Eine vorhandene BHKW-Anlage (3x 360 kWel BHKW) soll inklusive Notkühler erneuert werden. Der Gasspeicher für das anfallende Klärgas soll erweitert werden. Ein wirtschaftlich sinnvoller Wärmepufferspeicher soll installiert werden. Die wirtschaftlich sinnvollen Auslegungsgrößen sind zu ermitteln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2129
Kurze Beschreibung:
“Eine vorhandene BHKW-Anlage (3x 360 kWel BHKW) soll inklusive Notkühler erneuert werden. Der Gasspeicher für das anfallende Klärgas soll erweitert werden....”
Kurze Beschreibung
Eine vorhandene BHKW-Anlage (3x 360 kWel BHKW) soll inklusive Notkühler erneuert werden. Der Gasspeicher für das anfallende Klärgas soll erweitert werden. Ein wirtschaftlich sinnvoller Wärmepufferspeicher soll installiert werden. Die wirtschaftlich sinnvollen Auslegungsgrößen sind zu ermitteln.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-08 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 070-185335
ABl. S-Ausgabe: 70
Quelle: OJS 2022/S 070-185335 (2022-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2022/S 199-565822 (2022-10-10)