Planungsleistungen für die Freilegung der Trasse Schauenburgerstraße

Stadt Elmshorn - Der Bürgermeister -

Planungsleistungen Entfernung von Bodenhindernissen im Verkehrsbereich neue Schauenburgerstraße

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-05-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: 2022-03-2
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen Entfernung von Bodenhindernissen im Verkehrsbereich neue Schauenburgerstraße
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Elmshorn - Der Bürgermeister -
Postanschrift: Schulstraße 15-17
Postleitzahl: 25335
Postort: Elmshorn
Kontakt
Internetadresse: https://www.elmshorn.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@elmshorn.de 📧
Telefon: +49 4121231246 📞
Fax: +49 4121/22384 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMKYYRF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMKYYRF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 103-289325
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist. Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht. Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYRF
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Schauenburgerstraße wird im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes "Buttermarktes" nach Norden verlegt. Im Baugrund des Straßenraumes der neuen Schauenburgerstraße sind Schmutz- und Regenwasserkanäle herzustellen. Diese sollen im Rohrvortrieb hergestellt werden. Die Schmutzwasserkanaltrasse muss inkl. Puffer bis in eine Tiefe von 4,0 m u. GOK beräumt sein. Die Regenwasserkanaltrasse muss inkl. Puffer bis in eine Tiefe von 4,0 m u. GOK beräumt sein.
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Hierfür sind vorlaufend Bodenhindernisse im Trassenverlauf zurückzubauen. Dazu zählen
- ein Gasometerfundament,
- Fundamente einer ehemaligen Tankstelle bzw. Fundamente deren Tanks, sowie
- die Sohlplatte und Gründungspfähle eines ehemaligen Postgebäudes (Berliner Straße 6) und
- dessen unterirdisch gelegener Heizöltank.
Dauer: 10 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schauenburgerstraße 25336 Elmshorn Planungsabschnitt 3 bis LPH6 ist innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsvergabe zu erbringen. Sollte eine fristgerechte Bearbeitung nicht möglich sein, ist die Priorisierung mit dem AG abzustimmen.
Planungsabschnitt 3 (LPH7) ist direkt im Anschluss zu erbringen, voraussichtlich in einem oder mehreren ca. viermonatigen, europaweiten Vergabeverfahren, welche durch den Auftraggeber durchgeführt werden.
Planungsabschnitt 4 (LPH8/ Überwachung und Dokumentation sowie die besonderen Leistungen) erfolgt nach Vergabe der Bauleistungen stufenweise mit folgender Priorität:
(1) Tankstellenfundamente
(2) Gasometerfundament
(3) Postpfähle + Sohlplatte + Heizöltank
Sollte sich aufgrund von unvorhersehbaren und unvermeidbaren Unterbrechungen der Ausfüh-rungszeitraum des Planungsabschnitts 4 über den Juni 2023 hinaus verzögern, erfolgt eine Abstimmung im gegenseitigen Einvernehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: s. Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: s. Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: s. Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-07-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMKYYRF/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch zu führen ist.
Fragen sind ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieterfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung über die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYRF

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Abt. VII 1
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 103-289325 (2022-05-25)