Beschreibung der Optionen
Die Gemeinde behält sich vor, dem beauftragten Planer auf Basis seiner Ingenieurverträge bei Bedarf zusätzlich einzelne, mehrere oder alle der nachfolgend möglichen Optionsleistungen zu beauftragen. Der Anspruch des Planers auf die Beauftragung einzelner mehrerer oder aller Optionsleistungen ist ausgeschlossen. Die Gemeinde behält sich ausdrücklich vor die Optionsleistungen selbst auszuführen oder durch einen noch zu beauftragenden Dritten ausführen zu lassen.
A) Objektplanung:
1 Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI Teil 3 Gebäude und Innenräume §§33 - 37 incl.
der Aufgabenstellung aus Anlage 10 anrechenbare Baukosten:
10.2. Objektliste Gebäude „Kindergärten, Kinderhorte“ Honorarzone III und 10.3. Objektliste Innenräume
„Gruppenräume in Kindergärten, Horträume“
Honorarzone III (10.2. + 10.3. zusammengefasst): 2.035.189 € (netto)
2 Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI Teil 3 Freianlagen §§38 - 40 incl. der
Aufgabenstellung aus Anlage 11, anrechenbare Baukosten:
11.2. Objektliste Sonstige Freianlagen „Freiflächen mit Bauwerksbezug“ Honorarzone III: 226.891 € (netto)
B) Fachplanung:
3 Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 6 gemäß HOAI Teil 4 Tragwerksplanung §§49 - 52 incl. der
Aufgabenstellung aus Anlage 14 anrechenbare Baukosten:
14.2. Objektliste Tragwerksplanung bestehend aus verschiedenen Tragwerken und alle zugeordnet der
Honorarzone III: 919.118 € (netto)
4 Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI Teil 4 Technische Ausrüstung §§53 - 56 incl. der
Aufgabenstellung aus Anlage 15.2 anrechenbare Baukosten:
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen „Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische
Anlagen mit verzweigten Netzen“
Honorarzone II: 100.000 € (netto);
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen: „Gebäudeheizungsanlagen“ Honorarzone II: 100.000 € (netto);
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen: „Einzelabluftanlagen“
Honorarzone II: 25.000 € (netto);
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: „Niederspannungsanlagen mit bis zu 3 Verteilebenen“
Honorarzone II: 260.000 € (netto);
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen: „Fernmelde- oder informationstechnische
Anlagen, soweit nicht in HZ I oder III erwähnt“ Honorarzone II: 40.000 € (netto);
5 Besondere Leistungen zu den vorgenannten Leistungsbildern nach HOAI je nach Bedarf
6 Zusätzliche Leistungen nach HOAI je nach Bedarf
C) Besondere Leistungen:
1 Beratungsleistungen gemäß HOAI Teil 1 §3 Anlage 1.2 HOAI Bauphysik (Leistungsschwerpunkte):
Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik; anrechenbare Baukosten: 2.100.840 €
(netto)
D) Zusätzliche Leistungen:
1 Leistungen der SIGEKO nach BaustellVO: Ausübung SIGE Koordinator, einschl. Gefahrenanalyse, Erstellung
SIGE-Plan, Vorankündigung und Überwachung
2 Koordinierung weiterer Beteiligter (Bedarfsermittlung, Aufgabenstellung, Mitwirkung bei der Auswahl weiterer
Leistungen)
3 Erstellen Brandschutzkonzept für Bau und Betrieb des Objektes nach AHO
4 Beratung der Gemeinde bei der Auswahl und Beschaffung von zweckmäßigen Mobiliar und Ausstattung für das Objekt im Wertumfang von ca. 175.000 € (brutto) und Durchführung der zur Beschaffung des Mobiliars und der Ausstattungsgegenstände erforderlichen wettbewerblichen Vergabeverfahren durch den Auftragnehmer