Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Gebäudeplaner in den Leistungsphasen 2 - 7 (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe),
c) Bauüberwacher in der Leistungsphase 8,
d) Fachplaner für das Tragwerk,
e) Fachplaner für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 6.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten. Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.
2. Referenzen:
Die Bewerber haben als Mindestanforderungen den Nachweis darüber zu führen, dass durch sie die nachstehenden Leistungen an mehrgeschossigen Wohngebäuden in den letzten 10 Jahren in den Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden:
1. Energetischer Sanierung mehrgeschossiger Wohngebäude
2. Nachrüsten von Aufzugsanlagen
3. Änderung/Erweiterung von Treppenanlagen
4. Anbau von Balkonen
5. Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden mit mindestens vier Vollgeschossen.
Die aufgeführten Leistungen müssen nicht in einer einzigen Referenz erbracht worden sein. Vielmehr reicht es zur Erfüllung der Mindestanforderungen aus, dass jeweils der Nachweis darüber geführt wird, dass die Leistungen der Ziffer 1 bis 5 Gegenstand der Planungsleistungen in den Leistungsphasen 2 bis 8 gewesen sind.
Zusätzlich soll durch den Bewerber eine Referenz vorgelegt werden (keine Mindestanforderung), in der der Nachweis erbracht wird, dass die Planung eines Gebäudes/die Aufstockung eines Gebäudes in Holz-Modulbauweise in den Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurde.
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend der zur Verfügung gestellte Referenzbogen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen bewertet.
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021).
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten Angaben einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe bepunktet. Für diesen Fall hat der Bewerber darauf in seinem Teilnahmeantrag hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt und die zu bepunktenden Referenzen in der dafür vorgesehenen Tabelle in der von ihm zu bestimmenden Reihenfolge angibt.