Anhand der Sicherheitsüberprüfungen wurden die Warften Norderhörn und Süderhörn für die kommenden Warftverstärkungen priorisiert. Durch die Zusammenfassung von Warftverstärkungen sollen Synergien entstehen. Es sind Varianten zur Warftverstärkung zu erarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planung der Warftverstärkung auf Langeneß Warften Norderhörn und Süderhörn
4.80.4-22/001944 Vergabe Nr. 2022/65”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Anhand der Sicherheitsüberprüfungen wurden die Warften Norderhörn und Süderhörn für die kommenden Warftverstärkungen priorisiert. Durch die Zusammenfassung...”
Kurze Beschreibung
Anhand der Sicherheitsüberprüfungen wurden die Warften Norderhörn und Süderhörn für die kommenden Warftverstärkungen priorisiert. Durch die Zusammenfassung von Warftverstärkungen sollen Synergien entstehen. Es sind Varianten zur Warftverstärkung zu erarbeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Nordfriesland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Langeneß ist aufgrund ihrer Lage und Funktion vor besondere Herausforderung gestellt. Als eine von 10 Halligen im nordfriesischen Wattenmeer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Langeneß ist aufgrund ihrer Lage und Funktion vor besondere Herausforderung gestellt. Als eine von 10 Halligen im nordfriesischen Wattenmeer bildet sie einen Baustein zum Küstenschutz an der Westküste.
Durch regelmäßige Sturmfluten, die auch in der Reisesaison auftreten können, sind die Warftbewohner vor besondere Herausforderungen bezüglich der Sicherung der Hallig gestellt. Hierzu gehören sowohl Vorsorgemaßnahmen (Objekt- und Personenschutz) als auch die aktive Bewältigung von Katastrophenfällen bei extremen Sturmfluten.
Norderhörn auf Langeneß wurde als eine rote Warft, also eine vordringlich zu verstärkende Warft eingestuft. „[…] Bei der Priorisierung der Maßnahmen können außerdem Synergien, z.B. durch die Zusammenfassung mehrerer Warftverstärkungen zu einer Maßnahme, Berücksichtigung finden. Dabei muss die neben einer vorrangig zu verstärkenden Warft (SÜP „rot“) mit zur Verstärkung vorgesehene Warft ebenfalls Sicherheitsdefizite (mindestens SÜP „gelb“) aufweisen. In diesen Fällen ist die Priorisierung im Einzelfall mit dem MELUND abzustimmen. […]“ (gem. Erlass „V 453 - 39257/2021“ vom 28.06.2021)
In der Betrachtung der vorliegenden Warftverstärkungsanträge ist in diesem Zusammenhang aufgefallen, dass die Warft Süderhörn in der SÜP gelb eingestuft wurde und in unmittelbarer Nachbarschaft zur verstärkenden Warft Norderhörn liegen. Aufgrund der räumlichen Nähe und der zu erwartenden Synergien im Rahmen der Planung und Umsetzung der Maßnahme sowie aufgrund der bereits laufenden Bauleitplanung eignen sich die Warft Süderhörn als Synergieprojekt zu Norderhörn.
Die Warften sollen im Rahmen der Maßnahme baulich angepasst werden, um weiterhin als Baustein zum Küstenschutz an der Westküste zu funktionieren. Zum Umfang der Maßnahme können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Dies ist erst mit vorliegender Planung abschließend möglich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: gemäß Auftragsunterlage
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: gemäß Auftragsunterlage WV Langeneß
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-19
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-12-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 248-722790 (2022-12-20)