Planung für den Neubau einer temporären Unterkunft in Containerbauweise im Stadtteil Seelze; Erstellung einer Entwurfsplanung zunächst bis Leistungsphase 3 HOAI. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Objektplanung (Los 1), HLS Planung (Los 2), ELT Planung (Los 3). Nachunternehmer sowie Bietergemeinschaften sind ausdrücklich zugelassen. Hintergrund für die Planungsleistungen ist der seit Februar 2022 gestiegene Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete und andere Wohnungslose in Seelze, da der Bedarf die bestehenden Kapazitäten übersteigt. Mit der Beschlussvorlage XVIII/0199b (Ratsbeschluss 30.06.2022) hat die Verwaltung dem Rat vorgeschlagen, weitere temporäre Gemeinschaftsunterkünfte auf dem Grundstück Almhorster Straße 1 nach Abriss des Gebäudes und kurzfristig mit einfachem Standard auf dem Grundstück zu errichten. Ziel ist das Erstellen einer realisierbaren und schnell umsetzbarer Entwurfsplanung, die dem Bedarf der Stadt Seelze entspricht. Anrechenbare Kosten gesamt: ca. 3.079.000EUR netto (vorläufig). Um den Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten zeitnah zu decken, ist die Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3 HOAI) bis Ende Januar 2023 abzuschließen Hinweis: Zunächst Leistungsphasen 2 und 3 (Leistungsstufe 1). Danach eine stufenweise Beauftragung für die Leistungsphasen 4 bis 9 (Leistungsstufe 2). Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2022-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 33.2/TU/01/2022
Kurze Beschreibung:
Planung für den Neubau einer temporären Unterkunft in Containerbauweise im Stadtteil Seelze; Erstellung einer Entwurfsplanung zunächst bis Leistungsphase 3 HOAI.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Objektplanung (Los 1), HLS Planung (Los 2), ELT Planung (Los 3). Nachunternehmer sowie Bietergemeinschaften sind ausdrücklich zugelassen.
Hintergrund für die Planungsleistungen ist der seit Februar 2022 gestiegene Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete und andere Wohnungslose in Seelze, da der Bedarf die bestehenden Kapazitäten übersteigt.
Mit der Beschlussvorlage XVIII/0199b (Ratsbeschluss 30.06.2022) hat die Verwaltung dem Rat vorgeschlagen, weitere temporäre Gemeinschaftsunterkünfte auf dem Grundstück Almhorster Straße 1 nach Abriss des Gebäudes und kurzfristig mit einfachem Standard auf dem Grundstück zu errichten. Ziel ist das Erstellen einer realisierbaren und schnell umsetzbarer Entwurfsplanung, die dem Bedarf der Stadt Seelze entspricht.
Anrechenbare Kosten gesamt: ca. 3.079.000EUR netto (vorläufig).
Um den Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten zeitnah zu decken, ist die Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3 HOAI) bis Ende Januar 2023 abzuschließen
Hinweis: Zunächst Leistungsphasen 2 und 3 (Leistungsstufe 1). Danach eine stufenweise Beauftragung für die Leistungsphasen 4 bis 9 (Leistungsstufe 2). Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Planung für den Neubau einer temporären Unterkunft in Containerbauweise im Stadtteil Seelze; Erstellung einer Entwurfsplanung zunächst bis Leistungsphase 3 HOAI.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Objektplanung (Los 1), HLS Planung (Los 2), ELT Planung (Los 3). Nachunternehmer sowie Bietergemeinschaften sind ausdrücklich zugelassen.
Hintergrund für die Planungsleistungen ist der seit Februar 2022 gestiegene Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete und andere Wohnungslose in Seelze, da der Bedarf die bestehenden Kapazitäten übersteigt.
Mit der Beschlussvorlage XVIII/0199b (Ratsbeschluss 30.06.2022) hat die Verwaltung dem Rat vorgeschlagen, weitere temporäre Gemeinschaftsunterkünfte auf dem Grundstück Almhorster Straße 1 nach Abriss des Gebäudes und kurzfristig mit einfachem Standard auf dem Grundstück zu errichten. Ziel ist das Erstellen einer realisierbaren und schnell umsetzbarer Entwurfsplanung, die dem Bedarf der Stadt Seelze entspricht.
Anrechenbare Kosten gesamt: ca. 3.079.000EUR netto (vorläufig).
Um den Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten zeitnah zu decken, ist die Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3 HOAI) bis Ende Januar 2023 abzuschließen
Hinweis: Zunächst Leistungsphasen 2 und 3 (Leistungsstufe 1). Danach eine stufenweise Beauftragung für die Leistungsphasen 4 bis 9 (Leistungsstufe 2). Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4. Präqualifikation bzw. Formblatt VHB 124_LD bzw. EEE
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung für den Neubau einer temporären Unterkunft in Containerbauweise im Stadtteil Seelze; Erstellung einer Entwurfsplanung zunächst bis Leistungsphase 3 HOAI.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Objektplanung (Los 1), HLS Planung (Los 2), ELT Planung (Los 3). Nachunternehmer sowie Bietergemeinschaften sind ausdrücklich zugelassen.
Hintergrund für die Planungsleistungen ist der seit Februar 2022 gestiegene Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete und andere Wohnungslose in Seelze, da der Bedarf die bestehenden Kapazitäten übersteigt.
Mit der Beschlussvorlage XVIII/0199b (Ratsbeschluss 30.06.2022) hat die Verwaltung dem Rat vorgeschlagen, weitere temporäre Gemeinschaftsunterkünfte auf dem Grundstück Almhorster Straße 1 nach Abriss des Gebäudes und kurzfristig mit einfachem Standard auf dem Grundstück zu errichten. Ziel ist das Erstellen einer realisierbaren und schnell umsetzbarer Entwurfsplanung, die dem Bedarf der Stadt Seelze entspricht.
Mit der Beschlussvorlage XVIII/0199b (Ratsbeschluss 30.06.2022) hat die Verwaltung dem Rat vorgeschlagen, weitere temporäre Gemeinschaftsunterkünfte auf dem Grundstück Almhorster Straße 1 nach Abriss des Gebäudes und kurzfristig mit einfachem Standard auf dem Grundstück zu errichten. Ziel ist das Erstellen einer realisierbaren und schnell umsetzbarer Entwurfsplanung, die dem Bedarf der Stadt Seelze entspricht.
Anrechenbare Kosten gesamt: ca. 3.079.000EUR netto (vorläufig).
Um den Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten zeitnah zu decken, ist die Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3 HOAI) bis Ende Januar 2023 abzuschließen
Hinweis: Zunächst Leistungsphasen 2 und 3 (Leistungsstufe 1). Danach eine stufenweise Beauftragung für die Leistungsphasen 4 bis 9 (Leistungsstufe 2). Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose: Angebote können auf ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei Erstellung eines Angebotes können als Grundlage zunächst die durch BKI Kostenplanung mit vergleichbaren Objekten ermittelten anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 herangezogen werden. Die tatsächliche Vergütung erfolgt auf Grundlage der Kostenberechnung, welche nach § 6 HOAI in LPH 3 vom Architekten durchgeführt und vom Auftraggeber genehmigt wird.
Bei Erstellung eines Angebotes können als Grundlage zunächst die durch BKI Kostenplanung mit vergleichbaren Objekten ermittelten anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 herangezogen werden. Die tatsächliche Vergütung erfolgt auf Grundlage der Kostenberechnung, welche nach § 6 HOAI in LPH 3 vom Architekten durchgeführt und vom Auftraggeber genehmigt wird.
KG 300 insgesamt: Bauwerk - Baukonstruktion ca. 2.550.000 EUR netto (vorläufig)
KG 400 insgesamt: Bauwerk - Technische Anlagen ca. 236.000 EUR netto (vorläufig)
KG 500 insgesamt: Bauwerk - Außenanlagen ca. 293.000 EUR netto (vorläufig)
Nebenkosten optional.
Beschreibung der Optionen:
Vereinbarte Leistungen gemäß Preisblatt / Angebotsschreiben der LPH 4 bis 9 für Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die genannten Leistungen der Leistungsstufe 1. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Leistungsstufe 2 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen.
Vereinbarte Leistungen gemäß Preisblatt / Angebotsschreiben der LPH 4 bis 9 für Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die genannten Leistungen der Leistungsstufe 1. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Leistungsstufe 2 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen.
Bei Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt eine schriftliche Folgebeauftragung durch den Auftraggeber. Bei allen Planungen ist hohe Priorität auf die zügige Umsetzbarkeit zu legen.
Die Beauftragung erfolgt für die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 3 und 4 bis 9 nach HOAI 2021.Sollte es auf Seiten des Auftragnehmers Abweichungen geben, sind diese schriftlich zu begründen. Falls besondere Leistungen, die für fachlich erforderlich gehalten werden und nicht berücksichtigt wurden, sollen diese mit angeboten oder mitgeteilt werden, dass diese in den Grundleistungen enthalten sind und dafür keine gesonderte Vergütung beansprucht wird.
Die Beauftragung erfolgt für die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 3 und 4 bis 9 nach HOAI 2021.Sollte es auf Seiten des Auftragnehmers Abweichungen geben, sind diese schriftlich zu begründen. Falls besondere Leistungen, die für fachlich erforderlich gehalten werden und nicht berücksichtigt wurden, sollen diese mit angeboten oder mitgeteilt werden, dass diese in den Grundleistungen enthalten sind und dafür keine gesonderte Vergütung beansprucht wird.
Zusätzliche Informationen:
Eignung der Bietenden:
1. Nachweis der Berufsqualifikation als "Architekt/in" oder "Ingenieur/in" gem. § 75 VgV
2. Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dass beim Bietenden keine Ausschlussgründe vorliegen.
4. Präqualifikation bzw. Formblatt VHB 124_LD bzw. EEE
Bezeichnung des Loses: HLS Planung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bei Erstellung eines Angebotes können als Grundlage zunächst die durch BKI Kostenplanung mit vergleichbaren Objekten ermittelten anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 herangezogen werden. Die tatsächliche Vergütung erfolgt auf Grundlage der Kostenberechnung, welche nach § 6 HOAI in LPH 3 vom Architekten durchgeführt und vom Auftraggeber genehmigt
Bei Erstellung eines Angebotes können als Grundlage zunächst die durch BKI Kostenplanung mit vergleichbaren Objekten ermittelten anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400 herangezogen werden. Die tatsächliche Vergütung erfolgt auf Grundlage der Kostenberechnung, welche nach § 6 HOAI in LPH 3 vom Architekten durchgeführt und vom Auftraggeber genehmigt
wird.
Beschreibung der Optionen:
Vereinbarte Leistungen gemäß Preisblatt / Angebotsschreiben der LPH 4 bis 9 für Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die
genannten Leistungen der Leistungsstufe 1. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Leistungsstufe 2 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Bei Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt eine schriftliche Folgebeauftragung durch den Auftraggeber. Bei allen Planungen ist hohe Priorität auf die zügige Umsetzbarkeit zu legen.
genannten Leistungen der Leistungsstufe 1. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Leistungsstufe 2 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Bei Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt eine schriftliche Folgebeauftragung durch den Auftraggeber. Bei allen Planungen ist hohe Priorität auf die zügige Umsetzbarkeit zu legen.
Die Beauftragung erfolgt für die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 3 und 4 bis 9 nach HOAI 2021. Sollte es auf Seiten des Auftragnehmers Abweichungen geben, sind diese schriftlich
zu begründen. Falls besondere Leistungen, die für fachlich erforderlich gehalten werden und nicht berücksichtigt wurden, sollen diese mit angeboten oder mitgeteilt werden, dass diese in den Grundleistungen enthalten sind und dafür keine gesonderte Vergütung beansprucht wird.
zu begründen. Falls besondere Leistungen, die für fachlich erforderlich gehalten werden und nicht berücksichtigt wurden, sollen diese mit angeboten oder mitgeteilt werden, dass diese in den Grundleistungen enthalten sind und dafür keine gesonderte Vergütung beansprucht wird.
Bezeichnung des Loses: ELT Planung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bei Erstellung eines Angebotes können als Grundlage zunächst die durch BKI Kostenplanung mit vergleichbaren Objekten ermittelten anrechenbaren Kosten der Kostengruppen 300 und 400
herangezogen werden. Die tatsächliche Vergütung erfolgt auf Grundlage der Kostenberechnung, welche nach § 6 HOAI in LPH 3 vom Architekten durchgeführt und vom Auftraggeber genehmigt
Beschreibung der Optionen:
genannten Leistungen der Leistungsstufe 1. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Leistungsstufe 2 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Bei Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt eine schriftliche Folgebeauftragung durch den Auftraggeber.
genannten Leistungen der Leistungsstufe 1. Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Leistungsstufe 2 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Bei Abruf der Leistungsstufe 2 erfolgt eine schriftliche Folgebeauftragung durch den Auftraggeber.
Bei allen Planungen ist hohe Priorität auf die zügige Umsetzbarkeit zu legen.
Die Beauftragung erfolgt für die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 3 und 4 bis 9 nach HOAI 2021. Sollte es auf Seiten des Auftragnehmers Abweichungen geben, sind diese schriftlich zu begründen. Falls besondere Leistungen, die für fachlich erforderlich gehalten werden und nicht berücksichtigt wurden, sollen diese mit angeboten oder mitgeteilt werden, dass diese in den Grundleistungen enthalten sind und dafür keine gesonderte Vergütung beansprucht wird.
Die Beauftragung erfolgt für die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 3 und 4 bis 9 nach HOAI 2021. Sollte es auf Seiten des Auftragnehmers Abweichungen geben, sind diese schriftlich zu begründen. Falls besondere Leistungen, die für fachlich erforderlich gehalten werden und nicht berücksichtigt wurden, sollen diese mit angeboten oder mitgeteilt werden, dass diese in den Grundleistungen enthalten sind und dafür keine gesonderte Vergütung beansprucht wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Temporäre Unterkunft in Containerbauweise Almhorster Str. 1 30926 Seelze
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Nachweis der Berufsqualifikation als "Architekt/in" oder "Ingenieur/in" gem. § 75 VgV
- Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dass beim Bietenden keine Ausschlussgründe vorliegen.
- Präqualifikation bzw. Formblatt VHB 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungenbzw. EEE
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 200.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen (auf gesondertes Verlangen gem. Formblatt VHB 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen): Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 7 Jahren. Bei den Referenzen muss es sich nicht zwingend um abgeschlossene Vorhaben handeln.
Referenzen (auf gesondertes Verlangen gem. Formblatt VHB 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen): Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 7 Jahren. Bei den Referenzen muss es sich nicht zwingend um abgeschlossene Vorhaben handeln.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Nachweis der Berufsqualifikation als "Architekt/in" oder "Ingenieur/in" gem. § 75 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Zahlung eines Mindestentgelts gemäß § 4 Abs. 1 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz
- Eigenerklärung_Russlandsanktionen_EU
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Seelze
Zusätzliche Informationen: Die Submission ist nicht öffentlich.
Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und Bietenden sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen Zentraler Vergabestelle und Bietenden sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Angebote werden in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus. Eine Abgabe von Angeboten per Post oder per E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss der Angebote. Sämtliche vom Auftraggeber im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur zur Einreichung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Angebote werden in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als PDF aus. Eine Abgabe von Angeboten per Post oder per E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss der Angebote. Sämtliche vom Auftraggeber im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur zur Einreichung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) bereitgestellt. Eine Registrierung ist keine Pflicht, die Vergabeunterlagen können ohne diese abgerufen werden. Da die Kommunikation mit Bietern jedoch ebenfalls über dieses Portal erfolgt, wird eine Registrierung empfohlen.
Für die Abgabe der Angebote ist ausschließlich der Preisblatt Planungsleistungen - Temporäre Unterkunft in Containerbauweise in Seelze der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte verzichten Sie darauf, über die in diesem Teil geforderten Anlagen und Nachweise hinaus weitere Unterlagen beizufügen.
Für die Abgabe der Angebote ist ausschließlich der Preisblatt Planungsleistungen - Temporäre Unterkunft in Containerbauweise in Seelze der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte verzichten Sie darauf, über die in diesem Teil geforderten Anlagen und Nachweise hinaus weitere Unterlagen beizufügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen grds. spätestens bis zum 13.12.2022 gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann. Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieterfragen grds. spätestens bis zum 13.12.2022 gestellt werden müssen, damit noch eine zeitnahe Beantwortung dieser Bieterfragen im Vergabeportal DTVP erfolgen kann. Das vollständige Angebot ist inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal zu übermitteln.
Zur Eröffnung zugelassen, sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist (20.12.2022, 10:45 Uhr) elektronisch über das DTVP abgegeben worden sind.
Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig. Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool, und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen!
Das Angebot ist durch den Bieter inklusive aller Anlagen über das elektronische Vergabeportal abzugeben. Maßgeblich für die Auswertung ist das hierüber vorgelegte Angebot. Bei der elektronischen Abgabe der Angebote genügt die einfache Textform nach § 126b BGB. Eine Angebotsabgabe mittels E-Mail, Fax oder postalisch ist nicht zulässig. Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool, und nicht als Nachricht über das Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebots kommen!
Das Übermittlungsrisiko für die Rechtzeitigkeit eines Angebotes trägt der Bieter.
Allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert. Werden solche vom Bieter beigefügt oder wird darauf im Angebot Bezug genommen, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Das gleiche gilt für Angebote, die unter Vorbehalt abgegeben werden, oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden.
Allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert. Werden solche vom Bieter beigefügt oder wird darauf im Angebot Bezug genommen, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Das gleiche gilt für Angebote, die unter Vorbehalt abgegeben werden, oder bei denen sonstige Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden.
Zur Nutzung der Vergabeplattform zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
Zur Nutzung der Vergabeplattform zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
- Microsoft Internet Explorer ab Version 9 bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version,
- Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version,
- Google Chrome in der jeweils aktuellen Version,
- Apple Safari ab Version 5.
Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden am Vergabeverfahren automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen der Teilnehmenden erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich den Teilnehmenden, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird. Ohne Registrierung kann der Erhalt vorstehender Informationen nicht gewährleistet werden. Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig im Projektraum auf der Vergabeplattform informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Zentrale Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben, liegt ohne erfolgte Registrierung beim Teilnehmenden. Die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden am Vergabeverfahren automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen der Teilnehmenden erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich den Teilnehmenden, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird. Ohne Registrierung kann der Erhalt vorstehender Informationen nicht gewährleistet werden. Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig im Projektraum auf der Vergabeplattform informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Zentrale Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben, liegt ohne erfolgte Registrierung beim Teilnehmenden. Die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Je Los wird ein gesonderter Zuschlag erteilt.
Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Erstellung der Angebotsunterlagen und die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Die Bietenden haben ihr Postfach laufend auf Nachrichten zu überprüfen.
Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen. Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU6BUW
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gem. § 155 ff GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein ( § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gem. § 155 ff GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein ( § 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt sind,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung es Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 238-686844 (2022-12-05)