Das im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße“ in Gebersheim geplante Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha, davon ca. 4,27 ha gewerbliches Bauland, ca. 0,59 ha Verkehrsfläche und ca. 0,89 ha Grünfläche / Retentionsfläche. Die Grundstücke im Gebiet wurden Großteils mit aufschiebend bedingten Kaufverträgen durch die Stadt erworben. Begleitend zu den abgeschlossenen Kaufverträgen ist ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und die Anordnung des Umlegungsverfahrens wurden im Gemeinderat der Stadt Leonberg im Dezember 2019 gefasst. Die Einleitung des Umlegungsverfahrens erfolgte am 02.07.2020. Gegen den Umlegungsbeschluss sind noch Rechtsmittelverfahren anhängig. Die weitere Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Umlegungsverfahrens sind in 2022 vorgesehen, der Abschluss des gesetzlichen Umlegungsverfahrens wegen möglicher Rechtsmittel bei weiteren Verfahrensschritten derzeit noch nicht terminierbar. Zur weiteren Konkretisierung des Bebauungsplanentwurfs ist im 2. Quartal die Vorentwurfsplanung und begleitend zum Bebauungsplanverfahren die Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen zu erstellen. Zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist als nächster Schritt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 1 – 3) für die Verkehrsanlagen, für Ver- und Entsorgung einschließlich Retentionsanlagen und die öffentlichen Grünflächen zu erstellen. Die weitere Bearbeitung der Gebietsentwicklung erfolgt in Abhängigkeit des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans und des zur Gebietsentwickung durchzuführenden gesetzlichen Umlegungsverfahrens. Eine Zusicherung über eine über die Leistungsphasen 1 – 3 hinausgehende Beauftragung kann seitens des Auftraggebers allerdings nicht gegeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Das im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße“ in Gebersheim geplante Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha, davon ca. 4,27 ha gewerbliches Bauland, ca. 0,59 ha Verkehrsfläche und ca. 0,89 ha Grünfläche / Retentionsfläche.
Die Grundstücke im Gebiet wurden Großteils mit aufschiebend bedingten Kaufverträgen durch die Stadt erworben. Begleitend zu den abgeschlossenen Kaufverträgen ist ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und die Anordnung des Umlegungsverfahrens wurden im Gemeinderat der Stadt Leonberg im Dezember 2019 gefasst. Die Einleitung des Umlegungsverfahrens erfolgte am 02.07.2020. Gegen den Umlegungsbeschluss sind noch Rechtsmittelverfahren anhängig. Die weitere Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Umlegungsverfahrens sind in 2022 vorgesehen, der Abschluss des gesetzlichen Umlegungsverfahrens wegen möglicher Rechtsmittel bei weiteren Verfahrensschritten derzeit noch nicht terminierbar. Zur weiteren Konkretisierung des Bebauungsplanentwurfs ist im 2. Quartal die Vorentwurfsplanung und begleitend zum Bebauungsplanverfahren die Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen zu erstellen. Zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist als nächster Schritt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 1 – 3) für die Verkehrsanlagen, für Ver- und Entsorgung einschließlich Retentionsanlagen und die öffentlichen Grünflächen zu erstellen.
Die weitere Bearbeitung der Gebietsentwicklung erfolgt in Abhängigkeit des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans und des zur Gebietsentwickung durchzuführenden gesetzlichen Umlegungsverfahrens. Eine Zusicherung über eine über die Leistungsphasen 1 – 3 hinausgehende Beauftragung kann seitens des Auftraggebers allerdings nicht gegeben werden.
Das im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße“ in Gebersheim geplante Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha, davon ca. 4,27 ha gewerbliches Bauland, ca. 0,59 ha Verkehrsfläche und ca. 0,89 ha Grünfläche / Retentionsfläche.
Die Grundstücke im Gebiet wurden Großteils mit aufschiebend bedingten Kaufverträgen durch die Stadt erworben. Begleitend zu den abgeschlossenen Kaufverträgen ist ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und die Anordnung des Umlegungsverfahrens wurden im Gemeinderat der Stadt Leonberg im Dezember 2019 gefasst. Die Einleitung des Umlegungsverfahrens erfolgte am 02.07.2020. Gegen den Umlegungsbeschluss sind noch Rechtsmittelverfahren anhängig. Die weitere Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Umlegungsverfahrens sind in 2022 vorgesehen, der Abschluss des gesetzlichen Umlegungsverfahrens wegen möglicher Rechtsmittel bei weiteren Verfahrensschritten derzeit noch nicht terminierbar. Zur weiteren Konkretisierung des Bebauungsplanentwurfs ist im 2. Quartal die Vorentwurfsplanung und begleitend zum Bebauungsplanverfahren die Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen zu erstellen. Zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist als nächster Schritt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 1 – 3) für die Verkehrsanlagen, für Ver- und Entsorgung einschließlich Retentionsanlagen und die öffentlichen Grünflächen zu erstellen.
Die weitere Bearbeitung der Gebietsentwicklung erfolgt in Abhängigkeit des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans und des zur Gebietsentwickung durchzuführenden gesetzlichen Umlegungsverfahrens. Eine Zusicherung über eine über die Leistungsphasen 1 – 3 hinausgehende Beauftragung kann seitens des Auftraggebers allerdings nicht gegeben werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Zollernalbkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-14 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 010-019956
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße“ in Gebersheim geplante Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha, davon ca. 4,27 ha gewerbliches Bauland, ca. 0,59 ha Verkehrsfläche und ca. 0,89 ha Grünfläche / Retentionsfläche.
