Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
- Angaben zur Rechtsform des Bewerbers,
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bewerber zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bewerber ebenfalls zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bewerbers bzw. Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Soweit der Bewerber bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen. Sofern dies bereits feststeht, hat der Bewerber ferner bereits im Teilnahmeantrag anzugeben, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen und die im Teilnahmeantrag angegeben haben, Leistungsteile an noch nicht benannte Unterauftragnehmer vergeben zu wollen, vor Zuschlagserteilung die Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern zu fordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, von den Bewerbern die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B.Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL), AmtlichesVerzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bewerbers in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
- Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
- Bei Bewerbergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.