Beschreibung der Beschaffung
Die Kläranlage Chemnitz-Heinersdorf ist mit 4 Mittelspannungsschaltanlagen und 6 Niederspannungshauptverteilungsanlagen (NSHV) ausgerüstet. Der Mittelspannungsschaltanlage der Trafostation 5 ist eine und der Trafostation 3 und 4 sind jeweils zwei NSHV zugeordnet. Die NSHV sind jeweils in zwei Blöcken aufgeteilt und über eine Längskupplung verbunden. Jedem Block ist ein Transformator zugeordnet.
Das Alter der Anlagen kann in zwei Generationen zusammengefasst werden:
- 1. Generation: 1994-1998
- 2. Generation: 2017
Laut KVR-Leitlinien haben die NSHV der 1. Generation Ihre durchschnittliche Nutzungsdauer überschritten und entsprechen in Hinblick auf Betriebsverfügbarkeit und Personensicherheit nicht mehr dem Stand der Technik. Die Wartung und Ersatzteilbeschaffung gestalten sich schwierig.
Im Zuge des Projektes sollen die NSHV der 1. Generation im Hinblick auf den heutigen Stand der Technik und der Arbeitssicherheit beplant und erneuert werden. Ausnahme bildet die NSHV der Trafostation 1, die im Rahmen eines anderen Projektes bereits ausgetauscht wird.
Als neue Schaltanlagen sollen, soweit möglich, Siemens Sivacon S 8 mit modularem Aufbau vorgesehen werden, um eine gleichartige Bedienung gegenüber den bereits 2017 errichteten Anlagen und eine vereinfachte Ersatzteilhaltung sicher zu stellen. Außerdem sollen alle Schaltanlagen mit Kupplungsfeld und -trennfeld ausgestattet werden.
Unter Beachtung der zu versorgenden Anlagenteile soll die Feldaufteilung in der Trafostation 3 und 4 untersucht werden und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten gegenübergestellt werden.
Im Zuge des Austausches der Schaltanlagen ist zudem die Ständerung dieser im Doppelbodensystem zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
Weiterhin ist in den Trafostationen 3 und 4 die Erneuerung der je 4 Gleichstromverteiler (Steuerspannungsverteiler, je 2 * 10 kV und je 2 * 0,4 kV) vorzusehen.
Um die Personensicherheit zu gewährleisten ist in allen 0,4 kV- Anlagen eine Druckentlastung sowie ein Störlichtbogenschutz zu installieren.
Die Gangbreiten in der Trafostation 3 sind hinsichtlich heutiger Vorgaben zu Mindestbreiten und Fluchtwegbreiten zu untersuchen. Höchstwahrscheinlich ist der Bau eines neuen Schalthauses unumgänglich. Dafür ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen.
Während der Bauzeit ist der Bescheid konforme Betrieb aller Anlagenteile zu gewährleisten. Bei der Planung und Realisierung ist deshalb zu berücksichtigen, dass der Umbau im laufenden Betrieb der Kläranlage erfolgen muss. Die Dauer der Abschaltungen ist so gering wie möglich zu halten bzw. bei bestimmten Anlagenteilen nicht möglich, sodass ggf. Provisorien zu errichten sind. Auch hierfür sind verschiedene Varianten zu untersuchen.
Aufgabe ist die Fortführung des Projektes beginnend mit der Grundlagenermittlung/Vorplanung bis zur Ausführung und Objektbetreuung. Bei der Planung und Errichtung sind die derzeit gülti-gen, anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Das Vergaberecht ist einzuhalten.
Es sind Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder nach HOAI 2021 zu erbringen:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 nach §§ 53 ff. in Verbindung mit Anlage 15 HOAI - EMSR
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 nach §§ 53 ff. in Verbindung mit Anlage 15 HOAI - Technische Ausrüstung
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 nach §§ 33 ff. in Verbindung mit Anlage 10 HOAI - Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 6 nach §§ 49 ff. in Verbindung mit Anlage 14 HOAI - Tragwerksplanung
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 nach §§ 41 ff. in Verbindung mit Anlage 12 HOAI - Ingenieurbauwerke
Weiterhin werden in der Angebotsphase Phase 2 folgende besondere Leistungen abgefordert:
- Erstellung/Planung des Brandschutzes und Integration in das Brandschutzkonzept der Kläranlage
- Bearbeitung Neben- und Nachtragsangebote
- Mitwirkung/Kontrolle Bauausführung/örtl. Bauüberwachung
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
- Interimslösungen zur Aufrechterhaltung des bescheidgerechten Kläranlagenbetriebes
Lärmminderungsmaßnahmen sind auch während der Bauzeit notwendig. Die aktuellen Bestim-mungen des Explosionsschutzes, Brandschutzes sowie die Belange des Arbeitsschutzes sind einzuhalten.