Die Stadt Bützow beabsichtigt gemeinsam mit dem Wasser und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow- Sternberg (WAZ) den grundhaften Ausbau folgender Straßenzüge: Andreassteig, Fritszreuter-Allee, Fritz-Reuter-Platz, Verbindungsweg zwischen Andreassteig und Vierburgweg, Wilhelm-Raabe- Straße und John- Brinkman-Straße sowie Teile der Neuen Bahnhofsstraße. Vorgesehen ist ein Ausbau in Bauabschnitten, deren Ausführung 2023 mit dem Andreassteig beginnt und gefolgt von der Fritz-Reuter-Allee die Anbindung der neuen Regionalschule sicherstellen soll. Im Jahr 2026 sollen alle Straßenzüge fertiggestellt sein. In der Planungshoheit des WAZ liegt die Wasserver- und -entsorgung, einschließlich aller Hauptleitungen der Regenentwässerung. Die Stadt Bützow ist zuständig für die Gestaltung des Straßenraumes der Gemeindestraßen einschließlich der erforderlichen Straßenbeleuchtung und der Einordnung des Straßenbegleitgrüns. Die Neue Bahnhofstraße ist eine Landesstraße, bei der die Straßenverkehrsplanung entfällt, da sie sich in der Planungshoheit des Landes als Baulastträger befindet. Die Baumaßnahmen sind mit dem Bestand und Planungen anderer Versorgungsträgern zu koordinieren. Die Lage der Straßen ist dem beiliegenden Plan (Bauabschnitte Gestaltung) zu entnehmen. Zu Berücksichtigen sind Wegebeziehungen aus der Innenstadt und des nördlichen Stadtgebietes in Bezug auf den Neubau der Regionalen Schule am Andreassteig und unter Einbeziehung des Bahnhofs. Besonderes Augenmerk liegt in der Ein- und Anbindung des Fahrradverkehrs. Die Ergebnisse des Radwegekonzeptes (gegenwärtig in Bearbeitung) sind bei der Erstellung der Straßenräume zu berücksichtigen. Eine besondere Bedeutung kommt der Gestaltung des Fritz- Reuter- Platzes zu.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-02.
Auftragsbekanntmachung (2022-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bützow beabsichtigt gemeinsam mit dem Wasser und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow- Sternberg (WAZ) den grundhaften Ausbau folgender Straßenzüge: Andreassteig, Fritszreuter-Allee, Fritz-Reuter-Platz, Verbindungsweg zwischen Andreassteig und Vierburgweg, Wilhelm-Raabe- Straße und John- Brinkman-Straße sowie Teile der Neuen Bahnhofsstraße. Vorgesehen ist ein Ausbau in Bauabschnitten, deren Ausführung 2023 mit dem Andreassteig beginnt und gefolgt von der Fritz-Reuter-Allee die Anbindung der neuen Regionalschule sicherstellen soll. Im Jahr 2026 sollen alle Straßenzüge fertiggestellt sein.
In der Planungshoheit des WAZ liegt die Wasserver- und -entsorgung, einschließlich aller Hauptleitungen der Regenentwässerung. Die Stadt Bützow ist zuständig für die Gestaltung des Straßenraumes der Gemeindestraßen einschließlich der erforderlichen Straßenbeleuchtung und der Einordnung des Straßenbegleitgrüns. Die Neue Bahnhofstraße ist eine Landesstraße, bei der die Straßenverkehrsplanung entfällt, da sie sich in der Planungshoheit des Landes als Baulastträger befindet. Die Baumaßnahmen sind mit dem Bestand und Planungen anderer Versorgungsträgern zu koordinieren. Die Lage der Straßen ist dem beiliegenden Plan (Bauabschnitte Gestaltung) zu entnehmen.
Zu Berücksichtigen sind Wegebeziehungen aus der Innenstadt und des nördlichen Stadtgebietes in Bezug auf den Neubau der Regionalen Schule am Andreassteig und unter Einbeziehung des Bahnhofs. Besonderes Augenmerk liegt in der Ein- und Anbindung des Fahrradverkehrs. Die Ergebnisse des Radwegekonzeptes (gegenwärtig in Bearbeitung) sind bei der Erstellung der Straßenräume zu berücksichtigen. Eine besondere Bedeutung kommt der Gestaltung des Fritz- Reuter- Platzes zu.
