Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Paketdienstleistungen
LEO-2022-0070
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦
Kurze Beschreibung: Erbringung von Post- und Paketdienstleistungen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Paketpostdienste📦
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Leonberg
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die tägliche Leerung des Postfachs bei der Deutschen Post AG und Anlieferung der Post, Abholung der Tagespost...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die tägliche Leerung des Postfachs bei der Deutschen Post AG und Anlieferung der Post, Abholung der Tagespost und Pakete, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Förmlichen Zustellungen und Paketsendungen. Diese bedürfen einer korrekten und termingetreuen Zustellung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-10 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Vertragsdauer 30.09.2024 mit optionaler einmaliger Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr bis 30.09.2025 unter sonst gleichen Bedingungen. Zum...”
Beschreibung der Verlängerungen
Vertragsdauer 30.09.2024 mit optionaler einmaliger Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr bis 30.09.2025 unter sonst gleichen Bedingungen. Zum 30.09.2025 endet der Vertrag automatisch.
Die Erklärung zur Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Im Angebot sind Eigenerklärungen zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Im Angebot sind Eigenerklärungen zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Mit dem Angebot ist ferner abzugeben:
- Auszug über die Eintragung im Handelsregister oder gleichartiger Auszug aus dem Herkunftsland.
- Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
- Nachweis über die erforderlichen Lizenzen für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz,
- Nachweis der erforderlichen Lizenzen für die gewerbsmäßige Beförderung von Paketsendungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Im Angebot sind Eigenerklärungen zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Angebot sind Eigenerklärungen zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Mit dem Angebot ist ferner abzugeben:
1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
2. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer,
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
4. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind,
5. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 2 Mio., für Sachschäden von mindestens EUR 1 Mio. sowie für Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 100.000,00 oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Im Angebot sind Eigenerklärungen zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Angebot sind Eigenerklärungen zur Eignung i.S. §§43 bis 47 VgV zu machen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern nach Angebotsabgabe die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu verlangen.
Mit dem Angebot ist ferner abzugeben:
Beschreibung zur
- Konzeption zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung
- Konzeption zum Reklamations- und Beseitigungsmanagement
- Unternehmensstruktur (organisatiorischer Aufbau)
- Allgemeine Organisation der Postbeförderung (Darstellung der Prozessabläufe, Interne Postlogistik für Briefsendungen und Postzustellungsaufträge)
- Technische Ausrüstung, Fuhrpark, Frankier- und Sortiermaschinen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Bieterfragen sind bis spätestens 02.08.2022, 12.00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung...”
Bieterfragen sind bis spätestens 02.08.2022, 12.00 Uhr ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich die Beantwortung auch später eingehender Fragen vor.
Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronischzu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben seit diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mit Hilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Leonberg stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Das bedeutet für Unternehmen, die an Ausschreibungen der Stadt Leonberg teilnehmen wollen:
— download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
— download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung;
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
—— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
—— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Leonberg;
—— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
—— telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg unter +4971166601-476;
—— elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zu der in den Vergabeunterlagen genannten Frist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich überdie elektronische Vergabeplattform "vergabe24" des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Nur Bieter, welche sich registrieren, werden über Informationen der Auftraggeberin aktiv informiert. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2022/S 125-355059 (2022-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 222248.50 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebsablauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal und soziale Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltaspekte
Preis (Gewichtung): 50,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 125-355059
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Post- und Paketdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BWPOST Böblingen GmbH
Postanschrift: Böblinger Str. 76
Postort: Sindelfingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: m.rupp@bwpost-bb.de📧
Region: Böblingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 222248.50 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 721-926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721-926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberüht,,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2022/S 210-603977 (2022-10-27)