Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die Bauleistung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an und geben zusätzlich mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärung ab:
- Eigenerklärung zu max. 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
-Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
Für die Bauplanungsleistung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV
— Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV
— Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
— Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV - Berufliche Befähigung
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV
— Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
— vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV"
— Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV
— Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen - auch hinsichtlich Nachweise - sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Auftragsunterlagen.