Die Stadt Bützow beabsichtigt gemeinsam mit dem Wasser und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow- Sternberg (WAZ) den grundhaften Ausbau folgender Straßenzüge: Andreassteig, Fritszreuter-Allee, Fritz-Reuter-Platz, Verbindungsweg zwischen Andreassteig und Vierburgweg, Wilhelm-Raabe- Straße und John- Brinkman-Straße sowie Teile der Neuen Bahnhofsstraße. Vorgesehen ist ein Ausbau in Bauabschnitten, deren Ausführung 2023 mit dem Andreassteig beginnt und gefolgt von der Fritz-Reuter-Allee die Anbindung der neuen Regionalschule sicherstellen soll. Im Jahr 2026 sollen alle Straßenzüge fertiggestellt sein.
In der Planungshoheit des WAZ liegt die Wasserver- und -entsorgung, einschließlich aller Hauptleitungen der Regenentwässerung. Die Stadt Bützow ist zuständig für die Gestaltung des Straßenraumes der Gemeindestraßen einschließlich der erforderlichen Straßenbeleuchtung und der Einordnung des Straßenbegleitgrüns. Die Neue Bahnhofstraße ist eine Landesstraße, bei der die Straßenverkehrsplanung entfällt, da sie sich in der Planungshoheit des Landes als Baulastträger befindet. Die Baumaßnahmen sind mit dem Bestand und Planungen anderer Versorgungsträgern zu koordinieren. Die Lage der Straßen ist dem beiliegenden Plan (Bauabschnitte Gestaltung) zu entnehmen.
Zu Berücksichtigen sind Wegebeziehungen aus der Innenstadt und des nördlichen Stadtgebietes in Bezug auf den Neubau der Regionalen Schule am Andreassteig und unter Einbeziehung des Bahnhofs. Besonderes Augenmerk liegt in der Ein- und Anbindung des Fahrradverkehrs. Die Ergebnisse des Radwegekonzeptes (gegenwärtig in Bearbeitung) sind bei der Erstellung der Straßenräume zu berücksichtigen. Eine besondere Bedeutung kommt der Gestaltung des Fritz- Reuter- Platzes zu.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-07 📅
Datum des Beginns: 2022-08-30 📅
Datum des Endes: 2023-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 108-305419
ABl. S-Ausgabe: 108
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bützow beabsichtigt gemeinsam mit dem Wasser und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow- Sternberg (WAZ) den grundhaften Ausbau folgender Straßenzüge: Andreassteig, Fritszreuter-Allee, Fritz-Reuter-Platz, Verbindungsweg zwischen Andreassteig und Vierburgweg, Wilhelm-Raabe- Straße und John- Brinkman-Straße sowie Teile der Neuen Bahnhofsstraße. Vorgesehen ist ein Ausbau in Bauabschnitten, deren Ausführung 2023 mit dem Andreassteig beginnt und gefolgt von der Fritz-Reuter-Allee die Anbindung der neuen Regionalschule sicherstellen soll. Im Jahr 2026 sollen alle Straßenzüge fertiggestellt sein.
Die Stadt Bützow beabsichtigt gemeinsam mit dem Wasser und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow- Sternberg (WAZ) den grundhaften Ausbau folgender Straßenzüge: Andreassteig, Fritszreuter-Allee, Fritz-Reuter-Platz, Verbindungsweg zwischen Andreassteig und Vierburgweg, Wilhelm-Raabe- Straße und John- Brinkman-Straße sowie Teile der Neuen Bahnhofsstraße. Vorgesehen ist ein Ausbau in Bauabschnitten, deren Ausführung 2023 mit dem Andreassteig beginnt und gefolgt von der Fritz-Reuter-Allee die Anbindung der neuen Regionalschule sicherstellen soll. Im Jahr 2026 sollen alle Straßenzüge fertiggestellt sein.
