Planungsleistungen HKLS (Anlagengruppe 1, 2, 3 und 7) für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, HKLS (Anlagengruppe 1, 2, 3 und 7 [ohne Medizintechnik]) für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2022-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2022-13
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, HKLS (Anlagengruppe 1, 2, 3 und 7 [ohne Medizintechnik]) für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, HKLS (Anlagengruppe 1, 2, 3 und 7 [ohne Medizintechnik]) für die Generalsanierung der Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH - eine Einrichtung des Universitätsklinikum Heidelberg - in Heppenheim
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bergstraße🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-22 📅
Datum des Beginns: 2022-06-15 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 057-149761
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das...”
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von
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Quelle: OJS 2022/S 057-149761 (2022-03-17)
Ergänzende Angaben (2022-03-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben