Planung Umbau Betriebshof „Bergheimer Straße“ - Heidelberg
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH vergibt Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7. für den Umbau des Betriebshofs „Bergheimer Straße“ in Heidelberg an einen Generalplaner. Auf der heutigen Betriebshoffläche in der Bergheimer Straße soll der neuer Straßenbahn- und Busbetriebshof, unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Betriebsfunktionen während der Bauphase, für die rnv geplant werden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-04.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-02-04 | Auftragsbekanntmachung |
| 2022-05-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-07-01 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2024-11-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2022-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstr. 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rnv-online.de 🌏
E-Mail: alexander.falk@orthkluth.com 📧
Telefon: +49 211/60035312 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E88148841 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E88148841 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 028-072716
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 48 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards: Bei den genannten Anforderungen handelt es sich um Mindeststandards.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekten/Ingenieure mindestens bzgl. Projektleiter (s. unter Ziff. III.1.3))
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeitskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 40
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rnv-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E88148841 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 028-072716 (2022-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH vergibt Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7. für den Umbau des Betriebshofs „Bergheimer Straße“ in Heidelberg an einen Generalplaner. Auf der heutigen Betriebshoffläche in der Bergheimer Straße soll der neuer Straßenbahn- und Busbetriebshof, unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Betriebsfunktionen während der Bauphase, für die rnv geplant werden.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstr. 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rnv-online.de 🌏
E-Mail: alexander.falk@orthkluth.com 📧
Telefon: +49 211/60035312 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E88148841 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E88148841 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 028-072716
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf der heutigen Betriebshoffläche in der Bergheimer Straße soll der neuer Straßenbahn- und Busbetriebshof, unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Betriebsfunktionen während der Bauphase, für die rnv geplant werden.
Das betreffende Betriebshofgelände stellt eine etwa 24.000 Quadratmeter großes Areal dar, dass sich zwischen der Bergheimer Straße, Emil-Maier-Straße, Karl-Metz-Straße und Alten Eppelheimer Straße aufspannt. Der Betriebshof verfügt heute über Straßenbahn- und Buswerkstätten, (teilw.) Abstellhallen für Straßenbahnen, Freiabstellung der Busse, Werkstätten für Infrastruktur (Gleisbau, Oberleitung, Signalanlagen), einer Kantine sowie Räumlichkeiten für Lager und Betriebsbedienstete (Verwaltung, Fahrer etc.). Das Projekt zeichnet sich insbesondere durch eine besonders enge Verzahnung verschiedener Planungsleistungen für die unterschiedlichen baulichen Anlagen bzw. Gewerken aus. Diese beruht auf den notwendigen Verkehrsanlagen und sonstigen technischen Einrichtungen und Anlagen als verbindendes Element der Gesamtplanung. Das Zusammenspiel von gewöhnlichen baulichen Anlagen mit besonderer Bus- und Bahntechnik erfordert einen erhöhten übergeordneten Koordinierungsaufwand.
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Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen und Verkehrsanlagen sowie der Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 7. An das Bauwerk sollen bestimmte ökologische sowie ökonomische Anforderungen bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden. Detaillierte Informationen zur ausgeschriebenen Leistung finden sich in den Ausschreibungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung. Das Projekt erhält voraussichtlich eine Förderung auf Grundlage des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Baden-Württemberg.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls zu erklären.
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Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
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Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 – 2020 bzw. wenn vorhanden 2021) zu machen.
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Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
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für Personenschäden: 3 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden: 5 Mio. Euro Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Diese gilt auch für den Todesfall des Versicherungsnehmers sowie die Liquidation/Insolvenz des Auftragnehmers.
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Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
(a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
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(b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit der geforderten Mindestdeckungssumme abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
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Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber zunächst nachzuweisen, dass der verbindlich zu benennende Projektleiter über die erforderliche Berufsqualifikation verfügt. Verlangt wird, dass der Projektleiter die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um im Baden-Württemberg als Architekt oder Ingenieur tätig zu sein. Der Projektleiter oder mindestens ein anderes Mitglied des Projektteams muss bauvorlageberechtigt sein. Der Nachweis erfolgt durch eine entsprechende Eigenerklärung im Vordruck Eignungsanforderungen.
