URL zur Abgabe von elektronischen Angeboten:
https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMBYY6S
Es gilt deutsches Recht.
Bevor Sie die Vergabeunterlagen bearbeiten, empfehlen wir Ihnen, sich als Unternehmen auf dem Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) kostenfrei zu registrieren bzw. sich mit der bereits bestehenden Kennung anzumelden. Wählen Sie dann im Verfahren den Button "Jetzt teilnehmen". Nur so ist gewährleistet, dass Sie evtl. ergänzende Informationen zum laufenden Verfahren über Bieterfragen / -antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen per E-Mail erhalten, die bei der Angebotserstellung noch zu berücksichtigen wären. Unterlassen Sie die Registrierung und Teilnahmeaktivierung, so liegt das daraus ergebene Risiko unvollständiger und veralteter Unterlagen bzw. verspäteter Informationen bei Ihnen
Auskünfte und Informationen zum, laufenden Verfahren werden stets an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im Vergabeportal hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. Vertretungsberechtigung einzurichten. Änderungen oder Informationen, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte an das Deutsche Vergabeportal (DTVP).
Die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen dienen ausschließlich der Erstellung eines Angebotes für den öffentlichen Auftraggeber. Die Verwendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung. Sofern die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist der Inhalt der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat aber auf jeden Fall - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie einbezogenen Nachunternehmer und Lieferanten zu verpflichten.
Zur rechtssicheren Erfüllung der Textform bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes, ist für eine wirksamen Erklärung, bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften, die Angabe des Firmennamens und der Rechtsform bzw. der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erforderlich.
Sollte der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen werden, ist auch von diesem das Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen. Die sich aus dem Formblatt 124 ergebenden Eignungsnachweisdokumente sind der Vergabestelle auf Anforderung, gem. § 15 (2) LVG auch vom Nachunternehmen vorzulegen.
Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind bei der elektronischen Angebotsabgabe durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die elektronischen Angebote werden dabei verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangstempel versehen und können technisch von niemanden bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingesehen werden.
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des Art. 6 (1) Satz 1 Buchst. b, 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 in der Stadt Sangerhausen im Bereich Vergabe von öffentlichen Aufträgen verarbeitet. Für weitere Aufklärung steht Ihnen das entsprechende Informationsschreiben in den Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMBYY6S