Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung mit allgemeinen Angaben zum Bewerber (Firma/Name und Rechtsform; Zur Vertretung des Bewerbers berechtigte Person(en) (z.B. Geschäftsführer, Inhaber); Projektleiter/Ansprechpartner; Anschrift; Telefon; Telefax; E-Mail.
Erklärung bei Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Soll eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft für die Ausschreibung gebildet werden? (ja/nein); Wenn "ja" angekreuzt wurde:
Die Bewerbergemeinschaft erklärt:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall,
- dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, und
- dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Aufführung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
(Firma/Name und Rechtsform; Zur Vertretung des Mitglieds berechtigte Person(en) (z.B. Geschäftsführer, Inhaber); Projektleiter/Ansprechpartner; Leistung; Anschrift; Telefon; Telefax; E-Mail.
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz:
Erfolgt durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmer
zur Ausführung des (Teil-)Auftrags? (ja/nein); Wenn ja:
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, die Ausführung folgender Teile des Auftrages den Nachunternehmern zu überlassen: (Aufführung der Teile des Auftrages, der an Nachunternehmer vergeben werden soll)
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(en) vorzulegen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Erklärung zur Eignungsleihe:
Erfolgt durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eine Eignungsleihe? (ja/nein);
Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die die Eignungsleihe betreffenden Nachweise und Erklärungen gemäß diesem Teilnahmeantrag (ggf. entsprechende Seiten kopieren) in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss dieses Unternehmen die (Teil-)Leistung ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen haben sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und der Dritter/ Nachunternehmer/ das konzernverbundene Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.
Aufführung der Nachunternehmer zwecks Eignungsleihe (Hier sind nur diejenigen Nachunternehmer aufzuführen, deren technischer, beruflicher, wirtschaftlicher
und/oder finanzieller Leistungsfähigkeit, sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bedient
(Eignungsleihe).) (Firma/Name und Rechtsform; Zur Vertretung des Nachunternehmers berechtigte Person(en) (z.B. Geschäftsführer, Inhaber); Projektleiter; Bewerber/ Bewerbergemeinschaft beruft sich auf: berufliche Leistungsfähigkeit, Aufführung der auszuführenden Leistungen; technische Leistungsfähigkeit für folgende/s Eignungskriterium/ Eignungskriterien: Aufführung der erforderlichen Angaben; wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
für folgende/s Eignungskriterium/ Eignungskriterien: Aufführung der erforderlichen Angaben; Anschrift; Telefon; Telefax; E-Mail.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: a. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja/nein
b. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja/nein
c. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja/nein, falls nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (s. Ziff. 6d.) erforderlich:
d. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB/Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)
Bei Bewerbergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben.
Eigenerklärung:
Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: (Name der Berufsgenossenschaft hinzuzufügen) ...unter der Nummer: (Nummer der Berufsgenossenschaft hinzuzufügen) ...oder gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten: (gleichwertige Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten hinzufügen).
Eigenerklärung:
Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) muss der Auftraggeber für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern. Wir sind uns dieser gesetzlichen Regelung bewusst und erklären uns im Falle eines beabsichtigten Zuschlags für unser Unternehmen mit der Einholung der benötigten Informationen über unser Unternehmen sowie über die von uns eingesetzten Nachunternehmen durch den Auftraggeber einverstanden: ja/nein