Auf der Kläranlage Hückelhoven-Ratheim (75.000 EW) sind Planungsleistungen für die folgenden Maßnahmen zu erbringen: - Erstellung eines Raumkonzepts mit Anbindung des Schlammstapelbehälters für das Entwässerungsgebäude -- - Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerung und zugehöriger Polymeranlage -- - Erneuerung der mechanischen Überschussschlammeindickung und zugehöriger Polymeranlage -- - Errichtung eines Schlammstapelbehälters für den entwässerten Schlamm mit Fördersystem zur Beladung von LKW -- - Leistungs- und Energieoptimierung und Austausch der Belüfterelemente der Belebungsstufe -- - Überprüfung und Anpassung der Zulaufsituation der Belebungsstufe -- - Einbindung der gesamten Maßnahmen in das Prozessleitsystem zur Erhöhung des Gesamtautomatisierungsgrads der Kläranlage
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: 10287693-2
Kurze Beschreibung:
Auf der Kläranlage Hückelhoven-Ratheim (75.000 EW) sind Planungsleistungen für die folgenden Maßnahmen zu erbringen:
- Erstellung eines Raumkonzepts mit Anbindung des Schlammstapelbehälters für das Entwässerungsgebäude
--
- Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerung und zugehöriger Polymeranlage
--
- Erneuerung der mechanischen Überschussschlammeindickung und zugehöriger Polymeranlage
--
- Errichtung eines Schlammstapelbehälters für den entwässerten Schlamm mit Fördersystem zur Beladung von LKW
--
- Leistungs- und Energieoptimierung und Austausch der Belüfterelemente der Belebungsstufe
--
- Überprüfung und Anpassung der Zulaufsituation der Belebungsstufe
--
- Einbindung der gesamten Maßnahmen in das Prozessleitsystem zur Erhöhung des Gesamtautomatisierungsgrads der Kläranlage
Nachforderung fehlender Unterlagen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmens-bezogene Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungs-bezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewerbungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.
**
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW--
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmens-bezogene Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungs-bezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewerbungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.
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Tariftreue- und Vergabegesetz NRW--
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf der Kläranlage Hückelhoven-Ratheim (75.000 EW) sind Planungsleistungen für die folgenden Maßnahmen zu erbringen:
- Erstellung eines Raumkonzepts mit Anbindung des Schlammstapelbehälters für das Entwässerungsgebäude
- Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerung und zugehöriger Polymeranlage
- Erneuerung der mechanischen Überschussschlammeindickung und zugehöriger Polymeranlage
- Errichtung eines Schlammstapelbehälters für den entwässerten Schlamm mit Fördersystem zur Beladung von LKW
- Leistungs- und Energieoptimierung und Austausch der Belüfterelemente der Belebungsstufe
- Überprüfung und Anpassung der Zulaufsituation der Belebungsstufe
- Einbindung der gesamten Maßnahmen in das Prozessleitsystem zur Erhöhung des Gesamtautomatisierungsgrads der Kläranlage
Leistungsbild
Der Auftrag wird gemäß HOAI in zwei verschiedene Leistungsbilder aufgeteilt:
*Für die Erneuerung der Belüftung liegt ein Erläuterungsbericht und eine Baubeschreibung vor, auf die zurückgegriffen werden kann, so dass Teile der Leistungsphase 1, 2, eingekürzt werden.
**Teile der Leistungsphase 7 (z.B. Führen von Bietergesprächen, Zusammenstellen der Vertragsunterlagen, ausgenommen der Leistungsverzeichnisse) werden vom WVER erbracht, sodass für Leistungsphase 7 eine Kürzung in Höhe von 2 Prozent auf 3 Prozent vorgenommen wird.
**Teile der Leistungsphase 7 (z.B. Führen von Bietergesprächen, Zusammenstellen der Vertragsunterlagen, ausgenommen der Leistungsverzeichnisse) werden vom WVER erbracht, sodass für Leistungsphase 7 eine Kürzung in Höhe von 2 Prozent auf 3 Prozent vorgenommen wird.
Besondere Leistungen:
- Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
- Erstellen von Bestandsplänen inkl. 3D-Scan
o step (3D)
o rvt/ifc/nwd/iam/ipt (3D, wenn vorhanden)
o dwg/dxf (2D)
o pdf (2D+3D)
o 1-fach Papier
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
- Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
o 2-fach Papier
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Weitere besondere Leistungen:
- Erstellen der Betriebsanweisung nach WVER Standard
- Erstellen von Lastenheften
- Erstellen von Messstellen- und Verbraucherlisten
- Überarbeitung und Fortschreibung des R&I-Schema
o dwg/dxf
o pdf
2. Teil B
Ingenieurbauwerke gemäß §44 ff Ingenieurbauwerke, HOAI 2021, Honorarzone III, Anlagengruppe 2, Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, Leitungsnetze für Abwasser mit erhöhtem Aufwand. Anrechenbare Kosten: 170.000,00 Euro, netto
LP 1= 2,0 %
LP 2= 20,0 %
LP 3= 25,0 %
LP 4= 5,0 %
LP 5= 15,0 %
LP 6= 13,0 %
LP 7= 2,0 %*
LP 8= 15,0 %
*Teile der Leistungsphase 7 (z.B. Führen von Bietergesprächen, Zusammenstellen der Vertragsunterlagen, ausgenommen der Leistungsverzeichnisse) werden vom WVER erbracht, sodass für Leistungsphase 7 eine Kürzung in Höhe von 2 % auf 2 % vorgenommen wird.
*Teile der Leistungsphase 7 (z.B. Führen von Bietergesprächen, Zusammenstellen der Vertragsunterlagen, ausgenommen der Leistungsverzeichnisse) werden vom WVER erbracht, sodass für Leistungsphase 7 eine Kürzung in Höhe von 2 % auf 2 % vorgenommen wird.
- Örtliche Bauüberwachung
- Erstellen von Bestandsplänen
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in zwei Stufen, wobei die erste Stufe mit dem Abschluss des Ingenieurvertrages erfolgt. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4, die zweite Stufe die Leistungsphasen 5 bis 9. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer zu gegebener Zeit mit der zweiten Stufe zu beauftragen; diese Beauftragung bedarf der Schriftform. Im Falle einer Beauftragung der Planungsleistung hat der Auftragnehmer jedoch keinen Anspruch auf die zweite Stufe.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in zwei Stufen, wobei die erste Stufe mit dem Abschluss des Ingenieurvertrages erfolgt. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4, die zweite Stufe die Leistungsphasen 5 bis 9. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer zu gegebener Zeit mit der zweiten Stufe zu beauftragen; diese Beauftragung bedarf der Schriftform. Im Falle einer Beauftragung der Planungsleistung hat der Auftragnehmer jedoch keinen Anspruch auf die zweite Stufe.
Die Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 gilt als Grundlage für die Honorarberechnung und muss den Anforderungen der HOAI gemäß § 2 Abs. 11 genügen.
Dauer: 28 Monate
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung fehlender Unterlagen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmens-bezogene Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungs-bezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewerbungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmens-bezogene Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungs-bezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewerbungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW--
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgender Nachweis / Erklärung ist von allen Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
1. Formelle Eignungsprüfung:
1.0.0) Teilnahmeantrag (Formular 314_EU)
1.1.1) Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen (Formular 124_LD)
1.1.2) Angaben zu Arbeitskräften mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
1.1.3) Bescheinigung Eintragung Berufs- oder Handelsregister
1.1.4) Eigenerklärung zu Nichtvorliegen Insolvenzverfahren
Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und über mindestens 3 Mio. Euro für Sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und über mindestens 3 Mio. Euro für Sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
ODER:
Erklärung des Versicherungsgebers des Bewerbers / Bieters, dass im konkreten Auftragsfall die geforderte Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen für Personen- und Sonstige Schäden, abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)
2.0) Referenzliste
Eigenerklärung zu abgeschlossenen Referenzprojekten des Bewerbers, der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Hierfür ist der den Verdingungsunterlagen beigefügte Vordruck "Referenzblatt" für jede Referenz zu verwenden.
Eigenerklärung zu abgeschlossenen Referenzprojekten des Bewerbers, der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Hierfür ist der den Verdingungsunterlagen beigefügte Vordruck "Referenzblatt" für jede Referenz zu verwenden.