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Weiterhin hat der Bieter im Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (FTE) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowie davon Führungskräften und technischen Fachkräften zu machen.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber zudem die Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat.
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Nach ihrer Art vergleichbar sind Referenzprojekten, die die Koordination und Steuerung in Generalplanerfunktion unterschiedlicher Gewerke für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (Schiene nach BOStrab / Busbetrieb) umfassen. Eine vergleichbare Komplexität bezieht sich auf die inhaltlichen Anforderungen an eine integrierte Betriebshofplanung auf der Gesamtfläche zwischen den Gebäuden, der Verkehrsarten Schiene, Bus und dem motorisierten Individualverkehr und der bestehenden Bebauung. Der vergleichbare Umfang bezieht sich auf eine entsprechende Größenordnung des Projektes, der insbesondere in einem vergleichbaren Auftragswert und/oder Wert der Baukosten ausdrücken kann.
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Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden und bei denen der Bieter in der Funktion als Generalplaner tätig war. Als Generalplaner gilt, wer im jeweiligen Projekt mindestens Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI und Planungsleistungen für fünf Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung im Sinne der HOAI in Generalplanerfunktion erbracht hat.
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Die Referenzen müssen zusätzlich in der Summe folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Planungsleistungen im Bereich der Gebäude- und Innenraumplanung einer Betriebshofanlage für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (Schiene nach BOStrab / Busbetrieb), welche die Verwaltungsgebäude, die Abstellanlagen und Werkstätten für die Straßenbahnen und Busse beinhaltet.
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2. Planungsleistungen für sämtliche Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung (KG 410 bis KG 480) gemäß der HOAI (Bspw. Heizungsanlage, Raumlufttechnische Anlagen, Sanitäre Anlagen, Elektroanlagen, Regenwasserrückgewinnung, Erneuerbare Energien etc.) für einen Betriebshof des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (Schiene nach BOStrab / Busbetrieb) oder einer vergleichbaren Referenz in finanzieller und inhaltlicher Sicht.
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3. Planungsleistungen im Bereich sämtlicher Aufgaben Tragwerksplanung, konstruktiven Brandschutz sowie thermische Bauphysik gemäß HOAI für einen Betriebshof des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (Schiene nach BOStrab / Busbetrieb) bzw. vergleichbaren Referenzen in finanzieller und inhaltlicher Sicht.
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4 Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlage einer Betriebshofanlage für den öffentlichen Personen-Nahverkehr (Schiene nach BOStrab / Busbetrieb), welche die Verkehrsanlage für die Abstellanlagen und Werkstätten der Straßenbahnen und Busse sowie des Individualverkehrs beinhaltet.
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5. Planungsleistungen im Bereich der Dachbegrünung (extensive Begrünung), der Fassadengestaltung (Nachhaltiger Ansatz), einer Lärmschutzwand (Nachhaltiger Ansatz) und Freiraumplanung.
Die Erfüllung der oben genannten Mindestanforderungen kann durch mehrere Referenzen in Summe nachgewiesen werden, sofern diese jeweils für sich genommen entsprechend der obenstehenden Kriterien nach Art, Komplexität und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Die Mindestanforderungen gemäß Ziff. 5 können auch durch andere, ansonsten nicht vergleichbare, Referenzen (bspw. nicht unbedingt in einem Betriebshof) nachgewiesen werden.
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Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab..
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekten/Ingenieure mindestens bzgl. Projektleiter (s. unter Ziff. III.1.3))
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG abzugeben haben.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeitskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 40
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.rnv-online.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E88148841 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
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b) Im Falle des Angebots durch eine Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen. Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, werden nicht zugelassen.
