Beschreibung der Beschaffung
Das bestehende Betriebsgebäude der Kläranlage Chemnitz wurde zwischen 1995 und 1997 mit Büroräumen und sozialen Einrichtungen für alle Mitarbeiter des Betriebes der Kläranlage und des Kanalnetzes nach den damals geltenden Standards und Regelwerken errichtet. Nach 23 Jahren Nutzung genügen das Verwaltungsgebäude und der Garagenkomplex nicht mehr den aktuellen Anforderungen.
In einer sicherheitsfachlichen Stellungnahme wurde festgestellt, dass durch die geänderten Anforderungen in der Arbeitsstättenverordnung und den technischen Regelwerken zu Ar-beitsstätten und der Biostoffverordnung ein erhöhter Platzbedarf besteht, welcher durch die bestehenden Räumlichkeiten nicht gedeckt werden kann.
Aus diesen Gründen plant der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes mit integrierter Fahrzeughalle auf dem Gelände der Zentra-len Kläranlage in Chemnitz (Heinersdorfer Straße 42, 09114 Chemnitz). Dabei wurde die Personalplanung von Kläranlage und Kanalnetz im Zusammenhang mit der Übertragung neuer Aufgaben und Anforderungen mit einem perspektivischen Horizont von mindestens 20 Jahren sowie die aktuellen Regeln der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigt.
Für das neu zu errichtende zweigeschossige Betriebsgebäude mit integrierter Fahrzeughalle im Erdgeschoss sind bereits Planungen und Studien in unterschiedlicher Tiefe vorausge-gangen. Der Neubau eines zweigeschossigen Kombinationsgebäudes wurde als Vorzugslö-sung ausgewählt. In der Planung sind die im Vorfeld erstellten Studien und die in unter-schiedlichen Tiefen erstellten Planungen zusammenzuführen und ein zweigeschossiges Kombinationsgebäude zu entwickeln, welches die notwendigen Funktionen und Bedürfnisse des Nutzers gleichermaßen erfüllt.
Aufgabe ist die Fortführung des Projektes beginnend mit der Vorplanung bis zur Ausführung und Objektbetreuung. Das öffentliche Vergaberecht ist einzuhalten.
Es sind Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder nach HOAI in der aktuell gültigen Fassung zu erbringen:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 nach §§ 33 ff. in Verbindung mit
Anlage 10 HOAI - Objektplanung Gebäude und Innenräume (inkl. Innenausstattung)
- Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 nach §§ 38 ff. in Verbindung mit
Anlage 11 HOAI - Freiflächen
- Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 nach §§ 41 ff. in Verbindung mit
Anlage 12 HOAI - Ingenieurbauwerke
- Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 6 nach §§ 49 ff. in Verbindung mit
Anlage 14 HOAI - Tragwerksplanung
- Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 nach §§ 53 ff. in Verbindung mit
Anlage 15 HOAI - Technische Ausrüstung/ Gebäudetechnik
Der Betrachtungsbereich befindet sich im westlichen Teil der Kläranlage zwischen Zufahrts-straße, Ablaufgraben und Betriebsgebäude und ist unbebaut.
Das Baufeld wird im Nordosten durch die Werkstraße, im Südwesten durch den Entlas-tungsgraben und jeweils im Nordwesten sowie im Südosten durch vorhandene Büsche und Baumbestand begrenzt. Der Baumbestand soll durch die Bebauung nicht beeinträchtigt werden. Das Geländeprofil ist relativ eben und wird aktuell als Grünfläche genutzt. Gelän-dehöhe ca. 280 m NHN
Der aktuell zu planende zweigeschossige Neubau besitzt folgende Bauwerksdaten:
Nettogeschossfläche: ca. 2.312 m²
Bruttogeschossfläche: ca. 2.720 m²
Bruttorauminhalt: ca. 16.320 m³
OK Attika: ca. 12 m über Gelände.
Die Erschließung des Baufeldes erfolgt über den vorhandenen Leitungs- und Medienbe-stand der ZKA Chemnitz, der innerhalb des Grundstückes bis ans Baufeld heranzuführen ist.
Das Gebäude und die Außenanlagen sollten sich optisch in die vorhandene Struktur der ZKA einfügen. Entsprechend des Raumkonzeptes sind im Erdgeschoss eine Fahrzeughalle mit LKW- und PKW- Stellplätzen mit Berücksichtigung der technisch notwendigen Auf- und Abrüstflächen, Lagerflächen und Funktionsräume vorzusehen.
Im Obergeschoss sind ein Bürokomplex, Besprechungsräume und Funktionsräume sowie ein Sanitärbereich mit Schwarz-/Weiß- Garderoben für Männer und Frauen zu planen.
Bei der weiteren Planung ist darauf zu achten, dass die Räumlichkeiten den Bedürfnissen der Nutzer (Betrieb, Kanalnetz) genügen und in allen Belangen der Biostoffverordnung und Arbeitsstättenrichtlinie gerecht werden. Außerdem ist das vorhandene Konzept zur Sicher-heitsbeleuchtungsanlage auf der ZKA auch im neuen Kombinationsgebäude (Betriebsge-bäude mit integrierter Fahrzeughalle) fortzusetzen.
Besondere Bedeutung besitzt der Lärmschutz inkl. Gebäudeschall zu den benachbarten Grundstücken. Hierbei dürfen die festgelegten Obergrenzen von 06.00-22.00 Uhr 60 dB und 22.00-06.00 Uhr 45 dB laut Planfeststellung nicht überschritten werden.
Lärmminderungsmaßnahmen sind auch während der Bauzeit notwendig. Die aktuellen Bestimmungen des Explosionsschutzes, Brandschutzes sowie die Belange des Hochwas-serschutzes sind einzuhalten. Während der Bauzeit ist der bescheidkonforme Betrieb aller Anlagenteile zu gewährleisten.