Die Stadt Bad Liebenstein beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für das Gewässer 2. Ordnung "Schweina" in 36448 Bad Liebenstein Ortsteil Schweina, die im vg. Konzept mit der lfd. Nr. 23 bezeichnete Einzelmaßnahme - Neubau Hochwasserrückhaltebecken - , nachfolgend HRB genannt, baulich umzusetzen. Der geplante Standort des HRB befindet sich im "Schweinaer Grund" oberhalb Ortslage des Ortsteils Schweina. Der Bereich in dem das HRB geplant ist, liegt in den nachfolgend genannten Schutzgebieten - Naturpark "Thüringer Wald" - Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald - FFH-Schutzgebiet "Schweinaer Grund - Zechsteingürtel". Entlang des Gewässers befinden sich zudem zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope. Das Gewässer Schweina liegt in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 3 WHG, gehört zum Flussgebiet Weser und ist Risikogewässer. Ergänzend wird hier auf die Anlage 1 - Übersichtsplan und Anlage 2 - Lageplan verwiesen. Zum betreffenden Gewässerabschnitt ist anzumerken, dass sich dieser in einem naturnahen Zustand befindet. Die ökologische Durchgängigkeit ist gegeben und soll auch weiterhin erhalten werden. Durch die Maßnahme soll das im Hochwasserschutzkonzept vorgegebene Schutzziel zum Schutz der Bevölkerung und der in den Ortslagen Schweina und Barchfeld befindlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Gewässerstruktur erreicht werden. Die Umsetzung der o. g. Einzelmaßnahme soll in der nächsten Förderperiode (2023-2027) erfolgen. Ergänzend wird auf den Erläuterungsbericht in der Anlage 3 verwiesen. Die Baukosten belaufen sich entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung auf insgesamt 3.000.000,00 EUR Netto. Die Maßnahme wird im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der "Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln" gefördert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 6.691.55-06-SC-01
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Liebenstein beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für das Gewässer 2. Ordnung "Schweina" in 36448 Bad Liebenstein Ortsteil Schweina, die im vg. Konzept mit der lfd. Nr. 23 bezeichnete Einzelmaßnahme - Neubau Hochwasserrückhaltebecken -
, nachfolgend HRB genannt, baulich umzusetzen.
Der geplante Standort des HRB befindet sich im "Schweinaer Grund" oberhalb Ortslage des Ortsteils Schweina. Der Bereich in dem das HRB geplant ist, liegt in den nachfolgend genannten Schutzgebieten
- Naturpark "Thüringer Wald"
- Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald
- FFH-Schutzgebiet "Schweinaer Grund - Zechsteingürtel".
Entlang des Gewässers befinden sich zudem zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope.
Das Gewässer Schweina liegt in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 3 WHG, gehört zum Flussgebiet Weser und ist Risikogewässer. Ergänzend wird hier auf die Anlage 1 - Übersichtsplan und Anlage 2 - Lageplan verwiesen.
Zum betreffenden Gewässerabschnitt ist anzumerken, dass sich dieser in einem naturnahen Zustand befindet. Die ökologische Durchgängigkeit ist gegeben und soll auch weiterhin erhalten werden. Durch die Maßnahme soll das im Hochwasserschutzkonzept vorgegebene Schutzziel zum Schutz der Bevölkerung und der in den Ortslagen Schweina und Barchfeld befindlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Gewässerstruktur erreicht werden. Die Umsetzung der o. g. Einzelmaßnahme soll in der nächsten Förderperiode (2023-2027) erfolgen.
Ergänzend wird auf den Erläuterungsbericht in der Anlage 3 verwiesen.
Die Baukosten belaufen sich entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung auf insgesamt 3.000.000,00 EUR Netto.
Die Maßnahme wird im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der "Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam
entwickeln" gefördert.
Die Stadt Bad Liebenstein beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für das Gewässer 2. Ordnung "Schweina" in 36448 Bad Liebenstein Ortsteil Schweina, die im vg. Konzept mit der lfd. Nr. 23 bezeichnete Einzelmaßnahme - Neubau Hochwasserrückhaltebecken -
, nachfolgend HRB genannt, baulich umzusetzen.