Die eingereichten Referenzen sind (wie vorgegeben) zu Nummerieren und in die Referenzliste einzutragen. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt "Referenzliste" abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Leistungsphasen vergleichbar sein. Es werden alle abgeschlossenen Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet, deren Urheberschaft und/ oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Die eingereichten Referenzen sind (wie vorgegeben) zu Nummerieren und in die Referenzliste einzutragen. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt "Referenzliste" abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Leistungsphasen vergleichbar sein. Es werden alle abgeschlossenen Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet, deren Urheberschaft und/ oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
2. Fachliche Eignung - Referenzen
2.1) Referenzen Planung und Bau von maschinellen Schlammentwässerungsanlagen auf Kläranlagen vergleichbarer Größe, abgeschlossen in den letzten fünf Kalenderjahren, insbesondere Objektplanung und Planung der technischen Ausrüstung sowie Planung Elektrotechnik (Leistungsphasen 2-8)
2.1) Referenzen Planung und Bau von maschinellen Schlammentwässerungsanlagen auf Kläranlagen vergleichbarer Größe, abgeschlossen in den letzten fünf Kalenderjahren, insbesondere Objektplanung und Planung der technischen Ausrüstung sowie Planung Elektrotechnik (Leistungsphasen 2-8)
2.2) Referenzen Ertüchtigung von biologischen Reinigungsstufen auf Kläranlagen vergleichbarer Größe, abgeschlossen in den letzten fünf Kalenderjahren, insbesondere Objektplanung und Planung der technischen Ausrüstung sowie Planung Elektrotechnik (Leistungsphasen 2-8)
2.2) Referenzen Ertüchtigung von biologischen Reinigungsstufen auf Kläranlagen vergleichbarer Größe, abgeschlossen in den letzten fünf Kalenderjahren, insbesondere Objektplanung und Planung der technischen Ausrüstung sowie Planung Elektrotechnik (Leistungsphasen 2-8)
2.3) Referenzen Projektabwicklung im laufenden Betrieb auf Kläranlagen vergleichbarer Größe (LP 2-8, abgeschlossene Referenzprojekte der letzten fünf Jahre).
3. Eignung des Ingenieurbüros/der Bietergemeinschaft
3.1) Darstellung der Struktur des Ingenieurbüros / der Bietergemeinschaft inkl. Nachunternehmer (NU) (Organigramm).
3.2) Darstellung des Qualitätsmanagements
4. Qualifikation und Erfahrung der / des vorgesehenen Planers/in
4.1) Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Planers für die Bautechnik (Alter der Referenzen maximal 10 Jahre).
4.2) Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Planers für die Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (Alter der Referenzen maximal 10 Jahre).
4.3) Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Planers für die Verfahrens- u. Prozesstechnik (Alter der Referenzen maximal 10 Jahre).
4.4) Qualifikation und Erfahrung des Planers für die Maschinentechnik (Alter der Referenzen maximal 10 Jahre).
5. Technische Ausstattung des Ingenieurbüros / der Bietergemeinschaft
5.1) Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, regelmäßig aktualisiert.
5.3) CAD Software (3D-Modellierung) mit dxf-Schnittstelle, aktuelle Softwareversion
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Gem. § 44 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), sowie eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Diese Kriterien gelten nur für die Auswahlstufe I:
1.) Fachliche Eignung - Referenzen (30 %)
2.) Eignung des Ingenieurbüros/der Bietergemeinschaft (10 %)
3.) Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Planer (50 %)
4.) Technische Ausstattung des Ingenieurbüros (10 %)
Bei Bietergemeinschaften oder Bietern mit Unterauftragnehmern ist ein Nachweis von Referenzen von gemeinsam durchgeführten Projekten nicht explizit erforderlich. Die Referenzen können auch durch unabhängig voneinander erbrachte Leistungen
nachgewiesen werden, wenn diese den anderen benannten
Kriterien entsprechen."
Bedingung für die Teilnahme an Auswahlstufe II ist eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten in der Auswahlstufe I.
