Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von zwei Hubschraubern (HS) der Leistungsklasse 1 mit Musterzulassung gem. EASA CS 29 nebst Zubehör, Instandhaltungsgeräten, Schulungen und Ersatzteilversorgung. Das zu liefernde Hubschrauber-Muster muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in der Bundesrepublik Deutschland vom Luftfahrbundesamt als Zulassungsbehörde mindestens zugelassen sein für:
- Musterzulassung gem. EASA CS 29 - Single Pilot VFR-DAY
- DPIFR und SPIFR Day und Night
- Flüge nach VFR-Day und -Night sowie unter NVIS-Bedingungen
- Flugleistungsklasse 1 gem. Art. 2 Nr. 4 der Verordnung 965/2012 EU (EU OPS)
- Luftarbeit
Dies beinhaltet insbesondere Außenlastflüge zur Rettung von Menschen sowie Absetzen und Aufnahme von Sachen, Windenflüge zur Rettung von Menschen sowie Ab-setzen und Aufnahme von Sachen sowie Flüge zur Brandbekämpfung mittels Feuerlöschbehälters.
Beide HS müssen als Standardausrüstung mit einem vierachsigen Autopiloten, zur Reduzierung der Arbeitsbelastung des Piloten, bei Luftarbeit und polizeilichen Missionen, mit automatischem Schwebeflugmode ausgerüstet sein.
Für die Flugbesatzung müssen zwei höhenverstellbare und in Längsachse verstellbare Sitze mit Lordosenstütze vorhanden sein. Für Passagiere müssen zusätzlich 8 Standard-Passagier Sitze im Kabinenraum (keine klappbaren oder festen Truppen- oder Notsitze) eingerüstet sein, um Polizeikräfte in zwei 4 Personen-Teams oder einem 8 Personen-Team auf den 8 Standard-Sitzen zeitgleich transportieren zu können.
Für gefahrlose Hangarierung in die beim Auftraggeber (AG) vorhandene Infrastruktur, dürfen beide Hubschrauber, zur Verhütung von Unfällen und Schäden an Material und Personen, folgende Maße nicht überschreiten: Gesamtlänge: 14 m, Gesamthöhe: 4 m, Gesamtbreite/Rotordurchmesser: 11 m
Der Drehmomentausgleich muss durch einen ummantelten Heckrotor erfolgen, bei dem sich die Rotorblätter in einem Gehäuse drehen, um ihn vor Beschädigungen durch aufgewirbelte Gegenstände zu schützen und um eine maximal mögliche Sicherheit für Personen am Bo-den oder sich annähernde Einsatzkräfte beim Verlassen des HS bei laufendem Heckrotor zu gewährleisten.
Der HS ist mit einem Kufenlandegestell auszurüsten, um mit abgeschalteten und/oder laufendem Triebwerken und mit maximalem Abflug Gewicht, auf unwegsamen Untergrund gefahrlos zu landen, zu parken und wieder starten zu können.
Eine Hangarierung, mit dem beim AG vorhandenen Hubschraubertransortgeräten der Fa. TLC Helilifter muss gefahrlos in die Infrastruktur des AG möglich sein.
Pro HS muss eine zum Zeitpunkt der Auslieferung für die nachfolgenden Spezifikationen zugelassene Winde neuester Generation linksseitig eingerüstet werden. Die Winde muss über eine nutzbare Seillänge von mindestens 90 m, eine Lastkapazität von mindestens 300 kg (für 2 Personen je 110 KG (zzgl. Material von 80 KG) Kabelgeschwindigkeit von 2 sec/m oder schneller verfügen. Bei Einsatz der Winde dürfen keine Einschränkungen in Form einer aktuellen Airworthiness Directive (EASA AD) bestehen.
In beide HS muss ein gegeneinander austauschbarer und identischer MAP, mit einem Hauptdisplay von 17 Zoll oder größer und einem zweiten Display/Mobile Electronic Device mit einer Größe von mindestens 10 Zoll oder größer eingerüstet werden.
Bei eingebautem MAP und Operatorsitz muss ein Personentransport von mindestens sechs Passagieren (inklusive Operator) in der Passagierkabine möglich sein, damit zusätzlich zum Operator der Transport von Polizeikräften (1 Teamführer und ein 4 Mann-Team) gewährleistet werden kann. Der Operatorarbeitsplatz muss dabei voll funktionsfähig sein.
Bei eingebautem MAP (ohne Operatorsitz) muss ein Personentransport bis zu 8 Passagieren in der Passagierkabine möglich sein, um Polizeikräfte in zwei 4 Personen-Teams oder einem 8 Personen-Team auf den 8 Standard-Sitzen zeitgleich transportieren zu können. Der Opera-torarbeitsplatz muss dabei nicht einsatzbereit sein. Der Operatorsitz kann als Sitzmöglichkeit mitgezählt bzw. durch einen einfachen Passagiersitz ersetzt werden.