Der geplante Standort des HRB befindet sich im "Schweinaer Grund" oberhalb Ortslage des Ortsteils Schweina. Der Bereich in dem das HRB geplant ist, liegt in den nachfolgend genannten Schutzgebieten
- Naturpark "Thüringer Wald"
- Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald
- FFH-Schutzgebiet "Schweinaer Grund - Zechsteingürtel".
Entlang des Gewässers befinden sich zudem zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope.
Das Gewässer Schweina liegt in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 3 WHG, gehört zum Flussgebiet Weser und ist Risikogewässer. Ergänzend wird hier auf die Anlage 1 - Übersichtsplan und Anlage 2 - Lageplan verwiesen.
Zum betreffenden Gewässerabschnitt ist anzumerken, dass sich dieser in einem naturnahen Zustand befindet. Die ökologische Durchgängigkeit ist gegeben und soll auch weiterhin erhalten werden. Durch die Maßnahme soll das im Hochwasserschutzkonzept vorgegebene Schutzziel zum Schutz der Bevölkerung und der in den Ortslagen Schweina und Barchfeld befindlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Gewässerstruktur erreicht werden. Die Umsetzung der o. g. Einzelmaßnahme soll in der nächsten Förderperiode (2023-2027) erfolgen.
Ergänzend wird auf den Erläuterungsbericht in der Anlage 3 verwiesen.
Die Baukosten belaufen sich entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung auf insgesamt 3.000.000,00 EUR Netto.
Die Maßnahme wird im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der "Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam
Rückfragen (siehe Punkt VI.3 der Bekanntmachung) zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Liebenstein beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für das Gewässer 2. Ordnung "Schweina" in 36448 Bad Liebenstein Ortsteil Schweina, die im vg. Konzept mit der lfd. Nr. 23 bezeichnete Einzelmaßnahme - Neubau Hochwasserrückhaltebecken -
Die Stadt Bad Liebenstein beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für das Gewässer 2. Ordnung "Schweina" in 36448 Bad Liebenstein Ortsteil Schweina, die im vg. Konzept mit der lfd. Nr. 23 bezeichnete Einzelmaßnahme - Neubau Hochwasserrückhaltebecken -
, nachfolgend HRB genannt, baulich umzusetzen.
Der geplante Standort des HRB befindet sich im "Schweinaer Grund" oberhalb Ortslage des Ortsteils Schweina. Der Bereich in dem das HRB geplant ist, liegt in den nachfolgend genannten Schutzgebieten
- Naturpark "Thüringer Wald"
- Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald
- FFH-Schutzgebiet "Schweinaer Grund - Zechsteingürtel".
Entlang des Gewässers befinden sich zudem zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope.
Das Gewässer Schweina liegt in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 Abs. 3 WHG, gehört zum Flussgebiet Weser und ist Risikogewässer. Ergänzend wird hier auf die Anlage 1 - Übersichtsplan und Anlage 2 - Lageplan verwiesen.
Zum betreffenden Gewässerabschnitt ist anzumerken, dass sich dieser in einem naturnahen Zustand befindet. Die ökologische Durchgängigkeit ist gegeben und soll auch weiterhin erhalten werden. Durch die Maßnahme soll das im Hochwasserschutzkonzept vorgegebene Schutzziel zum Schutz der Bevölkerung und der in den Ortslagen Schweina und Barchfeld befindlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Gewässerstruktur erreicht werden. Die Umsetzung der o. g. Einzelmaßnahme soll in der nächsten Förderperiode (2023-2027) erfolgen.
Zum betreffenden Gewässerabschnitt ist anzumerken, dass sich dieser in einem naturnahen Zustand befindet. Die ökologische Durchgängigkeit ist gegeben und soll auch weiterhin erhalten werden. Durch die Maßnahme soll das im Hochwasserschutzkonzept vorgegebene Schutzziel zum Schutz der Bevölkerung und der in den Ortslagen Schweina und Barchfeld befindlichen Infrastruktur und zur Verbesserung der Gewässerstruktur erreicht werden. Die Umsetzung der o. g. Einzelmaßnahme soll in der nächsten Förderperiode (2023-2027) erfolgen.
