Die derzeit weitestgehend 2-zügige Ahorn-Grundschule im Stadtteil Bergfelde der Stadt Hohen Neuendorf soll zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert werden. Geplant ist ein mehrgeschossiger Erweiterungsbau für Unterrichtsräume, ein kleiner Anbau als Erweiterung der Cafeteria sowie eine neue Zwei-Feld-Sporthalle (als
Ersatz für die vorhandene Ein-Feld-Sporthalle).
Ausgeschrieben sind Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2022-10-12-01
Kurze Beschreibung:
“Die derzeit weitestgehend 2-zügige Ahorn-Grundschule im Stadtteil Bergfelde der Stadt Hohen Neuendorf soll zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert werden....”
Kurze Beschreibung
Die derzeit weitestgehend 2-zügige Ahorn-Grundschule im Stadtteil Bergfelde der Stadt Hohen Neuendorf soll zu einer 3-zügigen Grundschule erweitert werden. Geplant ist ein mehrgeschossiger Erweiterungsbau für Unterrichtsräume, ein kleiner Anbau als Erweiterung der Cafeteria sowie eine neue Zwei-Feld-Sporthalle (als
“Hinweis zu II.2.13: Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sollen auch EU-Fördermittel akquiriert werden. (Beantragung auf Basis Leistungsphase 3).”
Quelle: OJS 2022/S 205-585173 (2022-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste📦
“Hinweis zu Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend...”
Hinweis zu Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
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Quelle: OJS 2023/S 089-271842 (2023-05-04)