Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien:
— Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
— Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
— Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs.
3 Nr. 3 VgV
— Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs.
3 Nr. 6 VgV - Berufliche Befähigung
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. §
46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
— Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
— vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46
Abs. 3 Nr. 10 VgV
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und
Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VgV
im EInzelnen wie folgt:
a) Liste der wesentlichen in den letzten 10 Jahren
betreuten Baumaßnahmen (insbesondere
Büro- und Verwaltungsgebäude und Versammlungsstätten) aufgegliedert
nach Jahren. Mit darzustellen sind Baumaßnahmen, die
unter Denkmalschutz stehen.
b) Referenzen des Bewerbers und seiner sich
gegebenenfalls mitbewerbenden Partner für die mit
den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbaren
Leistungen, die in den vergangenen 10 Jahren
erbracht wurden, mit Angabe des jeweiligen Honorars
und der Gesamtbaukosten, der Leistungszeit
und des Leistungsumfangs und der Auftraggeber
(Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Fax, eMail).
c) Erfahrungen mit Baumaßnahmen, die in EU-weiten
Ausschreibungsverfahren durchgeführt wurden.
d) Erklärung über die Einhaltung der vorgegebenen
Fristen und Kosten von bereits durchgeführten
Baumaßnahmen.
Art und Form der Nachweisung über die
Referenzobjekte ist dem Bewerber freigestellt, wobei
jeweils Bescheinigungen mit der Bewerbung vorzulegen
sind.
e) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Geräte
und welche technische Ausrüstung (z. B. Computer,
Software usw.) der Bewerber verfügen wird.
f) Namen und berufliche Befähigung der Personen,
welche die zu vergebenden Leistungen im
Auftragsfall tatsächlich erbringen sollen - getrennt
nach Leitungs- und Erfüllungsebene. Hier ist
vor allem die Qualifikation des/der geplanten
Projektverantwortlichen, deren Stellvertreter und
gegebenenfalls zusätzlich vorzusehende Bearbeiter
Gewichtung:
a) Technische Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG/ARGE vorzulegen:
Grundsätzliche Voraussetzungen:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben.
- Wertbar sind max. 3 Referenzobjekte im Zeitraum der letzten 10 Jahre, in welchen die Lph 1 - 8 gemäß § 55 HOAI bearbeitet wurden.
Der Beginn der gewählten Referenz ist das Datum der Auftragserteilung und als Bearbeitungsende gilt das Datum der rechtsgeschäftlichen VOB-Abnahme der Bauleistungen.
Ein Referenzobjekt kann sowohl für eine, wie auch mehrere Wertungskriterien in Frage kommen, wenn die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllt werden. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
Mit den drei gewählten Referenzobjekten des Planers sind durch den Planer folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
1) Mit mindestens einem Referenzobjekt sind die Erfahrungen mit Büro und Versammlungsstätten nachzuweisen.
2) Mit mindestens einem Referenzobjekt sind die Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten für öffentliche Auftraggeber (gem. § 99 GWB) nachzuweisen.
Die Erfüllung einer wertbaren Mindestanforderung erhält jeweils 10 Wertungspunkte; es sind somit je Referenzobjekt max. 20 Punkte möglich.
Es können Zusatzpunkte je Referenz erzielt werden, wenn folgende Projekteigenschaften erfüllt werden:
- Erfahrungen mit Fördermitteln, je zutreffendes Referenzobjekt 2 Punkte, max. 6 Zusatzpunkte
- Erfahrungen mit Bauten nach Kriterien des nachhaltigen Bauens, je zutreffendes Referenzobjekt 2 Punkte, max. 6 Zusatzpunkte
- Summe der Baukosten (KG 300 und 400 gem. DIN 276) von mehr als 2 Mio. EUR netto, je zutreffendes Referenzobjekt 2 Punkte, max. 6 Zusatzpunkte
- Erfahrungen mit Umbauten, die als Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung (Räume mit mehr als 200 Personen) einzustufen sind, je zutreffendes Referenzobjekt 4 Punkte, max. 12 Zusatzpunkte
Insgesamt können maximal 90 Punkte erreicht werden.
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (Personalstärke):
Hierfür ist die Anzahl der Mitarbeiter mit der jeweiligen Qualifikation zu benennen.
Für die Wertung ist die aktuelle Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter im technischen Bereich zur Bearbeitung und Betreuung der Maßnahme entscheidend.
Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist zu erbringen.
OBJEKTPLANUNG: Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter kleiner/gleich 5 Personen, 5 Wertungspunkte, Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter größer als 5 Personen, 10 Wertungspunkte. Es können somit maximal 10 Punkte erzielt werden.
Unter b) können je Bewerber/ Bewerbergemeinschaft maximal 10 Punkte erreicht werden.
Insgesamt können zu den Eignungskriterien a) und b) 100 Punkte erreicht werden.