Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der Angaben im Bewerberbogen nach dem Bewertungsschema für die Eignungskriterien (EK).
Maximal sind 100 P erreichbar.
EK 1:
Jahresumsatz insgesamt (UmG), gemittelt (Maximal erreichbare Punktzahl = 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz, den der Bewerber insgesamt – d.h. einschließlich der hier angefragten vergleichbaren Leistungen – erzielt hat. Der angegebene Jahresumsatz insgesamt brutto (UmG) des Bewerbers der höchstens letzten 3 Jahre wird gemittelt. Als Mindestumsatz ist ein mittlerer Wert von 300.000 € brutto gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmG aller Einzelbewerber gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmG einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 300.000 € = Mindestanf., darüber in Schritten von + 50.000 € je 1 P bis max. 500.000 € = 5 P
EK 2:
Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT), gemittelt (Maximal erreichbare Punktzahl = 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz, den der Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrags – d.h. ausschließlich für Leistungen, die mit der hier angefragten vergleichbar sind – erzielt hat. Der angegebene Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT) des Bewerbers der höchstens letzten 3 Jahre wird gemittelt. Als Mindestumsatz ist ein mittlerer Wert von 100.000 € brutto gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmT aller Einzelbewerber gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmT einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 100.000 € = Mindestanf., darüber in Schritten von + 30.000 € je 1 P bis max. 220.000 € = 5 P
EK 3:
Anzahl der Beschäftigten, gemittelt (Maximal erreichbare Punktzahl = 10 P von 100)
Grundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung zur Erbringung von Landschaftsarchitektenleistungen. Die angegebene Anzahl Mitarbeiter (inkl. Führungspersonal) der höchstens letzten 3 Jahre wird gemittelt. Als Mindestanzahl ist ein Wert von 2 Mitarbeitern (einschl. Führungspersonal) gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl von allen Einzelbewerber gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Anzahl einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 2 MA = Mindestanf., 3 MA = 2 P, darüber in Schritten von + 1 MA je 2 P bis max. 7 MA = 10 P
EK 4:
Referenzen (Maximal erreichbare Punktzahl = 40 P von 100)
Der Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers erfolgt durch die Vorlage von Referenzen für bereits erbrachte Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigen Anspruch vergleichbar sind. Es können maximal drei Referenzprojekte eingereicht werden. Je Referenzprojekt kann somit max. ein Drittel der genannten Punktzahl erreicht werden.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus Ziffer III.1.3)
Ergänzend zu den Angaben im Bewerberbogen beschreibt der Bewerber die angeführten Referenzprojekte auf jeweils max. 1 DIN A4 Seite anhand der Anforderungen, stellt seinen Leistungsbereich und den geforderten ingenieurtechnischen Anspruch dar an die Leistung dar (Leistungsbild gemäß HOAI 2021 einschließl. Etwaiger besonderer Leistungen und besonderer Anforderungen des Projekts). Zu jeder eingereichten Referenz ist die Richtigkeit der Angaben durch eine Eigenerklärung des Teilnehmers förmlich zu bestätigen.
Bewertungsschlüssel:
1. Komplexität je Referenz: Honorarzone III = Mindestanforderung, ab IV = 2,5 P
2. Beauftragtes Leistungsbild: LPh 2-9 über alle Referenzen = Mindestanf.; je Referenz: je LPh 0,5 P, somit jeweils max. 4,0 P; je Referenz besondere Leistungen: 1,33 P
3. Anrechenbare Kosten (aK) KG 300+500 brutto: 0,5 Mio € = Mindestanf.; 0,5 Mio. € <= aK < 1,0 Mio. € = 0,5 P; 1,0 Mio. € <= aK < 1,5 Mio. € = 1,0 P; aK >= 1,5 Mio. € = 1,5 P
4. Projektstatus: eine Referenz fertiggestellt = Mindestanf.; übrige Referenzen: genehmigt = Mindestanf., in Bau = 1,0 P, fertiggestellt = 2,0 P
5. Aktualität des erbrachten Leistungsbildes: nicht älter als 3 Jahre = Mindestanf.; bei Projektstatus fertiggestellt: nicht älter als 2 Jahre 2,0 P, übrige Referenzen: 1,0 P; bei Projektstatus fertiggestellt: nicht älter als 1 Jahr 4,0 P, übrige Referenzen 2,0 P
EK 5:
berufliche Qualifikation (Maximal erreichbare Punktzahl = 40 P von 100)
Grundlage für die Bewertung sind die Angaben zu dem für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Personal. Die im Bewerberbogen angegebene Mitarbeiterzahl ist beliebig, bewertet werden jedoch nur die Person des Projektleiters (PL), des stellvertretenden Projektleiters (sPL) und – sofern vorhanden – eines weiteren Mitarbeiters (wMA) am Projekt.
Die Personen müssen im Bewerbungsbogen namentlich benannt sein. Der Auftraggeber bewertet jeweils die berufliche Qualifikation (Berufserfahrung in Jahren, Beteiligung an den zuvor benannten Referenzen und erbrachte Leistungsphasen in den letzten drei Jahren) anhand des Leistungsgegenstandes. Die Angaben müssen aus den Anlagen ersichtlich sein.
Dabei werden nur vergleichbare Referenzen herangezogen. Die Vergleichbarkeit orientiert sich dabei an den ingenieurmäßigen Anforderungen der ausgelobten Dienstleistung (Mindestumsatz, Vertragsentwurf).
Für dieses Eignungskriterium können auch weitere Referenzen als die in EK 4 benannten vorgelegt werden.
PL/sPL können jeweils max. 16 P erreichen, wMA max. 8 P.
Bewertungsschlüssel:
Berufserfahrung:
- 5 Jahre: PL/sPL Mindestanf., wMA = 0 P
- 5-7 Jahre: PL/sPL = 2 P, wMA = 1 P
- 7-9 Jahre: PL/sPL = 4 P, wMA = 2 P
- >= 9 Jahre: PL/sPL = 6 P, wMA = 3 P
Mitarbeit an Referenzen:
- 1 Referenz: PL/sPL = Mindestanf., wMA = 0,5 P
- 2 Referenzen: PL/sPL = 4 P, wMA = 0,75 P
- 3 Referenzen: PL/sPL = 6 P, wMA = 1,0 P
Anzahl Leistungsphasen aus LPh 2-9, die der jeweilige Mitarbeiter in den letzten 3 Jahre selbst erbracht hat:
Je Leistungsphase 0,5 P für PL, sPL und wMA.