Planung der Warftverstärkung auf Langeneß Warften Norderhörn und Süderhörn

Kreis Nordfriesland

Anhand der Sicherheitsüberprüfungen wurden die Warften Norderhörn und Süderhörn für die kommenden Warftverstärkungen priorisiert. Durch die Zusammenfassung von Warftverstärkungen sollen Synergien entstehen. Es sind Varianten zur Warftverstärkung zu erarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 4.80.4-22/001944 Vergabe Nr. 2022/65
Kurze Beschreibung:
Anhand der Sicherheitsüberprüfungen wurden die Warften Norderhörn und Süderhörn für die kommenden Warftverstärkungen priorisiert. Durch die Zusammenfassung von Warftverstärkungen sollen Synergien entstehen. Es sind Varianten zur Warftverstärkung zu erarbeiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordfriesland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Nordfriesland
Postanschrift: Marktstr. 6
Postleitzahl: 25813
Postort: Husum
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: sylvia.hansen@nordfriesland.de 📧
Telefon: +49 484167690 📞
Fax: +49 484167-457 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A6104BED-3AEB-45B7-B8C6-8591B85F312B 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A6104BED-3AEB-45B7-B8C6-8591B85F312B 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 248-722790
ABl. S-Ausgabe: 248

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Langeneß ist aufgrund ihrer Lage und Funktion vor besondere Herausforderung gestellt. Als eine von 10 Halligen im nordfriesischen Wattenmeer bildet sie einen Baustein zum Küstenschutz an der Westküste.
Durch regelmäßige Sturmfluten, die auch in der Reisesaison auftreten können, sind die Warftbewohner vor besondere Herausforderungen bezüglich der Sicherung der Hallig gestellt. Hierzu gehören sowohl Vorsorgemaßnahmen (Objekt- und Personenschutz) als auch die aktive Bewältigung von Katastrophenfällen bei extremen Sturmfluten.
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Norderhörn auf Langeneß wurde als eine rote Warft, also eine vordringlich zu verstärkende Warft eingestuft. „[…] Bei der Priorisierung der Maßnahmen können außerdem Synergien, z.B. durch die Zusammenfassung mehrerer Warftverstärkungen zu einer Maßnahme, Berücksichtigung finden. Dabei muss die neben einer vorrangig zu verstärkenden Warft (SÜP „rot“) mit zur Verstärkung vorgesehene Warft ebenfalls Sicherheitsdefizite (mindestens SÜP „gelb“) aufweisen. In diesen Fällen ist die Priorisierung im Einzelfall mit dem MELUND abzustimmen. […]“ (gem. Erlass „V 453 - 39257/2021“ vom 28.06.2021)
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In der Betrachtung der vorliegenden Warftverstärkungsanträge ist in diesem Zusammenhang aufgefallen, dass die Warft Süderhörn in der SÜP gelb eingestuft wurde und in unmittelbarer Nachbarschaft zur verstärkenden Warft Norderhörn liegen. Aufgrund der räumlichen Nähe und der zu erwartenden Synergien im Rahmen der Planung und Umsetzung der Maßnahme sowie aufgrund der bereits laufenden Bauleitplanung eignen sich die Warft Süderhörn als Synergieprojekt zu Norderhörn.
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Die Warften sollen im Rahmen der Maßnahme baulich angepasst werden, um weiterhin als Baustein zum Küstenschutz an der Westküste zu funktionieren. Zum Umfang der Maßnahme können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Dies ist erst mit vorliegender Planung abschließend möglich.
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Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: gemäß Auftragsunterlage WV Langeneß
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: gemäß Auftragsunterlage
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-12-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-15 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/A6104BED-3AEB-45B7-B8C6-8591B85F312B 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2022/S 248-722790 (2022-12-20)