Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5) Vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren:
Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens je 3 vergleichbare Referenzen pro Leistungsbild über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb des oben genannten Zeitraums, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (komplexe technische Anlage für Grundwasserdekontaminierung mit mehrstufigen oder kombinierten Verfahren der Schlammbehandlung), zu übergeben.
Für die nachfolgend aufgeführten Leistungsbilder sind Referenzen zu übergeben:
- Ingenieurbauwerke, § 44 nach HOAI, Leistungsphasen 1 - 9, Baukosten Baukonstruktion mindestens 180.000 Euro,
- Tragwerksplanung, § 50 nach HOAI, Leistungsphasen 1 - 6, Baukosten Baukonstruktion mindestens 180.000 Euro und Technische Ausrüstung mindestens 3.425.000 Euro,
- Technische Ausrüstung, § 54 nach HOAI, Leistungsphasen 1 - 9, Baukosten mindestens für AG 3 - Lufttechnische Anlagen 25.000 Euro, AG 4 - Starkstromanlagen 1.000.000 Euro, AG 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 400.000 Euro, AG 7.2 - Verfahrenstechnische Anlagen 2.000.000 Euro,
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach § 3 BaustellV für Planung und Ausführung, Baukosten Baukonstruktion mindestens 180.000 Euro und Technische Ausrüstung mindestens 3.425.000 Euro,
- Brandschutz nach AHO Schriftenreihe 17, Leistungsphasen 1 bis 5 und 8, Flächenäquivalent mindestens 2.900 m2.
Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name des Büros (bei Bewerber/Bietergemeinschaft das Büro, das die Leistung erbracht hat),
- Bezeichnung und Anschrift des Vorhabens,
- Auftraggeber (Bezeichnung, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Beschreibung des Vorhabens (ca. 1 DIN A4 Seite),
- Leistungsbild und ggf. Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung,
- Erbrachte Leistungsphasen,
- Erbrachte Besondere Leistungen,
- Baukosten (in EUR netto),
- Anrechenbare Kosten (in EUR netto),
- Auftragswert (in EUR netto).
Die einzelnen Leistungsinhalte (Leistungsbilder, Leistungsphasen und Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung) müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Die oben genannten Leistungsphasen müssen mindestens einmal nachgewiesen werden.
Für die oben aufgeführten Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung sind alle Leistungsphasen mindestens einmal nachzuweisen.
6) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
7) Angabe zu Mitarbeitern am Projekt:
7.1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
7.2) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens. Die Angaben und Nachweise zu den Punkten 7.1 und 7.2 sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
8) Beschreibung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die Beschreibung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
9) Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen oder/und technisch-beruflichen Eignungsleihe (einschl. Verpflichtungserklärungen) sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
10) Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Nichtvorlage der Erklärungen, Angaben und Nachweise zu den Punkten 5), 6), 7.1), 7.2) oder 8) führt zwingend zum Ausschluss.