Beschreibung der Beschaffung
Folgendes betrifft alle 3 Vergabeverfahren Planungsleistungen Digitalpakt Schule: Fachplanung I, Fachplanung II und Fachplanung III:
Grundlagen:
Die Basis der zu erarbeitenden Funktionszusammenhänge bildet der Förderantrag „Digitalpakt Schulen", den die Stadt Wermelskirchen beim Fördermittelgeber gestellt hat. Eine Fertigstellung aller Gebäude wurden über zwei Jahre verteilt, damit auch alle Projekte umfangreich und ausführlich betreut werden können. Die Fertigstellung der Schulen ist für die Jahre 2023 und 2024 angesetzt.
Es werden insgesamt drei Fachplaner für die daten- und elektrotechnische Planung der Grundschulen und des Gymnasiums gesucht. Beabsichtigt wird ein flächendeckender und strukturierter Ausbau des EDV Netzwerkes im Zuge des Förderantrags und ein flächendeckender Ausbau der Stromversorgung an allen Schulen der Stadt Wermelskirchen. Die derzeitige Ausstattung ist veraltet und muss ersetzt werden. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Aktive Komponenten (wie Switch, Access Points, ..), die Erstellung eines neuen Breitbandanschlusses, Endgeräte (Ladekoffer, Bildschirme, PC´s digitale Tafelanlagen, Beamer, Lautsprecher, … ) , sowie die Versorgung durch ein neues pädagogoisches Schulnetzwerk. Auf Grund der Förderbedingungen teilt sich das pädagogische Netzwerk auf in förderfähige Bereiche mit pädagogischem Hintergrund (zum Beispiel Klassen - und Wahlpflichtsräume, Bibliotheken, Lernzimmer, ...) und in nicht förderfähige Netzwerktechnik (das komplette Verwaltungsnetz, Nebenräume wie Keller, Lagerräume).
Erwartungen:
Die zu erbringende Leistung setzt sich aus den Grundlagen der Leistungsphasen 1-9, sowie die in der Leistungsbeschreibung genannten Sonderleistungen wie z . B . die Erstellung einer digitalen Grundlage ( DWG oder DXF Datei ) inklusive der genannten Inhalte, einer Bestandsaufnahme der aktuellen Versorgungselemente, die notwendigen Abstimmungen mit der BEW als Versorgungsunternehmen für die Weiterführung der neu herzustellenden Breitbandanschlüsse, Trennung der Rechnungspositionen auf Basis der Abrechnungsgrundlagen " förderfähig, nicht förderfähige Kosten ", die Prüfung und Abstimmung der schulinternen Abläufe mit der Schulverwaltung / Stadtverwaltung und einzubindenden Behörden… Eine komplexe Abrechnung nach Fördermittelrichtlinien wird vorausgesetzt und ist in die Grundleistungen mit einzukalkulieren.
Ebenfalls ist die komplexe Abstimmungen mit den Nutzern und dem Bauherrn im Vorfeld abzuklären und entsprechend in die Grundleistungen einzukalkulieren.
Ein Bestandteil der Leistung wird die schnelle Einarbeitung in die Bestandsunterlagen und eine Bestandsaufnahme für die Erstellung der Vorentwurfsplanung sein.
Vorbereitungen:
Das schulische Netzwerk teilt sich auf in das verwaltungs- und das pädagogische Schulnetzwerk.
Neben diesen beiden Netzwerken muss noch ein separates Netzwerk für die ELA- Anlage / Amokplanung eingerichtet werden.
Weder die Endgeräte der ELA -Anlage, noch die Serverkomponenten sind Bestandteil der Planung ausschließlich die Verkabelung ist auszuführen. In der Planung sind nur die reinen Leitungswege ( inklusive Kabelkanälen ) vom geplanten Serverraum bis in die einzelnen Räume einzuplanen, die exakte Beschriftung der Leitungen wird vorausgesetzt. Die Endgeräte werden in einer separaten Ausschreibung angeschafft. Genauere Vorgaben erhalten Sie innerhalb der Abstimmungstermine mit dem Bauherrn.
Die Primär - und Sekundärverkabelung ( Hauptverteiler und Verbindung Bereichsverteiler ) erfolgt durch Lichtwellenleiter ( LW ). Die Tertiärverkabelung ( Anschlussdosen, etc. ) erfolgt sternförmig ausgehend von den Patchfeldern der Bereichsverteiler in CAT 7 Duplex.
Die Elektroversorgung teilt sich auf in Haupt - und Unterverteilungen sowie die Verkabelung ( Steckdosen, etc .). Die Verteilung erfolgt entsprechend der aktuellen Richtlinien und technischen Regelwerke .
Planungstechnische Ausstattungsmerkmale wurden im Vorfeld festgelegt für:
• Klassen- , Kurs- , Server- , Fach- und Speiseräume, sowie die Aula erhalten mindestens 6 Netzwerkports RJ 45 ( CAT 7 Kabel) als Ports bezeichnet, sowie 6 Steckdosen.
• Neben-, Mehrzweck- und Gruppenräume erhalten mindestens 4 Ports, sowie 2 Steckdosen.
• Lehrer -, Computer- und Selbstlernräume erhalten mindestens 2 Ports pro Arbeitsplatz,
sowie 2 Steckdosen.
• Die flächendeckende W - LAN Versorgung erfolgt mittels Accesspoints in den Gebäuden.
