Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber zunächst nachzuweisen, dass der verbindlich zu benennende Projektleiter über die erforderliche Berufsqualifikation verfügt. Verlangt wird, dass der Projektleiter die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um im Baden-Württemberg als Architekt oder Ingenieur tätig zu sein. Der Projektleiter oder mindestens ein anderes Mitglied des Projektteams muss bauvorlageberechtigt sein. Der Nachweis erfolgt durch eine entsprechende Eigenerklärung im Vordruck Eignungsanforderungen.
Weiterhin hat der Bieter im Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (FTE) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowie davon Führungskräften und technischen Fachkräften zu machen.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber zudem die Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat.
Nach ihrer Art vergleichbar sind Referenzprojekten, die die Koordination und Steuerung in Generalplanerfunktion unterschiedlicher Gewerke für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (Schiene nach BOStrab / Busbetrieb) umfassen. Eine vergleichbare Komplexität bezieht sich auf die inhaltlichen Anforderungen an eine integrierte Betriebshofplanung auf der Gesamtfläche zwischen den Gebäuden, der Verkehrsarten Schiene, Bus und dem motorisierten Individualverkehr und der bestehenden Bebauung. Der vergleichbare Umfang bezieht sich auf eine entsprechende Größenordnung des Projektes, der insbesondere in einem vergleichbaren Auftragswert und/oder Wert der Baukosten ausdrücken kann.
Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden und bei denen der Bieter in der Funktion als Generalplaner tätig war. Als Generalplaner gilt, wer im jeweiligen Projekt mindestens Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI und Planungsleistungen für fünf Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung im Sinne der HOAI in Generalplanerfunktion erbracht hat.
Die Referenzen müssen zusätzlich in der Summe folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Planungsleistungen im Bereich der Gebäude- und Innenraumplanung einer Betriebshofanlage für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (Schiene nach BOStrab / Busbetrieb), welche die Verwaltungsgebäude, die Abstellanlagen und Werkstätten für die Straßenbahnen und Busse beinhaltet.
2. Planungsleistungen für sämtliche Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung (KG 410 bis KG 480) gemäß der HOAI (Bspw. Heizungsanlage, Raumlufttechnische Anlagen, Sanitäre Anlagen, Elektroanlagen, Regenwasserrückgewinnung, Erneuerbare Energien etc.) für einen Betriebshof des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (Schiene nach BOStrab / Busbetrieb) oder einer vergleichbaren Referenz in finanzieller und inhaltlicher Sicht.
3. Planungsleistungen im Bereich sämtlicher Aufgaben Tragwerksplanung, konstruktiven Brandschutz sowie thermische Bauphysik gemäß HOAI für einen Betriebshof des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (Schiene nach BOStrab / Busbetrieb) bzw. vergleichbaren Referenzen in finanzieller und inhaltlicher Sicht.
4 Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlage einer Betriebshofanlage für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (Schiene nach BOStrab / Busbetrieb), welche die Verkehrsanlage für die Abstellanlagen und Werkstätten der Straßenbahnen und Busse sowie des Individualverkehrs beinhaltet.
5. Planungsleistungen im Bereich der Dachbegrünung (extensive Begrünung), der Fassadengestaltung (Nachhaltiger Ansatz), einer Lärmschutzwand (Nachhaltiger Ansatz) und Freiraumplanung.
Die Erfüllung der oben genannten Mindestanforderungen kann durch mehrere Referenzen in Summe nachgewiesen werden, sofern diese jeweils für sich genommen entsprechend der obenstehenden Kriterien nach Art, Komplexität und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Die Mindestanforderungen gemäß Ziff. 5 können auch durch andere, ansonsten nicht vergleichbare, Referenzen (bspw. nicht unbedingt in einem Betriebshof) nachgewiesen werden.