In der Planungshoheit des WAZ liegt die Wasserver- und -entsorgung, einschließlich aller Hauptleitungen der Regenentwässerung. Die Stadt Bützow ist zuständig für die Gestaltung des Straßenraumes der Gemeindestraßen einschließlich der erforderlichen Straßenbeleuchtung und der Einordnung des Straßenbegleitgrüns. Die Neue Bahnhofstraße ist eine Landesstraße, bei der die Straßenverkehrsplanung entfällt, da sie sich in der Planungshoheit des Landes als Baulastträger befindet. Die Baumaßnahmen sind mit dem Bestand und Planungen anderer Versorgungsträgern zu koordinieren. Die Lage der Straßen ist dem beiliegenden Plan (Bauabschnitte Gestaltung) zu entnehmen.
In der Planungshoheit des WAZ liegt die Wasserver- und -entsorgung, einschließlich aller Hauptleitungen der Regenentwässerung. Die Stadt Bützow ist zuständig für die Gestaltung des Straßenraumes der Gemeindestraßen einschließlich der erforderlichen Straßenbeleuchtung und der Einordnung des Straßenbegleitgrüns. Die Neue Bahnhofstraße ist eine Landesstraße, bei der die Straßenverkehrsplanung entfällt, da sie sich in der Planungshoheit des Landes als Baulastträger befindet. Die Baumaßnahmen sind mit dem Bestand und Planungen anderer Versorgungsträgern zu koordinieren. Die Lage der Straßen ist dem beiliegenden Plan (Bauabschnitte Gestaltung) zu entnehmen.
Zu Berücksichtigen sind Wegebeziehungen aus der Innenstadt und des nördlichen Stadtgebietes in Bezug auf den Neubau der Regionalen Schule am Andreassteig und unter Einbeziehung des Bahnhofs. Besonderes Augenmerk liegt in der Ein- und Anbindung des Fahrradverkehrs. Die Ergebnisse des Radwegekonzeptes (gegenwärtig in Bearbeitung) sind bei der Erstellung der Straßenräume zu berücksichtigen. Eine besondere Bedeutung kommt der Gestaltung des Fritz- Reuter- Platzes zu.
Zu Berücksichtigen sind Wegebeziehungen aus der Innenstadt und des nördlichen Stadtgebietes in Bezug auf den Neubau der Regionalen Schule am Andreassteig und unter Einbeziehung des Bahnhofs. Besonderes Augenmerk liegt in der Ein- und Anbindung des Fahrradverkehrs. Die Ergebnisse des Radwegekonzeptes (gegenwärtig in Bearbeitung) sind bei der Erstellung der Straßenräume zu berücksichtigen. Eine besondere Bedeutung kommt der Gestaltung des Fritz- Reuter- Platzes zu.
Geplant ist die Vergabe der Planungsleistungen der Frei- und Verkehrsanlagen gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1-3 für die Gestaltung und Ausführung der Frei- und verkehrsanlagen im Sanierungsgebiet Bützow "Südliche Vorstadt". Das Palnungsgebiet umfasst hierbei 6 innerörtliche Straßen und einen innerörtlichen Platz.
Geplant ist die Vergabe der Planungsleistungen der Frei- und Verkehrsanlagen gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1-3 für die Gestaltung und Ausführung der Frei- und verkehrsanlagen im Sanierungsgebiet Bützow "Südliche Vorstadt". Das Palnungsgebiet umfasst hierbei 6 innerörtliche Straßen und einen innerörtlichen Platz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 18246 Bützow
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufqualifikation gem. § 75 1 VgV mind. (z.B. Hochschulabschlusszeugnis im Architektur- bzw. Ingenieurwesen).
Nachweis der Eintragung in die betreffende Architekten- bzw. Ingenieurkammer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Nachweis einer aktuellen Berufhaftpflichversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichversicherung im Zuschlagsfalle auf die geforderten Höhen angehoben oder eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer aktuellen Berufhaftpflichversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichversicherung im Zuschlagsfalle auf die geforderten Höhen angehoben oder eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:
a.) für Personenschäden EUR 1.500.000 € b.) für sonstige Schäden EUR 750.000 € - Angabe Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2019, 2020 und 2021: mind. EUR 300.000 brutto
Falls sich mehere Unternehmen als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich Bewerber*innen oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eigung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls sich mehere Unternehmen als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich Bewerber*innen oder die Bewerber-/ Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eigung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen.
- Angabe der durchschnittlichen Beschäftigten der letzten drei Jahre
- Angabe durchschnittliche Beschäftigte der letzten drei Jahre
Mindeststandards:
Der Bewerber muss folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
1. Nachweis von mindestens 1 Referenzprojektes, die jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 im Zeitraum 2015 und 2022 2. Sowie Angaben zu folgenden Punkten enthält:
a.) das Büro wurde mit weiteren Leistungsphasen beauftragt in folgender Abstufung:
- Leistungspahsen 4-6
- Leistungspahsen 4-8
b.) Entwurfsplanung wurde umgesetzt/ befindet sich in Umsetzung c.) Elemente in der Entwurfsplanung betrachtet: Motorisierter Verkehr, Radverkehr, ruhender verkehr, Gehwege Straßenbegleitgrün, Freiraumausstattung 2. Fest angestellte Ingenieure in den Jahren 2019, 2020 und 2021: mind. 3 Ingenieure
b.) Entwurfsplanung wurde umgesetzt/ befindet sich in Umsetzung c.) Elemente in der Entwurfsplanung betrachtet: Motorisierter Verkehr, Radverkehr, ruhender verkehr, Gehwege Straßenbegleitgrün, Freiraumausstattung 2. Fest angestellte Ingenieure in den Jahren 2019, 2020 und 2021: mind. 3 Ingenieure
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die Bewerbung zugelassen sind alle in den Mitgliedstatten der EU ansässigen, natürlichen Personen, die gemäß der Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur berechtigt sind oder über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungnachweis verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates gewährleistet ist und einer Gesellschafter oder bevollmächtigter Vertreter und Verfasser der Planungsleistungen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen und im Land Mecklenburg-Vorpommern bauvorlageberechtigt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Für die Bewerbung zugelassen sind alle in den Mitgliedstatten der EU ansässigen, natürlichen Personen, die gemäß der Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur berechtigt sind oder über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungnachweis verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates gewährleistet ist und einer Gesellschafter oder bevollmächtigter Vertreter und Verfasser der Planungsleistungen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen und im Land Mecklenburg-Vorpommern bauvorlageberechtigt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. § 9 Abs. 4-6 VgG M-V 2. § 10 Abs. 1-4 VgG M-V 3.Durch den Bewerber ist eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass mit der Ausführung der Planungsleisten unmittelbar nach Zuschlagerteilung und Vertragsschluss begonnen wird.
3. Projektsprache in Wort und Schrift: ausschleißlich Deutsch.
4. Der Auftraggeber hat nach jeder abgeschlossenen Leistungsphase im Planunsgsprozess Anspruch auf ein im DXF- oder DWG- und ein im maßstabsgetreuen PDF-Format digital erstelltes Exemplar aller freigegeben vesandten Zeichnungen sowie auf alle erstellten Dokumente im PDF-Format
4. Der Auftraggeber hat nach jeder abgeschlossenen Leistungsphase im Planunsgsprozess Anspruch auf ein im DXF- oder DWG- und ein im maßstabsgetreuen PDF-Format digital erstelltes Exemplar aller freigegeben vesandten Zeichnungen sowie auf alle erstellten Dokumente im PDF-Format
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der/Die Bewerber*innen muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
1.) Nachweis von mindestens 1 Projektreferenz, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
a.) Vergleichbare Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 im Zeitraum 2015 und 2022 2.) Sowie Angaben zu folgenden Punkten ethält:
a.) das Büro wurde im Anschluss der Leistungsphasen 1-3 mit weiteren Leistungsphasen beauftragt in folgender Abstufung:
- Leistungsphasen 4-6
- Leistungsphasen 4-8
b.) Entwurfsplanung wurde umgesetzt/ befindet sich in Umsetzung c.) Elemente der Verkehrsplanung die in der Entwurfsplanung betrachtet wurden: Motorisierter Verkehr, Radverkehr, ruhender verkehr, Gehwege Straßenbegleitgrün, Freiraumausstattung Es können bis max. 3 Projektreferenzen eingereicht werden, die in die Bewertung einfließen. Die Abgabe mehrerer Referenzen erhöt die die maximale mögliche Punktebewertung des Bewerbers*in.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
b.) Entwurfsplanung wurde umgesetzt/ befindet sich in Umsetzung c.) Elemente der Verkehrsplanung die in der Entwurfsplanung betrachtet wurden: Motorisierter Verkehr, Radverkehr, ruhender verkehr, Gehwege Straßenbegleitgrün, Freiraumausstattung Es können bis max. 3 Projektreferenzen eingereicht werden, die in die Bewertung einfließen. Die Abgabe mehrerer Referenzen erhöt die die maximale mögliche Punktebewertung des Bewerbers*in.
2.) Berufsqualifikation des Projektverantwortlichen mind. Ingenieur FH Berufserfahrung des Projektverantwortlichen in folgender Abstufung:
- bis drei Jahre
- von 4 bis 7 Jahren
- von 8 bis 10 Jahren
- ab 11 Jahre
Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VGV vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Falls mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber*innen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge anhand der Bewertungsmatrix für die Teilnahmeanträge mit entsprechenden Punkten bewertet. Grundlage der Bewertung sind die im Bewerberbogen gemachten Angaben zu den min. 1 bis max. 3 Referenzobjekten und der Berufserfahrung des Projektverantwortlichen. Herrscht nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der Bewertungsmatrix Punktegleichheit zwischen Bewerben*innen, so wird die Referenz mit der höchsten Punktzahl im Punkt "Elmente der Verkehrplanung" miteinander verglichen. Herrscht auch hier Punktegleichheit, wird der Mittelwert im Punkt "Elemente der Verkehrsplanung" über alle (max. 3) Referenzobjekte gebildet und verglichen. Herscht auch hier Punktegleichheit entscheidet unter den vergleichbaren gleichwertigen Teilnahmeanträge das Los gemäß § 71 Abs. VgV. Im Anschluss werden min. die 3 besten, bis max. die 5 besten Bewerber*innen zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten den Auftraggeber zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer nach Reihenfolge nachrücken zu lassen. Die/Der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Falls mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber*innen vorliegen, werden die Teilnahmeanträge anhand der Bewertungsmatrix für die Teilnahmeanträge mit entsprechenden Punkten bewertet. Grundlage der Bewertung sind die im Bewerberbogen gemachten Angaben zu den min. 1 bis max. 3 Referenzobjekten und der Berufserfahrung des Projektverantwortlichen. Herrscht nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der Bewertungsmatrix Punktegleichheit zwischen Bewerben*innen, so wird die Referenz mit der höchsten Punktzahl im Punkt "Elmente der Verkehrplanung" miteinander verglichen. Herrscht auch hier Punktegleichheit, wird der Mittelwert im Punkt "Elemente der Verkehrsplanung" über alle (max. 3) Referenzobjekte gebildet und verglichen. Herscht auch hier Punktegleichheit entscheidet unter den vergleichbaren gleichwertigen Teilnahmeanträge das Los gemäß § 71 Abs. VgV. Im Anschluss werden min. die 3 besten, bis max. die 5 besten Bewerber*innen zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Zur Abgabe eines Erstangebotes aufgeforderte Bewerber*innen werden dringend gebeten den Auftraggeber zu informieren, sollten sie sich gegen eine Angebotsabgabe entscheiden. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall die/den nach Maßgabe dieser Ziffer nach Reihenfolge nachrücken zu lassen. Die/Der nachrückende Bewerber*in erwirbt hierdurch keinen Anspruch auf Verlängerung der Erstangebotsfrist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die Aufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40%
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60%
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 108-305419 (2022-06-02)