Das im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Carl-Zeiss-Straße“ in Gebersheim geplante Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,8 ha, davon ca. 4,27 ha gewerbliches Bauland, ca. 0,59 ha Verkehrsfläche und ca. 0,89 ha Grünfläche / Retentionsfläche.
Die Grundstücke im Gebiet wurden Großteils mit aufschiebend bedingten Kaufverträgen durch die Stadt erworben. Begleitend zu den abgeschlossenen Kaufverträgen ist ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und die Anordnung des Umlegungsverfahrens wurden im Gemeinderat der Stadt Leonberg im Dezember 2019 gefasst. Die Einleitung des Umlegungsverfahrens erfolgte am 02.07.2020. Gegen den Umlegungsbeschluss sind noch Rechtsmittelverfahren anhängig. Die weitere Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Umlegungsverfahrens sind in 2022 vorgesehen, der Abschluss des gesetzlichen Umlegungsverfahrens wegen möglicher Rechtsmittel bei weiteren Verfahrensschritten derzeit noch nicht terminierbar. Zur weiteren Konkretisierung des Bebauungsplanentwurfs ist im 2. Quartal die Vorentwurfsplanung und begleitend zum Bebauungsplanverfahren die Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen zu erstellen. Zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist als nächster Schritt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 1 – 3) für die Verkehrsanlagen, für Ver- und Entsorgung einschließlich Retentionsanlagen und die öffentlichen Grünflächen zu erstellen.
Die Grundstücke im Gebiet wurden Großteils mit aufschiebend bedingten Kaufverträgen durch die Stadt erworben. Begleitend zu den abgeschlossenen Kaufverträgen ist ein gesetzliches Umlegungsverfahren durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und die Anordnung des Umlegungsverfahrens wurden im Gemeinderat der Stadt Leonberg im Dezember 2019 gefasst. Die Einleitung des Umlegungsverfahrens erfolgte am 02.07.2020. Gegen den Umlegungsbeschluss sind noch Rechtsmittelverfahren anhängig. Die weitere Durchführung des Bebauungsplanverfahrens und des Umlegungsverfahrens sind in 2022 vorgesehen, der Abschluss des gesetzlichen Umlegungsverfahrens wegen möglicher Rechtsmittel bei weiteren Verfahrensschritten derzeit noch nicht terminierbar. Zur weiteren Konkretisierung des Bebauungsplanentwurfs ist im 2. Quartal die Vorentwurfsplanung und begleitend zum Bebauungsplanverfahren die Entwurfsplanung für die Erschließungsanlagen zu erstellen. Zur weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans ist als nächster Schritt die Entwurfsplanung (Leistungsphase 1 – 3) für die Verkehrsanlagen, für Ver- und Entsorgung einschließlich Retentionsanlagen und die öffentlichen Grünflächen zu erstellen.
Die weitere Bearbeitung der Gebietsentwicklung erfolgt in Abhängigkeit des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans und des zur Gebietsentwickung durchzuführenden gesetzlichen Umlegungsverfahrens. Eine Zusicherung über eine über die Leistungsphasen 1 – 3 hinausgehende Beauftragung kann seitens des Auftraggebers allerdings nicht gegeben werden.
Die weitere Bearbeitung der Gebietsentwicklung erfolgt in Abhängigkeit des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans und des zur Gebietsentwickung durchzuführenden gesetzlichen Umlegungsverfahrens. Eine Zusicherung über eine über die Leistungsphasen 1 – 3 hinausgehende Beauftragung kann seitens des Auftraggebers allerdings nicht gegeben werden.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 470 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leonberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Raum- und Infrastrukturplanung / Verkehrswesen oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Raum- und Infrastrukturplanung / Verkehrswesen oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf. Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Mindeststandards:
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 6 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 6 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 6 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 6 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
- > 5 = 200 Punkte / <=5 und >=3 = 100 Punkte / < 3 Punkte = 0 Punkte.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Referenzprojekte Objektplanung Verkehrsanlagen:
Bitte geben Sie 2 Referenzprojekte im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
Bitte geben Sie 2 Referenzprojekte im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 47 HOAI 2021 reduziert. Die Leistungsphase 9 darf angerechnet werden, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.).
Bitte geben Sie 2 Referenzprojekte im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
Bitte geben Sie 2 Referenzprojekte im Tiefbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen Sie die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht haben.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 43 HOAI 2021 reduziert. Die Leistungsphase 9 darf angerechnet werden, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.).
-- >= 1.000.000 €: 100 Punkte;
-- < 1.000.000 € und >= 750.000 €: 75 Punkte;
-- < 750.000 €: 0 Punkte.
Mindeststandards:
Zu g) Referenzen 1 + 2 – Objektplanung Verkehrsanlagen:
- Die Projekte sind jeweils eine innerörtliche Verkehrsanlagen.
- Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 13.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
- Für die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens die LPH 1 - 3 gemäß § 47 HOAI 2021 beauftragt und erbracht worden sein.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
i) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
j) MiLoG: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt;
Die Kriterien h) - j) sind Ausschlusskriterien.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Anzahl Beschäftigte: 200 Punkte.
2) Referenzen Unternehmen Objektplanung Verkehrsanlagen: 1.200 Punkte.
3) Referenzen Unternehmen Objektplanung Ingenieurbauwerke: 950 Punkte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektabwicklung
Organisation und Verfügbarkeit
Preis (Gewichtung): 25
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2022/S 010-019956 (2022-01-11)
Ergänzende Angaben (2022-01-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 406363.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge