Im Zuge der Entwicklung und der Bebauung der ehemals gewerblich industriell genutzten Flächen im Travemünder Fischereihafen zwischen Böbs-Werft und Fischereigenossenschaft wurden die Hafenzone entlang des Ufers sowie das Ufer selbst umgestaltet. Diese Umgestaltung dient der Attraktivierung des Fischereihafens für den Tourismus und soll ebenso die vorhandene Infrastruktur für das Fischereigewerbe mit dem Tourismus- und Gastrogewerbe verbinden. Dieser Bereich stellt den 1. Bauabschnitt zur Umgestaltung des Fischereihafens Travemünde dar.
In einem nächsten Abschnitt, dem 2. Bauabschnitt, soll die Hafenzone im Bereich zwischen dem Gebäude der Fischereigenossenschaft und der Priwallfähre umgestaltet werden. Entgegen den Vorgaben zum 1. Bauabschnitt sind hier auch die wasserseitigen Anlagen mit in die Gesamtgestaltung einzubeziehen. Hierzu liegt bereits eine Konzeptstudie vor, deren Ergebnisse bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind.
Die Freiraumplanung soll hier die technischen Planer der Uferbauwerke und Steganlagen sowie der Verkehrsanlagen mit der Planung zur Gestaltung unterstützen und die LPA hinsichtlich der möglichen Freiraumgestaltung unter Berücksichtigung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Lübeck beraten.
Die Planungs- und Beratungsleistungen sollen Mai 2023 beginnen und im Juli 2024 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-23.
Auftragsbekanntmachung (2022-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Entwicklung und der Bebauung der ehemals gewerblich industriell genutzten Flächen im Travemünder Fischereihafen zwischen Böbs-Werft und...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Entwicklung und der Bebauung der ehemals gewerblich industriell genutzten Flächen im Travemünder Fischereihafen zwischen Böbs-Werft und Fischereigenossenschaft wurden die Hafenzone entlang des Ufers sowie das Ufer selbst umgestaltet. Diese Umgestaltung dient der Attraktivierung des Fischereihafens für den Tourismus und soll ebenso die vorhandene Infrastruktur für das Fischereigewerbe mit dem Tourismus- und Gastrogewerbe verbinden. Dieser Bereich stellt den 1. Bauabschnitt zur Umgestaltung des Fischereihafens Travemünde dar.
“Die LPA behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.”
Quelle: OJS 2022/S 187-529932 (2022-09-23)