Im Außenbereich wird dies nur in Teilen erfolgen.
• Die Stromversorgung im Altbestand und der neue Bedarf müssen aneinander angepasst werden. Als Beispiel sind 6 Steckdosen im Altbestand verteilt, 2 werden aktiv genutzt. Insgesamt 6 neue Steckdosen werden für die Versorgung der digitalen Endgeräte benötigt. Dies bedeutet eine Anzahl von 8 neuen Steckdosen. Die Standorte der neuen Dosen sind nach direkter Absprache mit der Schulleitung und dem Bauherrn einzuplanen.
Da zum oben beschriebenen Ausbau des Datennetzwerks auch eine Erneuerung der 230 Volt Versorgung notwendig ist, muss die komplette Elektroversorgung ( S teckdosenkreise / Anzahl der Steckdosen, Verteilerschränke, Hauptanschlusspunkt ) dem aktuellen Ausstattungsstandard der Stadt Wermelskirchen unter der Beachtung der gültigen VDE 0100 und den aktuellen Regeln der Technik angepasst bzw. vollständig erneuert werden. Zum Teil werden die vorhandene Steckdosenpositionen beibehalten werden müssen, die Räume jedoch komplett neu verkabelt.
Dies bedingt für alle Fachplaner eine Bestandsaufnahme und Einsatzdokumentation ( wofür wird die vorhandene Steckdose verwendet). Sollten Steckdosen hinter Schränken oder Regalen verbaut worden und kein aktives Gerät angeschlossen sein, so muss diese Steckdose in der Bestandsplanung aufgenommen werden, kann jedoch in der neuen Planung vernachlässigt werden. Hier bedarf es der Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Nutzern vor Ort .
Bei der Planung und Ausführung sind die anerkannten Regeln der Technik, die VDE Vorschriften und die aktuelle Gesetzeslage zu beachten.
Der Ausbau des EDV - Netzes und des Strom - Netzes , sowie der Neuanschluss der Breitbandversorgung betreffen das Gymnasium mit Haupt - und Nebenstelle , die Grundschulen Schwanen, Hünger, Tente, Dabringhausen, Dhünn und die Katholische Grundschule.
Die Planungsaufgabe und Betreuung der Baumaßnahme:
Eine Bestandsaufnahme aller Steckdosen muss umfassend mit dem Nutzer erfolgen, denn nur nach Absprache mit den Nutzern kann entschieden werden, welche Steckdosen weiterhin zur Verfügung gestellt werden müssen.
Anhand des zu erstellenden Gesamtkonzeptes zur Sanierung der Elektro - und EDV - Versorgung kann dieser Teil der intensiveren Planungsaufgabe in der Leistungsphase 3 abgeschlossen werden.
Die Betreuung der Baumaßnahme wird in einigen Phasen intensiver ausfallen müssen, da die Umsetzung im Bestand und laufenden Schulbetrieb intensiver stattfinden muss, dies ist in die entsprechende Leistungsphase einzukalkulieren. Der Auftraggeber setzt hier bei Ausführung eine wöchentliche Begehung mit 2 Besichtigungen voraus um den Bauablauf, die Aufnahme der Änderungen in den Planunterlagen und die Kontrollen sicherstellen zu können.
Der Schulbetrieb innerhalb der Schulzeiten darf während der gesamten Baumaßnahme nicht unterbrochen werden.
Lediglich in einem kleinen Zeitfenster in den Schulferien, an den Wochenenden und nach Absprache innerhalb des vom Nutzer angegebenen Zeitraumes ist die Schule für die ausführenden Arbeiten freigegeben.
Die zeitlichen Angaben sind im Zuge der Planung und Ausführung mit allen Beteiligten abzustimmen.
_______________________________________________________________________________________________________ Fachplanung I / Gymnasium:
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt, die Fachplanerleistungen I Gymnasium im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die hier ausgeschriebene Leistung ( Fachplanung I ) bezieht sich auf die TGA- Planung der KG 440 und KG 450, LP 1-9 nach HOAI 2021 § 56 und betrifft ausschließlich das städtische Gymnasium Wermelskirchen mit der Haupt - und Nebenstelle.
Hauptstelle Stockhauser Straße 13, Gesamtfläche circa 10.700 m² und Nebenstelle Schillerstraße 9, Gesamtfläche circa 2.000 m ².
Die zu erbringende Leistung :
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in schriftlicher Form, mit dem Auftragsschreiben wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Stufe 1: Leistungsphase 1-3 Stufe 2: Leistungsphase 4-6 Stufe 3: Leistungsphase 7-8 Stufe 4: Leistungsphase 9 Die anrechenbaren Kosten betragen insgesamt 1.050.000,00 € netto und teilen sich in die KG 440 und KG 450 auf.
1. Grundlagenermittlung 2% 2. Vorplanung 9% 3. Entwurfsplanung 17% 4. Genehmigungsplanung 2% 5. Ausführungsplanung 22% 6. Vorbereitung der Vergabe 7% 7. Mitwirkung bei der Vergabe 5% 8 . Objektüberwachung 35% 9 . Objektbetreuung : 1% Summe 100% -> insgesamt 100% der HOAI Leistung Fachplanung I Gymnasium - Beginn sofort nach Auftragsvergabe und Fertigstellung der Baumaßnahme Oktober 2023 Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.