Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Anlage und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz beziehen.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Anzahl der beschäftigten Dipl.- Ingenieure (oder gleichwertig) in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Gefordert wird hierzu: Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 8 VgV für die Jahre 2019, 2020 und 2021 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Dipl.- Ingenieure
(oder gleichwertige Ausbildung- Bachelor-Abschluss ist gleichwertig - jeweils: ohne freie Mitarbeiter)) inkl. Führungskräfte jeweils für Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und "Wertungsmatrix").
2. "Referenzobjekte Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung" in den Jahren 2017 bis einschl. 2021
Gefordert wird hierzu: "Referenzliste Bewerber zu §§ 49 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV , die für jedes Referenzobjekt enthält:
•die Aufgabe: Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI im Bereich "Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung" (Ingenieurbauwerke gem. § 41 Nr. 2 HOAI) mindestens in Honorarzone II
•die Beauftragung mit den Leistungsphasen 2 - 6 zu § 51 HOAI
•den Zeitraum der Leistungsdauer
•die Baukosten (netto) der KG 300 und 400 (gem. Kostenberechnung)
•den Auftraggeber und den dortigen Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Planung nach §§ 49 ff. HOAI bescheinigt.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 300 und 400) > € 1.500.000,00 (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2017 bis 2021 bearbeitet wurden.
Mindeststandard: 2 Referenzobjekte im Zeitraum 2017 bis 2021.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und "Wertungsmatrix").