Ergänzend wird auf den Erläuterungsbericht in der Anlage 3 verwiesen.
Die Baukosten belaufen sich entsprechend der vorliegenden Kostenschätzung auf insgesamt 3.000.000,00 EUR Netto.
Die Maßnahme wird im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung in Thüringen im Rahmen der "Aktion Fluss - Thüringer Gewässer gemeinsam
entwickeln" gefördert.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Ingenieurbauwerke
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 bis 4 nach den §§ 41 bis 44 und Anlage 12 sowie Besondere Leistungen für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Schweina (Erstellen von Leitungsbestandsplänen, Beschaffen von amtlichen Unterlagen, Vermessung und Erstellung von Vermessungsunterlagen, Mitwirken bei der standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfall nach § 7 Abs. 2 UVPG, Mitwirkung bei der Erstellung des Nachweises der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme, Erstellung eines orientierenden Baugrundgutachtens, hydrologisches Gutachten, Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden, Koordinieren von Planungsbeteiligten, usarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter, Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen, Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen, Mitwirken bei der Antragsstellung gegenüber der Unteren Wasserbehörde, Teilnahme an bis zu 3 Sitzungen in den politischen Gremien).
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 bis 4 nach den §§ 41 bis 44 und Anlage 12 sowie Besondere Leistungen für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Schweina (Erstellen von Leitungsbestandsplänen, Beschaffen von amtlichen Unterlagen, Vermessung und Erstellung von Vermessungsunterlagen, Mitwirken bei der standortbezogenen Vorprüfung im Einzelfall nach § 7 Abs. 2 UVPG, Mitwirkung bei der Erstellung des Nachweises der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme, Erstellung eines orientierenden Baugrundgutachtens, hydrologisches Gutachten, Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden, Koordinieren von Planungsbeteiligten, usarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter, Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen, Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen, Mitwirken bei der Antragsstellung gegenüber der Unteren Wasserbehörde, Teilnahme an bis zu 3 Sitzungen in den politischen Gremien).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 158 000 EUR 💰
Dauer: 7 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Ziffer II.2.4. Zusätzlich können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen der geplanten Fördermittel Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen können.
Beschreibung der Optionen:
Der Gesamtumfang der Leistungen nach § 43 HOAI beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 4. Eine Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 besteht als Option.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE - Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Zusätzliche Informationen:
Rückfragen (siehe Punkt VI.3 der Bekanntmachung) zu diesem Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu richten.
Bezeichnung des Loses: Tragwerksplanung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 4 nach den §§ 49 bis 52 und Anlage 14 für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Schweina.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 96 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Gesamtumfang der Leistungen nach § 51 HOAI beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 4. Eine Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 6 besteht als Option.
Bezeichnung des Loses: Landschaftspflegerischer Begleitplan und Besondere Leistungen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 2 Flächenplanung Abschnitt 3 Landschaftsplanung Leistungsbild landschaftspflegerischer Begleitplan Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 26, 31 HOAI 2021 i.v.m. Anlage 7 und 9 und Besondere Leistungen im Zusammenhang mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Schweina (Erarbeitung und Zusammenstellung der für die UVP Vorprüfung erforderlichen Unterlagen und Beteiligung der zuständigen Behörde, Durchführung der Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, Erstellung des Nachweises der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme, Erstellen von zusätzlichen Unterlagen im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vorabstimmungen mit allen Planungsbeteiligten und Fachbehörden, Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter).