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c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4645481.58 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 096-266781
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 028-072716
ABl. S-Ausgabe: 96
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-04 📅
Name: Planungxgruppe Architekten Generalplaner PArtmbB
Postanschrift: Lange Straße 54
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4645481.58 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 096-266781 (2022-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4645481.58 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 096-266781
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 028-072716
ABl. S-Ausgabe: 96
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-04 📅
Name: Planungxgruppe Architekten Generalplaner PArtmbB
Postanschrift: Lange Straße 54
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4645481.58 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 096-266781 (2022-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterter Planungsaufwand aufgrund von geänderten Brandschutzvorgaben und Steigerung der anrechenbaren Kosten
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3656362.18 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
§ 132, Absatz 2 Nr. 2 GWB
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten ✅
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3656362.18 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: PLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stuttgart@planungxgruppe.com 📧
Telefon: +49 711 447 083-0 📞
URL: https://www.planungxgruppe.com 🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +496214651730 📞
Fax: +496214653111 📠
URL: https://www.rnv-online.de 🌏
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 72716-2022
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 76247
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
Fax: +497219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 127-391808 (2024-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterter Planungsaufwand aufgrund von geänderten Brandschutzvorgaben und Steigerung der anrechenbaren Kosten
Referenznummer:
027-22-E10_NA2
Kurze Beschreibung:
Die Publikation, VdS 0825 : 2023-03 [01], gibt Hinweise zur Schadensverhütung insbesondere aus Sicht der Sachversicherung.
Brände in Betriebshöfen für Linienbusse haben Versicherer und Verkehrsunternehmen veranlasst, gemeinsam die vorliegende Publikation zum Brandschutz in Betriebshöfen zu erstellen.
In dieser Publikation wird beschrieben, welche Komponenten hierfür neu berücksichtigt werden müssen und welches Brandrisiko von ihnen ausgeht.
Die Hinweise gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebshöfe sowie für Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Betriebshöfen.
Die vorliegende Publikation wurde im März 2023 veröffentlicht, also nach Beauftragung der Generalplanungsleistung für den Betriebshof Bergheimer Straße (Zuschlagschreiben vom 04.04.2022).
Resultierend aus den Hinweisen der vorliegenden Publikation haben sich die Anforderungen an die Planung des Brandschutzes für den Neubau Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg, verändert.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3656362.18 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Nachtrag 2
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
§ 132, Absatz 2 Nr. 2 GWB
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten ✅
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Der Auftraggeber beabsichtigt den bisherigen Auftragnehmer mit der Planung unten genannter Leistung zu beauftragen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt nicht in Frage. Hierzu sind die Gründe unten aufgeführt.
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Pflicht nach § 132 GWB, Absatz 5 nach.
Die vorliegende Publikation, VdS 0825 : 2023-03 [01], gibt Hinweise zur Schadensverhütung insbesondere aus Sicht der Sachversicherung.
Brände in Betriebshöfen für Linienbusse haben Versicherer und Verkehrsunternehmen veranlasst, gemeinsam die vorliegende Publikation zum Brandschutz in Betriebshöfen zu erstellen.
In dieser Publikation wird beschrieben, welche Komponenten hierfür neu berücksichtigt werden müssen und welches Brandrisiko von ihnen ausgeht.
Die Hinweise gelten grundsätzlich für neu zu errichtende Betriebshöfe sowie für Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Betriebshöfen.
Die vorliegende Publikation wurde im März 2023 veröffentlicht, also nach Beauftragung der Generalplanungsleistung für den Betriebshof Bergheimer Straße (Zuschlagsschreiben vom 04.04.2022).
Resultierend aus den Hinweisen der vorliegenden Publikation haben sich die Anforderungen an die Planung des Brandschutzes für den Neubau Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg, verändert.
Durch die typischerweise eng abgestellten Busse in einem Betriebshof ist bei einem Brandausbruch mit einem Totalausfall aller Fahrzeuge einschließlich der Halle zu rechnen.
So war es für den Neubau des Betriebshofes in Heidelberg planerisch und im Vergabeverfahren zunächst vorgesehen.
Durch die Anordnung von mehreren Brandabschnitten, die idealerweise klein gehalten werden, kann das Schadensmaß im Brandfall wirkungsvoll begrenzt werden.
Aus diesem Grund hat man sich auf die Ausbildung von möglichst kleinen Brandabschnitten verständigt, um dem entgegenzuwirken und um die benachbarte Abstellung der Straßenbahnen zu schützen.
Ebenso wurde festgelegt, dass die Einrichtung von feuerbeständigen Wänden oder Brandwänden zu erfolgen hat, um den Feuerüberschlag auf die benachbarten Busse zu verhindern.
