Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe Gesamtprojektleitung und stellvertretende Gesamtprojektleitung, Steuerung un Koordination aller Gewerke und Objekte in den Verkehrsflächen, Hauptsachbearbeiter Planung Verkehrsanlagen, Hauptsachbearbeiter Bauoberleitung Verkehrsanlagen, Hauptsachbearbeiter Bauwerke (Bachüberfahrten);
— § 47 (1), (2), (3), (4): Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer/Eignungsleihe;
— § 47 (1) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung;
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen im Bereich Planung, Bauleitung und Projektleitung
von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, einschl. Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, kaufmännische
Mitarbeiter_innen, Praktikanten und Hilfskräfte)– gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV der Geschäftsjahre 2019-2021 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung;
— Eigenerklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
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Referenzen:
— § 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen:
Eigenerklärung über die Richtigkeit der Referenzen. Liste der wesentlichen in den letzten sieben Jahren (2015 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) erbrachten und fertiggestellten Leistungen.
Referenzkriterien:
Referenzkriterium (1):
Erschließung von Wohngebieten im innerstädtischen Bereich mit Integration des Fuß- und Radverkehrs, vorzugsweise mit verkehrsberuhigten Bereichen in Städten mit > 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen der Verkehrsanlagen > 0,5 Mio. Euro (netto). LP 5-8.
Referenzkriterium (2):
Bauphasenplanung für Straßenbauprojekte (auch Straßenbauprojekte für die Erschließung von Baugebieten) in Kombination mit Leitungs- und Kanalbau oder anderen Gewerken, im innerstädtischen Bereich, in Städten mit > 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen der Verkehrsanlagen > 1,0 Mio. Euro (netto).
Referenzkriterium (3):
Baumanagement (Projektsteuerung und Projektkoordination in Planung und Bau) betreffend aller Objekte und Gewerke für die Realisierung eines Straßen- oder Erschließungsprojekts in innerstädtischer Lage, in Städten mit > 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen der Verkehrsanlagen > 1,0 Mio. Euro (netto).
Referenzkriterium (4):
Objektplanung für Straßenbrücken, mit Spannweite von ≥ 12 m. LP 4-8, Bauvolumen > 250.000 Euro (netto).
Referenzkriterium (5):
Tragwerksplanung für Straßenbrücken mit Spannweiten von L ≥ 12, LP 3-6, Bauvolumen > 250.000 Euro (netto).
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Zu jedem Referenzkriterium dürfen jeweils maximal 3 Referenzprojekte angegeben werden. Werden mehr Referenzprojekte angegeben, so werden nur die ersten drei Referenzprojekte gewertet, weitere Referenzprojekte bleiben unberücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix. Die zur jeweiligen Referenz zu erbringenden Mindestanforderungen sind in der Bewertungsmatrix angegeben.
Die Punktezahlen der einzelnen Referenzen werden getrennt für die einzelnen Referenzkriterien addiert. D.h. die Maximalpunktezahl für die Referenzkriterien kann nur bei Einreichung zu je drei Referenzen zu jedem Referenzkriterium erreicht werden.
Für die Referenzen sind geeignete Unterlagen (Pläne, Fotos) beizufügen, die eine Überprüfung der angegebenen Projektbestandteile ermöglichen. Zu diesem Zweck dürfen je Referenzprojekt maximal 2 Seiten im Format DIN-A3 abgegeben werden. Werden mehr Seiten beigefügt, so werden nur die ersten beiden Seiten zur Wertung herangezogen, alle weiteren Seiten bleiben unberücksichtigt.
Der Nachweis kann nach Ablauf der Einreichungsfrist nicht nachgereicht werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für die einzelnen Referenzen Bestätigungen des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen.
Die Referenzen sind in die Referenzliste einzutragen.
Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmern: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmer. Dabei darf jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jeder Nachunternehmer nur die Referenzen angeben, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Nachunternehmer im Auftragsfall ausführen wird.