Beschreibung der Beschaffung
In der Vergangenheit wurde eine Totalverfüllung des Schachtes entsprechend Variante 2 der Planung von 1999 oder die Teilverfüllung im Teufenbereich von 0 m bis 319 m entsprechend den Varianten 4, 4a in Betracht gezogen und erörtert.
Das Ziel bleibt weiterhin eine sichere, effektive und effiziente Lösung für die dauerhafte Sicherung bzw. Verwahrung des Schachtes. Bisher konnte keine der vorgestellten Varianten umgesetzt werden. Daher ist ein detaillierter Variantenvergleich dieser und weiterer Vorschläge des Auftragnehmers hinsichtlich anderer Verwahrungs-/Verfüllungsmöglichkeiten und Sicherungs- bzw. Verwahrzielerfüllung unter Berücksichtigung des Standes der Technik ist dem Auftraggeber im Rahmen der Vorplanung zu erarbeiten und vorzulegen. Über die technisch und finanziell favorisierte Variante wird vor Beginn der weiteren Planungsschritte seitens des Auftraggebers nach Rücksprache bzw. Konsultation der Bergbehörde und der Finanzierung entschieden.
Zu erbringen sind die kompletten Planungsleistungen zur Baumaßnahme Verwahrung bzw. Verfüllung
• des Schachtes Neustaßfurt VI sowie der durch Auflösung entstandenen Hohlräume im Bereich des Schachtes
• der Hohlräume im Bereich der Kreisstraße 1302 im Südfeld des Schachtes Neustaßfurt VI an der Bohrung Unseburg 4
Die Verwahrungsmaßnahme ist in ein bergrechtliches Verfahren eingebunden. Der Schacht sowie das Grubenfeld sowie die Bohrung Unseburg 4 stehen unter Bergaufsicht.
Die Planung soll in Anlehnung an das Leistungsbild § 43 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 erarbeitet werden.
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Die Bearbeitung der Leistungsphasen 1-3 erfolgt auf Basis der zur Verfügung gestellten Vorarbeiten (aus dem Jahr 1999 und dem Jahr 2004). Im Rahmen der Vorplanung ist zu prüfen, inwieweit weitere Alternativen möglich und realisierbar sind. Ein Variantenvergleich ist ein Bestandteil der Unterlagen der Vorplanung. Anhand des Variantenvergleiches ist dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage zu erstellen.
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Option LP 4-7
Unter Annahme eines erfolgreichen Abschlusses des Entscheidungsprozesses nach den Leistungsphasen 1-3, kann die Bearbeitung der Leistungsphasen 4-7 erfolgen. Die Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“ ist schriftlich so zu verfassen, dass die Planungsunterlage als bergrechtlicher Antrag, sprich „Sonderbetriebsplan zur Sicherung des Schachtes VI Neustaßfurt sowie des Lösungshohlraums Bohrung Unseburg 4“ beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) eingereicht werden kann.
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Option LP 8-9
Optional werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 beauftragt. Als besondere Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 sollen optional eine ingenieurtechnische Baubegleitung in Form einer örtlichen Bauüberwachung nach HOAI 2013 inkl. aller dazugehörigen Leistungen und eine abschließende Baudokumentation /Verwahrungsdokumentation angeboten werden.
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Bearbeitungsablauf – Termine und Fristen
Die Bearbeitung der Planung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen. Entsprechend der zu wahrenden Fristen geht der Auftraggeber aktuell von einem Leistungsbeginn im Juni 2022 aus.
Folgende Zeitschienen verbindlich vereinbart:
T0 Zuschlagserteilung
T1 Fertigstellung Leistungsphasen 1-4 (Vorplanung mit Variantenvergleich, Genehmigungsplanung, Fertigstellung Sonderbetriebsplan (SBP)): 10 Monate nach T0
T2 Leistungsphase 5-6 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach Vorliegen Zulassung SBP: 3 Monate
T3 Angebotsende einer Ausschreibung (Dauer ca. 6 Monate)
T4 Auswertung der Angebote (inkl. nachgeforderter Unterlagen) und Vorschlag für Termine zu Präsentationen / Verhandlungen: 2 Wochen nach T3
T5 mögliche Vorstellung der Bieter
T6 Vergabevorschlag inklusive aller Dokumentationen: 2 Wochen nach T5
T7 Leistungsphase 8 Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung: voraussichtlich 1 Jahr
T8 abschließende Baudokumentation/Verwahrungsdokumentation: 3 Monate nach T7
T9 Leistungsphase 9 Objektbetreuung: Verjährungsfrist