Zusätzliche Informationen
1) Beauftragung:
Der Auftraggeber behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV;
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages unter Verwendung des Bewerbungsbogens.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV;
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit anderen vorliegt gem. § 46 Abs. 2 VgV.
4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen.
Siehe Bewerbungsbogen nebst Anlagen 5) Zuschlagskriterien — die Bewertung erfolgt anhand des Formblattes „Zuschlagskriterien":
1. Darstellung Projektorganisation/-team 20 %, davon:
1.1 Projektspezifisches Organigramm einschließlich Vertretungsregelung 5 % (0 — 4 Pkt.),
1.2 Persönliche Vorstellung des Projektleiters mit Erfahrungen in vergleichbaren Aufgaben 7,5 % (0 — 4 Pkt.),
1.3 Persönliche Vorstellung des stellv. Projektleiters mit Erfahrungen in vergleichbaren Aufgaben 7,5 % (0 – 4 Pkt.),
1.4 Darstellung des geplanten Kapazitätseinsatzes in den einzelnen Projektphasen 5 % (0 — 4 Pkt.).
2. Vorstellung eines mit der geplanten Maßnahme vergleichbaren Referenzprojektes 20 %, davon:
2.1 Schilderung der Vorgehensweise bei dem Referenzprojekt 10 % (0 – 4 Pkt.).
2.2 Vorstellung der Methoden zur Erreichung der Ziele im Referenzprojekt 10% (0 – 4 Pkt.).
3. Konzept der beabsichtigen Vorgehensweise bei der Maßnahme 25 %, davon:
3.1 Beschreibung der Vorgehensweise in Bezug auf Koordination, Organisation und Kommunikation 5 % (0 – 4 Pkt.),
3.2 Beschreibung der Herangehensweise zur Sicherstellung der Termin- und Kostenziele 7,5 % (0 – 4 Pkt.),
3.3 Einschätzung der vorliegenden Maßnahme hinsichtlich Schwerpunkten, Chancen und Risiken 7,5 % (0 – 4 Pkt.),
3.4 Vorgehensweise zur Sicherstellung der Qualitäten bei der Maßnahme 5 % (0 – 4 Pkt.).
4. Honorarangebot 30 % Wertung Honorar = 4 * (1-(Angebotspreis / günstigster Preis -1)), jeweils incl. Nebenkosten Die Jury bewertet im Konsens. Es werden nur glatte Punkte für die Ziffern 1 bis 3 vergeben.
Punktebewertung:
— 4 Punkte: sehr überzeugend, sodass Vorgaben optimal — 3 Punkte: überzeugend, Vorgaben werden vollständig umgesetzt — 2 Punkte: teilweise überzeugend, Vorgaben werden überwiegend, aber nicht vollständig erreicht — 1 Punkt: wenig überzeugend, Vorgaben werden überwiegend nicht erreicht — 0 Punkte: ungenügend / keine Angaben und/oder Vorgabe wird verfehlt