Zudem wird in der VdS 0825 : 2023-03 [01] und in der VDV-Schrift 825, 02/2023, gefordert, einen Bus mit einer potenziell beschädigten Lithium-Ionen-Batterie so abzustellen, dass im Falle eines zeitlich verzögert ausbrechenden Fahrzeugbrandes ein Übergreifen auf benachbarte Objekte behindert wird. Die Gestaltung dieser Havariefläche ist in der VDV-Schrift 825 geregelt.
Eine solche Fläche konnte unter zugrunde legen alle Planungsparameter nicht auf der zur Verfügung stehenden Grundfläche untergebracht werden.
Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich neue Planungsparameter, welche dazu geführt haben, dass nicht alle vorgegebenen Planungsprämissen auf der zur Verfügung stehenden Grundfläche untergebracht werden können.
Daraus resultierend, wurde eine Planung eines mehrgeschossigen Betriebshofes in der Bergheimer Straße, Heidelberg, entwickelt, um alle einzuhaltenden Randbedingungen berücksichtigen zu können.
Aus dieser Weiterentwicklung der Planung ergeben sich neue Rahmenbedingungen an alle Fachdisziplinen, welche in der Generalplanungsleistung bearbeitet werden.
Hierdurch ergeben sich höhere anrechenbare Kosten, als dies zum Zeitpunkt der Beauftragung der GP-Leistungen bekannt gewesen war.
Darüberhinausgehende Leistungen, welche nicht auf den Brandschutz zurückzuführen sind, sind wie folgt zu begründen:
• Aufgrund der Energie- und Materialkrise im Bausektor sowie die hohe Inflation führten zu einer deutlichen Preissteigerung (circa 30 Prozent), welche sich auf die anrechenbaren Kosten auswirkt und unmittelbar mit dem Honorar in Verbindung steht.
• Die zusätzlichen Dienstleistungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Generalplanungsauftrag und haben zum Ziel eine einheitlich und gesamthaft abgestimmte Planung zu erreichen, um so die wirtschaftlichste Umsetzung zu realisieren. Zudem wird die vorgegebene Zeitschiene eingehalten.
• Eine Vergabeverfahren für diese Leistungen hätte zu einer unverhältnismäßigen Verzögerung von mind. 6 Monaten geführt, in welcher der bestehende Generalplanungsauftrag nicht oder nur zum Teil fortgeführt hätte werden können. Daraus hätten sich Stillstandszeiten und -kosten sowie eine Wiederaufnahme der Planungsleistungen von zusätzlich mind. 6 Wochen nach Beauftragung der zusätzlichen Leistungen ergeben. Zudem hätte die Planung nicht wie zeitlich vorgegeben abgeschlossen werden können.
• Die zusätzlichen Dienstleistungen entstanden teilweise aus der Bearbeitung der Vorentwurfsplanung, da hier u.a. auch Gespräche mit Behörden und sachkundigen Personen geführt werden, welche Anforderungen deklarieren, die bisher nicht Gegenstand der Planungen waren, jedoch genehmigungsrelevant sind.
• Zusätzlich hätte ein erhebliche Koordinierungsaufwand stattfinden müssen, um die einzelnen Gewerke untereinander abzustimmen, um die jeweilige Planung zu finalisieren („Planung aus einer Hand“).
• Ebenso hätte sich das Ausfindig machen und Durchsetzen von Gewährleistungsansprüche eines Defektes bei den geplanten komplexen technischen Anlagen maßgeblich erschwert, da die technischen Anlagen stark miteinander verzahnt sind.
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Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Vertragsnummer:
Nachtrag 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3656362.18 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Nachtrag 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: PLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PLANUNGXGRUPPE Architekten Generalplaner PartmbB
Nationale Registrierungsnummer:
DE114526957
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stuttgart@planungxgruppe.com 📧
Telefon: +49 711 447 083-0 📞
URL: https://www.planungxgruppe.com 🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +496214651730 📞
Fax: +496214653111 📠
URL: https://www.rnv-online.de 🌏
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 72716-2022
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Planung und Gestaltung eines gemeinsamen Straßenbahn- und Busbetriebshöfen erfordert eine enge technische Abstimmung der verschiedenen Gewerken untereinander. Die Anforderungen an die notwendigen Funktionen für Straßenbahnen (schienengebunden, Fahrleitung etc.) unterscheiden sich deutlich von denen eines Busses (gummibereift, Batterie oder H2 etc.). Hinzu kommen Funktionen wie Werkstatt-, Sozial-, Lager- und Büroflächen planerisch hinzu, welche alle unterschiedliche Anforderungen besitzen.
