Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand ist die Vergabe sämtlicher benötigter Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung der anstehenden Baumaßnahmen an der Grundschule Kaldauen an einen Ingenieur. Dabei betreffen die Planungsleistungen zwei Leistungsbereiche (Ziffern 2.1 und 2.2) und sind innerhalb des Planungsvertrags in drei Teilaufträge aufgeteilt.
ERWEITERUNG UND MODERNISIERUNG (TEILAUFTRÄGE 1 UND 2)
TEILAUFTRAG 1: ERWEITERUNG OGS INKL. MENSA
- Errichtung einer Mensa als Versammlungsstätte mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung, Aufstockung der Mensa für weitere Klassenräume mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung, Einhausung des WC Vorbereichs, Neukonzeption der Wärmeversorgung des Gesamtgebäudes durch eine energetisch hochwertige und wirtschaftlich autarke Lösung, Regenrückhaltung nach Überflutungsnachweis, Sanierung der Grundleitungen im Außenbereich, Sanierung der Grundleitungen im Bestandsgebäude, Brandschutzmaßnahmen im Bestand.
Der Auftragnehmer hat im Falle der Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung § 55 HOAI und der in Anlage Nr. 15.1 genannten Grundleistungen bei den einzelnen Anlagegruppen sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen, die im Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphasen 5-6, danach die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsphasen 7-8. Im Anschluss kann die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
TEILAUFTRAG 2: AUFZUG
- Maßnahmen zu Barrierefreiheit, Einbau eines neuen Aufzugs. Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung § 55 HOAI und der in Anlage Nr. 15.1 genannten Grundleistungen bei den einzelnen Anlagengruppen sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen, die im Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 3 umfasst die Leistungsphasen 5-6, danach die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsphasen 7-8. Im Anschluss kann die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
Folgende Fachplanerleistungen werden/wurden erstellt:
- Architekt: Büro Gorynia BDA LPH 1-4, TGA: Becker Ingenieure, LPH 1-3, Anlagengruppe 430 bis LPH 4, Küchenplanung: Ingenieurbüro Martin Scheerer LPH 1-4, Tragwerksplanung: Ertl Tragwerk LPH 1+2,Freiraumplanung: Birgit Scharf, Landschaftsarchitektin, LPH 1-3, Brandschutz: Halfkann und Kirchner Brandschutzingenieure, Brandschutzkonzept
- Vermessungsarbeiten: Vermessungsbüro Borowski, Lageplan, Baugrundgutachten Kühn Geoconsulting GmbH Wärmeschutz- und Schallschutzberechnungen Schwinn Ingenieure LPH 1-2.
Diese Leistungen werden entsprechend dem derzeit vorliegenden Bearbeitungsstand in den Anlagen bereitgestellt. Ebenso Unterlagen zur Grundleitungsuntersuchung und Überflutungsnachweis.
TEILAUFTRAG 3: LÜFTUNGSANLAGEN DER 20 RÄUME IM BESTAND
Es sollen weitere 20 Räume mit einer zentralen Raumluftanlage ausgestattet werden. Die ausgeschriebene Planungsleistung umfasst die vollständige Planung zum Einbau und zur Installation aller notwendigen Geräte, inklusive evtl. Durchdringungen, Anpassungen im Bestand und ggf. Bauantragstellung. Die Ausstattung von Raumluftanlagen in Grundschulen wird vom Bund gefördert. Der bislang im Förderbescheid vorgesehene Fertigstellungtermin zur Umsetzung der Maßnahme, 14.11.22, wurde bis zum 09.06.2023 verlängert. Sollte nach LPH 2 absehbar sein, dass der angestrebte Fertigstellungstermin, 09.06.23, nicht eingehalten werden kann, behält sich der Auftraggeber vor, zu prüfen, ob eine Umsetzung der Maßnahme auch ohne Fördermittel in Betracht kommt. Die zu installierenden Geräte müssen in jedem Fall die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass die Umsetzungsphase im laufenden Betrieb geschehen muss.
Der geschätzte Gesamtwert des Vorhabens Lüftungsanlagen für 20 Bestandsräume umfasst ca. 841.588, - Euro (netto).
Die 400 er Kosten betragen 440.000 Euro (netto). Diese Angaben zu den Kosten beruhen auf einer ersten Einschätzung der, durch die Stadt Siegburg, beauftragten Machbarkeitsstudie. Eine Kostenschätzung nach DIN 276 liegt nicht vor.
Der Teilauftrag 3 bezieht sich auf die Vergabe der Technischen Ausrüstung Gebäude gem. § 55 HOAI Leistungsphase 1-9. Der Auftraggeber wird die Planungsleistungen stufenweise vergeben. Die Einzelheiten der zu beauftragenden Planungsleistungen sind in Ziffer 5.3 dieses Verfahrensleitfadens beschrieben. Die Leistungen für die weiteren Fachplanungen werden in gesonderten Verfahren vergeben. Für die Planung wird jedoch ein enger Abstimmungsprozess der Fachplanungen untereinander erforderlich.
Der Auftragnehmer hat im Falle einer Beauftragung alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbilds Technische Ausrüstung § 55 HOAI und der in Anlage Nr. 15.1 genannten Grundleistungen bei den einzelnen Anlagengruppen sowie die festen und optionalen Besonderen Leistungen zu erbringen, die im Vertragsentwurf und Honorarblatt benannt sind.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die zunächst zu beauftragende Leistungsstufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-2. Im Weiteren können die Leistungsstufe 2 mit den Leistungsphasen 3-4, die Leistungsstufe 3 mit den Leistungsphasen 5-6, die Leistungsstufe 4 mit den Leistungsstufen 7-8 und die Leistungsstufe 5 mit der Leistungsphase 9 beauftragt werden.
Für alle drei Teilaufträge gilt, dass der Auftragnehmer beim Abruf einer Leistungsstufe mit allen zugehörigen Grundleistungen und festen Besonderen Leistungen beauftragt ist. Die optionalen Besonderen Leistungen sind hingegen nur dann beauftragt, wenn diese explizit vom Auftraggeber bestellt werden. Zu den Einzelheiten wird auf den anliegenden Vertragsentwurf (insbesondere § 3) und das Honorarblatt verwiesen.