Das HMGU betreibt das SAP System ECC 6.0 EHP 8 für die betriebswirtschaftlichen Prozesse (incl. FI, CO/PS, MM, HCM, PSM) und arbeitet mit einem Buchungskreis. Das HMGU besteht aus ca. 50 wissenschaftlichen Instituten und Abteilungen sowie 10 administrativen Abteilungen. Gesucht wird eine Software-Lösung, mit einer initialen Vertragslaufzeit von 2 Jahren nach abgeschlossener Implementierung. Der Betrieb der Software soll in Form einer Cloud-Lösung (Hosting) erfolgen. Eine "onpremise"-Lösungkommt nicht in Frage. Dabei ist es dem HMGU wichtig, dass für die Software-Lösung aktuelle und auf dem Markt verbreitete und bekannte Programmiersprachen/Datenbanksystemen verwendet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-19.
Auftragsbekanntmachung (2022-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftwarepaket
Referenznummer: VgV_2022-043
Kurze Beschreibung:
Das HMGU betreibt das SAP System ECC 6.0 EHP 8 für die betriebswirtschaftlichen Prozesse (incl. FI, CO/PS, MM, HCM, PSM) und arbeitet mit einem Buchungskreis.
Das HMGU besteht aus ca. 50 wissenschaftlichen Instituten und Abteilungen sowie 10 administrativen Abteilungen. Gesucht wird eine Software-Lösung, mit einer initialen Vertragslaufzeit von 2 Jahren nach abgeschlossener Implementierung. Der Betrieb der Software soll in Form einer Cloud-Lösung (Hosting) erfolgen. Eine "onpremise"-Lösungkommt nicht in Frage. Dabei ist es dem HMGU wichtig, dass für die Software-Lösung aktuelle und auf dem Markt verbreitete und bekannte
Programmiersprachen/Datenbanksystemen verwendet werden.
Das HMGU betreibt das SAP System ECC 6.0 EHP 8 für die betriebswirtschaftlichen Prozesse (incl. FI, CO/PS, MM, HCM, PSM) und arbeitet mit einem Buchungskreis.
Das HMGU besteht aus ca. 50 wissenschaftlichen Instituten und Abteilungen sowie 10 administrativen Abteilungen. Gesucht wird eine Software-Lösung, mit einer initialen Vertragslaufzeit von 2 Jahren nach abgeschlossener Implementierung. Der Betrieb der Software soll in Form einer Cloud-Lösung (Hosting) erfolgen. Eine "onpremise"-Lösungkommt nicht in Frage. Dabei ist es dem HMGU wichtig, dass für die Software-Lösung aktuelle und auf dem Markt verbreitete und bekannte
Programmiersprachen/Datenbanksystemen verwendet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tabellenkalkulations- und Erweiterungssoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zahlunngsbedingungen: 30 Tage netto.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 15.11.2022, 16.11.2022 und 17.11.2022. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist für den 09.11.2022 geplant.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 15.11.2022, 16.11.2022 und 17.11.2022. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist für den 09.11.2022 geplant.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das HMGU betreibt das SAP System ECC 6.0 EHP 8 für die betriebswirtschaftlichen Prozesse (incl. FI, CO/PS, MM, HCM, PSM) und arbeitet mit einem Buchungskreis.
Das HMGU besteht aus ca. 50 wissenschaftlichen Instituten und Abteilungen sowie 10 administrativen Abteilungen. Gesucht wird eine Software-Lösung, mit einer initialen Vertragslaufzeit von 2 Jahren nach abgeschlossener Implementierung. Der Betrieb der Software soll in Form einer Cloud-Lösung (Hosting) erfolgen. Eine "onpremise"-Lösungkommt nicht in Frage. Dabei ist es dem HMGU wichtig, dass für die Software-Lösung aktuelle und auf dem Markt verbreitete und bekannte
Das HMGU besteht aus ca. 50 wissenschaftlichen Instituten und Abteilungen sowie 10 administrativen Abteilungen. Gesucht wird eine Software-Lösung, mit einer initialen Vertragslaufzeit von 2 Jahren nach abgeschlossener Implementierung. Der Betrieb der Software soll in Form einer Cloud-Lösung (Hosting) erfolgen. Eine "onpremise"-Lösungkommt nicht in Frage. Dabei ist es dem HMGU wichtig, dass für die Software-Lösung aktuelle und auf dem Markt verbreitete und bekannte
Programmiersprachen/Datenbanksystemen verwendet werden.
2 Jahre, der Vertrag kann optional vom Auftraggeber zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Der Auftraggeber hat diese Verlängerungsoption spätestens 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages in Textform auszuüben.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: zweimal um 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Zahlunngsbedingungen: 30 Tage netto.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 15.11.2022, 16.11.2022 und 17.11.2022. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist für den 09.11.2022 geplant.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 15.11.2022, 16.11.2022 und 17.11.2022. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist für den 09.11.2022 geplant.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Haftpflichtversicherung: Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bei folgendem Versicherungsunternehmen (Bezeichnung, Deckungssumme pro Versicherungsjahr sind zu benennen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters im Bereich der beschriebenen Leistung umfassen und folgende Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
- Angaben zu Struktur und Organisation
- Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung
- Angaben zu Werte und Ziele des Unternehmens
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Mind. 3 Referenzen (davon mind. 2 im öffentlichen Dienst mit einer Budgetplanung von mindestens 50 Mio. €) über vergleichbare Leistungen (Nutzung des SAP-PSM-Moduls) bezogen auf den Leistungsgegenstand (Leistungsverzeichnis beachten) in den letzten 3 Jahren. Weniger als 3 Referenzen führen zum Ausschluss! Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
Referenzen: Mind. 3 Referenzen (davon mind. 2 im öffentlichen Dienst mit einer Budgetplanung von mindestens 50 Mio. €) über vergleichbare Leistungen (Nutzung des SAP-PSM-Moduls) bezogen auf den Leistungsgegenstand (Leistungsverzeichnis beachten) in den letzten 3 Jahren. Weniger als 3 Referenzen führen zum Ausschluss! Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung
- Volumen
- Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter: Die Angaben zum Projektleiter und dessen Vertreter müssen jeweils folgende Angaben umfassen:
- Name
- Ausbildung
- Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung in der Projektleiterrolle
Die Mitarbeiterprofile sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Projektreferenzen des Projektleiters: Nachweis der Erfahrung des Projektleiters anhand von mindestens 2 Projektreferenzen für vergleichbare Projekte innerhalb der letzten 5 Jahre unter Nennung der nachfolgenden Angaben:
- Auftraggeber
Weniger als 2 Referenzen führen zum Ausschluss! Die Projektreferenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Eignung, Scientology, AVV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2022/S 162-460815 (2022-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlags-entscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewer-bung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlags-entscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.