Weiterhin erfolgen die Planungsleistungen auf einer beengten zur Verfügung stehenden Fläche und unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäude auf dem Gelände. Zudem ist der fortlaufende Betrieb während des laufenden Umbaus zu gewährleistet. Der Abstimmungsbedarf wird daher als sehr intensiv und komplex eingeschätzt.
Daher muss eine enge Verzahnung der einzelnen Planungsleistungen erfolgen, um den Erfolg des Vorhabens unter dem vorgegebenen Zeitrahmen zu garantieren.
Ohne die gemeinsame und kooperative Zusammenarbeit der planenden Büros sehen wir einen erheblich erhöhten Kosten- und Zeitmehraufwand.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer:
08-A9866-40
Postleitzahl: 76247
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
Fax: +497219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 127-391808 (2024-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanung Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg Auftragserweiterung
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Informationen:
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-13 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 62349.41 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-15+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanung Betriebshof Bergheimer Straße, Heidelberg Auftragserweiterung
Referenznummer:
027-22-EK7 - Nachtrag 4+5
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Generalplanung wird die Planung der Großküchentechnik sowie Planungsleistungen für den Abbruch von Bestandsbauwerken an den bestehenden Auftragnehmer vergeben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung:
027-22-EK7 - Nachtrag 4+5
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer:
Nachtrag 4+5
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-13 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 62349.41 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Nachtrag 4+5
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-15+01:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalplanung zum Betriebshof Bergheimer Straße in Heidelberg ergeben sich zusätzliche Anforderungen. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre.
Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftraggeber kann auf seine bisherige Planung und detailtiefe aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen an die Planung wirtschaftlich günstiger und auch deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart.
Die Planung der Großküchentechnik stellt in der DIN 276 eine Nutzungsspezifische Anlage dar, die gesondert auszuweisen sowie abzurechnen ist. Daher müssen die planerischen Leistungen separat ausgewiesen und beauftragt werden.
Da die Planungxgruppe bereits mit der Technischen Ausrüstung beauftragt ist, stellt dies eine gesonderte Planungsleistung dar. Um eine integrale Leistung zu erhalten und Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche zu vermeiden, ist eine Beauftragung der Planungxgruppe unumgänglich.
Für den koordinierten Rückbau (Abbruch) der Bestandsgebäude ist ein Abbruchkonzept zu erstellen. Um dieses Abbruchkonzept erstellen zu können, müssen die tragwerkstechnischen Eigenschaften dieser Gebäude ermittelt und bewertet werden. Hierbei werden die einzelnen Gebäude im Hinblick auf ihre Tragkonstruktion beschrieben bzw. auf Besonderheiten hingewiesen. Ziel ist eine Beschreibung, welche als Grundlage für die funktionale Ausschreibung für den Abbruch herangezogen werden kann.
Da der Generalplaner bereits mit den Tragwerksplanung beauftragt ist und für das zu erstellende Bauablaufkonzept Annahmen für den koordinierten Rückbau treffen muss, ist die Erstellung der Beschreibung von großer Bedeutung für den weiteren Planungsprozess.
Zusätzlich müssen aufgrund des koordinierten Abbruchs Sicherungsmaßnahmen untersucht und ermittelt werden, um den Bauablauf grundsätzlich sicherzustellen. Die Sicherungsmaßnahmen sehen u.a. Verbauten vor, welche tragwerkstechnisch zu untersuchen und planen sind. Diese stehen unmittelbar mit der Neubauplanung in Verbindung, da hier ebenso Verbauten zu planen sind und diese Synergien in einer gemeinsamen Planung hervorbringen.
Um eine integrale Leistung zu erhalten und Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche zu vermeiden, ist eine Beauftragung der Planungxgruppe unumgänglich.
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Neuer Wert
Text:
Planung der Großküchentechnik sowie ein Abbruchkonzept für den koordinierten Rückbau der Bestandsgebäude.
Quelle: OJS 2024/S 223-696344 (2024-11-14)
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