Haben in der Auswahlstufe I mehr als 5 Bewerber die Mindestpunktzahl von 500 Punkten erreicht, wird die Rangfolge der einzuladenden Bewerber zur Stufe II beginnend bei der höchsten Punktzahl absteigend gebildet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Haben in der Auswahlstufe I mehr als 5 Bewerber die Mindestpunktzahl von 500 Punkten erreicht, wird die Rangfolge der einzuladenden Bewerber zur Stufe II beginnend bei der höchsten Punktzahl absteigend gebildet. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Phasenweise Abwicklung der Verhandlungen:
Die Abwicklung der Verhandlungen erfolgt in verschiedenen auf-einanderfolgenden Phasen, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-08-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-21 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Projektorganisation- und Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Termin- und Kostenmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Projektmanagement und interdisziplinäre Zusammenarbeit, Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Qualität der Vertragsbedingungen
5. Analyse der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
Bieterfragen:
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften
Angebote von Unternehmensgemeinschaften (Bewerber- und Bietergemeinschaften - § 53 Abs. 9 VgV) haben nur dann Gültigkeit, wenn mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform mit folgenden Angaben abgegeben wird, sofern in den Vergabeunterlagen keine anderen Angaben gefordert werden:
Angebote von Unternehmensgemeinschaften (Bewerber- und Bietergemeinschaften - § 53 Abs. 9 VgV) haben nur dann Gültigkeit, wenn mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform mit folgenden Angaben abgegeben wird, sofern in den Vergabeunterlagen keine anderen Angaben gefordert werden:
- Ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung der/des bevollmächtigten Vertreters/in, in der die Bildung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete bzw. digital signierte Erklärung, dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Wasserverband Eifel-Rur rechtsverbindlich vertritt, die/der bevollmächtigte Vertreter/in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete bzw. digital signierte Erklärung, dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Wasserverband Eifel-Rur rechtsverbindlich vertritt, die/der bevollmächtigte Vertreter/in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
- alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Sofern in den Vergabeunterlagen bzw. der Bekanntmachung nichts Gegenteiliges hervorgeht, werden Angebote von Unternehmens-gemeinschaften, die sich erst nach Angebotseinreichung gebildet haben, nicht zugelassen.
Des Weiteren finden die Bestimmungen des § 47 Abs. 1 und 3 VgV für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften Anwendung.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft, teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Beabsichtigt das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft, teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Für den Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) gelten dieselben Eignungs- bzw. Wertungskriterien, wie für das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes sind für den Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) dieselben Nachweise und Erklärungen (Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3)) einzureichen, wie für das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft selbst.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes sind für den Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) dieselben Nachweise und Erklärungen (Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3)) einzureichen, wie für das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft selbst.
Das Unternehmen / Die Unternehmensgemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Es hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Das Unternehmen / Die Unternehmensgemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Es hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, haften beide gemeinsam für die Auftragsausführung; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung einzureichen.
Nimmt das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, haften beide gemeinsam für die Auftragsausführung; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung einzureichen.
Das Unternehmen / Die Unternehmensgemeinschaft hat Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Wasserverband Eifel-Rur gesetzten Frist zu ersetzen. § 47 VgV findet Anwendung.
Das Unternehmen / Die Unternehmensgemeinschaft hat Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Wasserverband Eifel-Rur gesetzten Frist zu ersetzen. § 47 VgV findet Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRRYJ9L
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserverband Eifel-Rur - Revision -
Postanschrift: Eisenbahnstraße 5
Postort: Düren
Postleitzahl: 52353
Telefon: +49 2421494-1155📞
E-Mail: nachpruefungsstelle@wver.de📧
Fax: +49 2421494-1009 📠
Quelle: OJS 2022/S 116-326415 (2022-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 614415.64 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-16 📅
Name: atd Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Krefelder Str. 147
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 241-169890📞
E-Mail: info@atdgmbh.de📧
Land: Städteregion Aachen
🏙️
Internetadresse: https://www.atdgmbh.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 614415.64 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Nimmt das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, haften beide gemeinsam für die Auftragsausführung; die Haftungserklärung
Nimmt das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, haften beide gemeinsam für die Auftragsausführung; die Haftungserklärung