Die Stadt Bitterfeld-Wolfen beabsichtigt die Planung sowie die Errichtung eines Ersatzneubaus der Brücke über den Lober (Loberbrücke) in der Burgstraße, welche die Friedensstraße (B 100) mit dem Ratswall verbindet. Eigentümerin der Fläche ist die Stadt Bitterfeld-Wolfen, welche damit Auftraggeberin für die geplante Baumaßnahme ist.
Da die Standsicherheit (Brückenprüfnote 4,0) über die Jahre hinweg stark abgenommen hat und somit erheblich beeinträchtigt sowie damit verbunden auch die Verkehrssicherheit zunehmend gefährdet ist, wird der Neubau einer Ersatzbrücke notwendig.
Die neue Brücke über dem Lober soll als Einfeld-Bauwerk errichtet werden. Dabei muss die angrenzende Bebauung der Burgstraße 1b berücksichtigt werden. Parallel zur Planung wird durch den AZV ein neuer Schmutzwasserkanal im Rohrvortrieb gelegt. Verschiedene andere Leitungsführungen müssen ebenfalls in der Planung koordiniert werden.
Da die Brücke über dem Lober den nördlichen Zugang zur Innenstadt darstellt und sich in der Vergangenheit an dieser Stelle ein Stadttor befand, ist diese exponierte Lage bei der Bearbeitung der zu erbringenden Leistung zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: VE01_Planung Ingenieurbauwerke und Tragwerk
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bitterfeld-Wolfen beabsichtigt die Planung sowie die Errichtung eines Ersatzneubaus der Brücke über den Lober (Loberbrücke) in der Burgstraße,...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen beabsichtigt die Planung sowie die Errichtung eines Ersatzneubaus der Brücke über den Lober (Loberbrücke) in der Burgstraße, welche die Friedensstraße (B 100) mit dem Ratswall verbindet. Eigentümerin der Fläche ist die Stadt Bitterfeld-Wolfen, welche damit Auftraggeberin für die geplante Baumaßnahme ist.
“1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu...”
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in einem Teilnahmeantrag abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann als Word-Dokument heruntergeladen werden. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die den Teilnahmeantrag oder das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach §126b BGB. Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Teilnahmeanträge die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
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Quelle: OJS 2022/S 048-124940 (2022-03-04)
Ergänzende Angaben (2022-04-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge