Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen. Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Exemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise elektronisch einzureichen. Fehlende Nachweise/Erklärungen werden im zulässigen Umfang von der Vergabestelle unter angemessener Fristsetzung nachgefordert. Verspätet/unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.
Übersicht der mit Abgabe des Angebotes vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsformular
- ausgefülltes Formblatt Honorar
- ausgefülltes Formblatt Projektteam
- Bietergemeinschaftserklärung (nur sofern vorgesehen, Textform ausreichend)
- Verzeichnis der Unternehmerleistungen (nur sofern vorgesehen)
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- ausgefülltes Formblatt Eignungsnachweise
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- Erläuterungen zur wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (nur sofern entsprechende Verknüpfungen bestehen)
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
(Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl)
- Bietergemeinschaftserklärung (nur sofern vorgesehen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- Nachweis der beruflichen Qualifikation der Projektleitung und Bauleitung (Objektüberwachung) gemäß Formblatt Eignungsnachweise (abgeschlossene Fachausbildung (Elektrotechnik) als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universität/Fachhochschule oder gleichwertig. Für die Objektüberwachung zusätzlich eine Baustellenpraxis von mindestens 3 Jahren.)
- Nachweis der bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(einschl. Nachweis über die im Auftragsfall geforderten Deckungsssummen oder Zusage der Versicherung, die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - gemäß Ziffer 5 des Angebotsformulars)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Verpflichtungserklärung(en) Nachunternehmer (bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern)
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind - unter Angabe der Präqualifizierungsnummer - zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist zwingend mit Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) abzugeben.
Bezuschlagt wird das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl - gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix.Bei Punktgleichheit wird das preisgünstigere Honorar-Angebot bezuschlagt. Bei Punkt- und Preisgleichheit gilt Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen (frühester An-gebotseingang).
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD50N