Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bieters aus dem Referenzzeitraum 2010 bis Ende der Angebotsfrist.
Anforderungen für die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen:
a) Referenz 1:
- Baukosten KG 400, ALG 8, brutto größer gleich 0,3 Mio. €
- LPH 5-8 gem. § 55 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
- vollständig selbst erbracht ALG 8
b) Referenz 2:
- Baukosten KG 400, ALG 8, brutto größer gleich 0,2 Mio. €
- LPH 5-8 gem. § 55 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
- vollständig selbst erbracht ALG 8
c) Referenz 3:
- Baukosten KG 400, ALG 8, brutto größer gleich 0,1 Mio. €
- LPH 5-8 gem. § 55 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
- vollständig selbst erbracht ALG 8
d) Besondere, projektspezifische Anforderungen aus den Referenzen 1-3
(Jede einzelne Anforderung wird als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn sie bei mindestens einem Referenzprojekt nachgewiesen wird):
- Bestandteil des Referenzprojekts ist eine Lüftungsregelung
- Bestandteil des Referenzprojekts ist die Einbindung auf eine bestehende Gebäudeleittechnik
- Bestandteil des Referenzprojekts ist eine Heizungsregelung
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Beurteilung der Erfüllung der Anforderungen möglich ist.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus in der Liste der geeigneten Referenzen folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Eine Leistungphase gilt dann als im o.g. Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die Erfüllung der Anforderungen zu Ziff. III.1.3 wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o.g. Anforderungen gemäß a) bis c) vollumfänglich erfüllen. Die unter d) aufgeführten besonderen, projektspezifischen Anforderungen werden als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn sie jeweils bei mindestens einem der Referenzprojekte nachgewiesen werden.
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Die teilweise Erfüllung der o.g. Anforderungen führt zwangsläufig zum Ausschluss, da es sich im offenen Verfahren ausschließlich um Mindestanforderungen zum Nachweis der Eignung handelt.