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI Teil 2 Flächenplanung Abschnitt 3 Landschaftsplanung Leistungsbild landschaftspflegerischer Begleitplan Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 26, 31 HOAI 2021 i.v.m. Anlage 7 und 9 und Besondere Leistungen im Zusammenhang mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Schweina (Erarbeitung und Zusammenstellung der für die UVP Vorprüfung erforderlichen Unterlagen und Beteiligung der zuständigen Behörde, Durchführung der Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG, Erstellung des Nachweises der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme, Erstellen von zusätzlichen Unterlagen im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vorabstimmungen mit allen Planungsbeteiligten und Fachbehörden, Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 45 600 EUR 💰
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schweinaer Grund 36448 Bad Liebenstein Ortsteil Schweina Der geplante Standort des HRB befindet sich im "Schweinaer Grund" oberhalb Ortslage des Ortsteils Schweina.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung;
b) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung;
c) § 75 (1), (2) VgV - Berufsstand: Architekten, Ingenieure
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin und der Führungskräfte des Unternehmens, Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistung erbringen sollen, Benennung des Projektleiters/der Projektleiterin, Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin und der Führungskräfte des Unternehmens, Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistung erbringen sollen, Benennung des Projektleiters/der Projektleiterin, Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
d) Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 (3) Nr. 10 VgV;
e) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin und der versichernden Institution zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Bewerber/die Bewerberin und die versichernde Institution sich bereit erklären, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin und der versichernden Institution zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Bewerber/die Bewerberin und die versichernde Institution sich bereit erklären, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen);
b) Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz - das jährliche Gesamthonorar - für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren).
Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit den Deckungssummen von 2,00 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,00 Mio. EUR für sonstige Schäden; Nachweis der Versicherung durch Kopie des Versicherungsdokuments.
Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen!
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
- Ingenieure und Landschaftsarchitekten,
- Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraume ansässige "Ingenieure" gemäß § 75 (2) VgV, die bauvorlageberechtigt sind (Los 1), "Ingenieure" gemäß § 75 (2) VgV für Tragwerksplanung (Los 2), "Landschaftsarchitekten" gemäß § 75 (1) VgV für Planung Landschaftspflegerischer Begleitplan (Los 3), - Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
- Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraume ansässige "Ingenieure" gemäß § 75 (2) VgV, die bauvorlageberechtigt sind (Los 1), "Ingenieure" gemäß § 75 (2) VgV für Tragwerksplanung (Los 2), "Landschaftsarchitekten" gemäß § 75 (1) VgV für Planung Landschaftspflegerischer Begleitplan (Los 3), - Juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die HOAI i.d.g.F. und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften/Einrichtungen/Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen.
Es gelten die HOAI i.d.g.F. und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften/Einrichtungen/Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Freistaats Thüringen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitervergabe von Auftragsanteilen für die unter II.2.4 und II.2.11 genannten Leistungen sind zugelassen.
Der AG erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht für die vergütete Planungsleistung. Sämtliche Planungsleistungen sind in deutscher Sprache anzufertigen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
- Befähigung zur Berufsausübung gem. III.1.1,
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. III.1.2,
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. III.1.3.
Der Bewertung der Teilnahmeanträge wird folgende Gewichtung zugrunde gelegt:
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - 10 %,
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - 90 %, davon:
- Fachkunde/Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen - 60 %,
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter/die bevollmächtigte Vertreterin zu benennen.
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter/die bevollmächtigte Vertreterin zu benennen.
a) Die Bewerbungen sind als PDF-Dokument auf der angeführten Vergabeplattform ausgefüllt und unterschrieben elektronisch in Textform einzureichen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV).
b) Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
b) Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
c) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 08.02.2022; 15.00 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Erfüllen mehrere Bewerber/Bewerberinnen gleichermaßen die Anforderungen und ist die BewerberInnenzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern/Bewerberinnen durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 / 2 werden nach Abschluss des Verfahrens nicht an die Bewerber/Bewerberinnen zurückgesandt.
Erfüllen mehrere Bewerber/Bewerberinnen gleichermaßen die Anforderungen und ist die BewerberInnenzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern/Bewerberinnen durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 / 2 werden nach Abschluss des Verfahrens nicht an die Bewerber/Bewerberinnen zurückgesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7ZRNVL
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Postfach 2249
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321-254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321-059 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 012-026870 (2022-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 6.691.55-06-SC-01-02
Gesamtwert des Auftrags: 372 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge