Die Stadt Weimar beabsichtigt die Gesamtsanierung und ggf. den Anbau eines Erschließungsbereiches samt Personenaufzug zur Barrierefreiheit am Verwaltungsgebäude Goetheplatz 9b in Weimar. Bei dem Grundstück mit aufstehender Bebauung Goetheplatz 9b handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2(1) und § 2(3) ThürDSchG, Einzeldenkmal im Denkmalensemble Altstadt, bestehend aus Verwaltungsgebäude und Kunsthalle. Der Stadtrat hat am 20.10.2021 beschlossen, das Verwaltungsgebäude zu sanieren und zukünftig als Standort für Ämter der Stadtverwaltung zu nutzen. Im Zuge der Leistungsphase 1 und 2 ist zu prüfen, in welcher Form sich das angedachte Raumprogramm am Objekt, auch unter denkmalpflegerischen Zielpunkten, umsetzen lässt. Die denkmalrechtliche Zielstellung zum Objekt liegt bereits vor und geht von einem weitgehenden Erhalt der historischen Bausubstanz des Verwaltungsgebäudes aus. Die Ausstellungshalle bleibt von der Sanierung im Wesentlichen unberührt, verfügt derzeitig jedoch über eine nicht zufriedenstellende Zugangsmöglichkeit. Durch die Einbindung der Kunsthalle in das Gesamtkonzept soll hier zukünftig eine neue Lösung angestrebt werden. Die Baukosten werden für die KG 300 auf 2.600.000 € (brutto) und die Kostengruppe 400 auf 935.000 € (brutto) veranschlagt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Weimar beabsichtigt die Gesamtsanierung und ggf. den Anbau eines Erschließungsbereiches samt Personenaufzug zur Barrierefreiheit am Verwaltungsgebäude Goetheplatz 9b in Weimar. Bei dem Grundstück mit aufstehender Bebauung Goetheplatz 9b handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2(1) und § 2(3) ThürDSchG, Einzeldenkmal im Denkmalensemble Altstadt, bestehend aus Verwaltungsgebäude und Kunsthalle.
Der Stadtrat hat am 20.10.2021 beschlossen, das Verwaltungsgebäude zu sanieren und zukünftig als Standort für Ämter der Stadtverwaltung zu nutzen. Im Zuge der Leistungsphase 1 und 2 ist zu prüfen, in welcher Form sich das angedachte Raumprogramm am Objekt, auch unter denkmalpflegerischen Zielpunkten, umsetzen lässt. Die denkmalrechtliche Zielstellung zum Objekt liegt bereits vor und geht von einem weitgehenden Erhalt der historischen Bausubstanz des Verwaltungsgebäudes aus. Die Ausstellungshalle bleibt von der Sanierung im Wesentlichen unberührt, verfügt derzeitig jedoch über eine nicht zufriedenstellende Zugangsmöglichkeit. Durch die Einbindung der Kunsthalle in das Gesamtkonzept soll hier zukünftig eine neue Lösung angestrebt werden.
Die Baukosten werden für die KG 300 auf 2.600.000 € (brutto) und die Kostengruppe 400 auf 935.000 € (brutto) veranschlagt.
Die Stadt Weimar beabsichtigt die Gesamtsanierung und ggf. den Anbau eines Erschließungsbereiches samt Personenaufzug zur Barrierefreiheit am Verwaltungsgebäude Goetheplatz 9b in Weimar. Bei dem Grundstück mit aufstehender Bebauung Goetheplatz 9b handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2(1) und § 2(3) ThürDSchG, Einzeldenkmal im Denkmalensemble Altstadt, bestehend aus Verwaltungsgebäude und Kunsthalle.
Der Stadtrat hat am 20.10.2021 beschlossen, das Verwaltungsgebäude zu sanieren und zukünftig als Standort für Ämter der Stadtverwaltung zu nutzen. Im Zuge der Leistungsphase 1 und 2 ist zu prüfen, in welcher Form sich das angedachte Raumprogramm am Objekt, auch unter denkmalpflegerischen Zielpunkten, umsetzen lässt. Die denkmalrechtliche Zielstellung zum Objekt liegt bereits vor und geht von einem weitgehenden Erhalt der historischen Bausubstanz des Verwaltungsgebäudes aus. Die Ausstellungshalle bleibt von der Sanierung im Wesentlichen unberührt, verfügt derzeitig jedoch über eine nicht zufriedenstellende Zugangsmöglichkeit. Durch die Einbindung der Kunsthalle in das Gesamtkonzept soll hier zukünftig eine neue Lösung angestrebt werden.
Die Baukosten werden für die KG 300 auf 2.600.000 € (brutto) und die Kostengruppe 400 auf 935.000 € (brutto) veranschlagt.
Teilnahmeanträge oder Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich unter www.subreport.de heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungen sind als pdf-Dokument mit dem Betreff „VgV-Verfahren Goetheplatz 9b“ mit Angabe des jeweiligen Loses bei der angeführten Kontaktstelle fristgemäß und vollständig einzureichen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV).
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen und ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ) sowie Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Teilnahmeanträge oder Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich unter www.subreport.de heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungen sind als pdf-Dokument mit dem Betreff „VgV-Verfahren Goetheplatz 9b“ mit Angabe des jeweiligen Loses bei der angeführten Kontaktstelle fristgemäß und vollständig einzureichen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV).
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen und ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ) sowie Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Weimar beabsichtigt die Gesamtsanierung und ggf. den Anbau eines Erschließungsbereiches samt Personenaufzug zur Barrierefreiheit am Verwaltungsgebäude Goetheplatz 9b in Weimar. Bei dem Grundstück mit aufstehender Bebauung Goetheplatz 9b handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2(1) und § 2(3) ThürDSchG, Einzeldenkmal im Denkmalensemble Altstadt, bestehend aus Verwaltungsgebäude und Kunsthalle.
Die Stadt Weimar beabsichtigt die Gesamtsanierung und ggf. den Anbau eines Erschließungsbereiches samt Personenaufzug zur Barrierefreiheit am Verwaltungsgebäude Goetheplatz 9b in Weimar. Bei dem Grundstück mit aufstehender Bebauung Goetheplatz 9b handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2(1) und § 2(3) ThürDSchG, Einzeldenkmal im Denkmalensemble Altstadt, bestehend aus Verwaltungsgebäude und Kunsthalle.
Der Stadtrat hat am 20.10.2021 beschlossen, das Verwaltungsgebäude zu sanieren und zukünftig als Standort für Ämter der Stadtverwaltung zu nutzen. Im Zuge der Leistungsphase 1 und 2 ist zu prüfen, in welcher Form sich das angedachte Raumprogramm am Objekt, auch unter denkmalpflegerischen Zielpunkten, umsetzen lässt. Die denkmalrechtliche Zielstellung zum Objekt liegt bereits vor und geht von einem weitgehenden Erhalt der historischen Bausubstanz des Verwaltungsgebäudes aus. Die Ausstellungshalle bleibt von der Sanierung im Wesentlichen unberührt, verfügt derzeitig jedoch über eine nicht zufriedenstellende Zugangsmöglichkeit. Durch die Einbindung der Kunsthalle in das Gesamtkonzept soll hier zukünftig eine neue Lösung angestrebt werden.
Der Stadtrat hat am 20.10.2021 beschlossen, das Verwaltungsgebäude zu sanieren und zukünftig als Standort für Ämter der Stadtverwaltung zu nutzen. Im Zuge der Leistungsphase 1 und 2 ist zu prüfen, in welcher Form sich das angedachte Raumprogramm am Objekt, auch unter denkmalpflegerischen Zielpunkten, umsetzen lässt. Die denkmalrechtliche Zielstellung zum Objekt liegt bereits vor und geht von einem weitgehenden Erhalt der historischen Bausubstanz des Verwaltungsgebäudes aus. Die Ausstellungshalle bleibt von der Sanierung im Wesentlichen unberührt, verfügt derzeitig jedoch über eine nicht zufriedenstellende Zugangsmöglichkeit. Durch die Einbindung der Kunsthalle in das Gesamtkonzept soll hier zukünftig eine neue Lösung angestrebt werden.
Die Baukosten werden für die KG 300 auf 2.600.000 € (brutto) und die Kostengruppe 400 auf 935.000 € (brutto) veranschlagt.
Geschätzter Gesamtwert: 920 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Gebäude
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-37 (Objektplanung Gebäude) sowie für Besondere Leistungen (Raum- und Funktionsprogramm). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-37 (Objektplanung Gebäude) sowie für Besondere Leistungen (Raum- und Funktionsprogramm). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 425 000 EUR 💰
Dauer: 42 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Ziffer II.2.4. Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
Bezeichnung des Loses: Tragwerksplanung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 (Tragwerksplanung). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 190 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, 8
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, 8) sowie Besondere Leistungen (Energiekonzept, EnEV-Nachweis). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, 8) sowie Besondere Leistungen (Energiekonzept, EnEV-Nachweis). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 175 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Planung Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe von Leistungen nach HOAI 2013 Teil 4 Abschnitt 1 §§ 53-56 (Technische Ausstattung Anlagengruppen 4, 5 und 6). Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 125 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Goetheplatz 9b,
99423 Weimar
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i. V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung;
b) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i. V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung;
c) Gefordert ist, dass der im Auftragsfall Los 1 Gebäudeplanung vorgesehene Projektleiter als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten auf dem Gebiet des Hochbaus gemäß § 75 (1) VgV oder den Beruf des Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs auf dem Gebiet des Hochbaus gemäß § 75 (2) VgV aufweist und zudem eine Bauvorlagenberechtigung besitzt.
c) Gefordert ist, dass der im Auftragsfall Los 1 Gebäudeplanung vorgesehene Projektleiter als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten auf dem Gebiet des Hochbaus gemäß § 75 (1) VgV oder den Beruf des Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs auf dem Gebiet des Hochbaus gemäß § 75 (2) VgV aufweist und zudem eine Bauvorlagenberechtigung besitzt.
Gefordert ist, dass der im Auftragsfall Lose 2, 3, 4 (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) vorgesehene Projektleiter als Berufsqualifikation den Beruf des Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs auf dem Gebiet der jeweiligen Fachplanung gemäß § 75 (2) VgV aufweist.
Gefordert ist, dass der im Auftragsfall Lose 2, 3, 4 (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) vorgesehene Projektleiter als Berufsqualifikation den Beruf des Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs auf dem Gebiet der jeweiligen Fachplanung gemäß § 75 (2) VgV aufweist.
Nachweis der Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist darüber hinaus eine Kopie des Handelsregisterauszugs einzureichen; für Los 1 Nachweis der Bauvorlageberechtigung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen (für Personenschäden 1,5 Mio. €, für Sachschäden 1,0 Mio. €).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen (für Personenschäden 1,5 Mio. €, für Sachschäden 1,0 Mio. €).
b) Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz – das jährliche Gesamthonorar für entsprechende Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung) – konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen der letzten sieben Jahre: Bezeichnung der Baumaßnahme, Zeitpunkt der Fertigstellung, Baukosten, der erbrachten Leistungsphasen, der Gebäudegröße (BGF), sowie des Auftraggebers. Die Referenzprojekte sollen Fachkunde und Erfahrung des Bewerbers im Bereich Sanierung von Gebäuden dokumentieren. Der Nachweis von Planungen für die Nutzung Büro/ Verwaltung/ Staat/ Kommune und Kulturbauten nach Anlage 10.2 HOAI insbesondere im Denkmalbereich ist von Vorteil. Die fachliche Eignung ist anhand von zwei Referenzen (Darstellung jeweils maximal auf einer DIN A3 Seite) nachzuweisen;
a) Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung) – konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen der letzten sieben Jahre: Bezeichnung der Baumaßnahme, Zeitpunkt der Fertigstellung, Baukosten, der erbrachten Leistungsphasen, der Gebäudegröße (BGF), sowie des Auftraggebers. Die Referenzprojekte sollen Fachkunde und Erfahrung des Bewerbers im Bereich Sanierung von Gebäuden dokumentieren. Der Nachweis von Planungen für die Nutzung Büro/ Verwaltung/ Staat/ Kommune und Kulturbauten nach Anlage 10.2 HOAI insbesondere im Denkmalbereich ist von Vorteil. Die fachliche Eignung ist anhand von zwei Referenzen (Darstellung jeweils maximal auf einer DIN A3 Seite) nachzuweisen;
b) Angaben nach § 46 (3) Nr. 3 VgV (Eigenerklärung) – Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Bewerbers einschließlich IT und Software (Angaben zu CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen);
c) Angaben nach § 46 (3) Nr. 6 VgV (Eigenerklärung) – Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens;
d) Angaben nach § 46 (3) Nr. 8 VgV (Eigenerklärung) – jährliche Anzahl und Zusammensetzung der Beschäftigten der letzten drei Jahre;
e) Angaben nach § 46 (3) Nr. 10 VgV (Eigenerklärung) – Auftragsanteil/ Leistungen, für den der Bewerber Unteraufträge zu erteilen beabsichtigt; Benennung der hierfür vorgesehenen Büros;
f) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Objektplanung Gebäude: Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure bzw. in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässige vergleichbar bauvorlageberechtigte Personen § 75 (1,2) VgV Tragwerksplanung: § 75 Abs. 2 VgV – Berufsstand der Ingenieure – Fachgebiet Tragwerksplanung;
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Objektplanung Gebäude: Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure bzw. in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässige vergleichbar bauvorlageberechtigte Personen § 75 (1,2) VgV Tragwerksplanung: § 75 Abs. 2 VgV – Berufsstand der Ingenieure – Fachgebiet Tragwerksplanung;
Juristische Personen für alle Lose, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Es gelten die HOAI i. d. g. F. und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften/ Einrichtungen/ Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaates Thüringen bzw. ggf. der Richtlinien noch nicht bekannter Fördermittelgeber sowie den Förderbestimmungen beanspruchter Förderprogramme.
Es gelten die HOAI i. d. g. F. und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften/ Einrichtungen/ Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaates Thüringen bzw. ggf. der Richtlinien noch nicht bekannter Fördermittelgeber sowie den Förderbestimmungen beanspruchter Förderprogramme.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitervergabe von Auftragsanteilen sind zugelassen.
Der AG erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht für die vergütete Planungsleistung.
Sämtliche Planungsleistungen sind in deutscher Sprache anzufertigen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Teilnahmeanträge oder Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich unter www.subreport.de heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungen sind als pdf-Dokument mit dem Betreff „VgV-Verfahren Goetheplatz 9b“ mit Angabe des jeweiligen Loses bei der angeführten Kontaktstelle fristgemäß und vollständig einzureichen.
Teilnahmeanträge oder Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen. Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich unter www.subreport.de heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die Bewerbungen sind als pdf-Dokument mit dem Betreff „VgV-Verfahren Goetheplatz 9b“ mit Angabe des jeweiligen Loses bei der angeführten Kontaktstelle fristgemäß und vollständig einzureichen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV).
Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen und ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ) sowie Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen und ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ) sowie Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Quelle: OJS 2022/S 025-062622 (2022-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-07 📅
Name: Architekturbüro Alexander Pfohl BDA
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪 Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: ibr tragwerk BARTH + RUGENSTEIN GmbH
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Ingenieurbüro HIRSCH GmbH
Postleitzahl: 99085
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
3
2
Referenz Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.