Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz schreibt nicht nur den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen aus, sondern auch eine sichere, datenschutzkonforme elektronische Übermittlung der Briefe und der damit verbundenen Dienstleistung des Druckens, Kuvertierens und Frankierens. Allerdings muss die Verteilung der internen Hauspost zwischen den Geschäftsstellen sowie der Abholung und Auslieferung nicht elektronisch zu übermittelnder Poststücke gewährleistet sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Kurze Beschreibung:
Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz schreibt nicht nur den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen aus, sondern auch eine sichere, datenschutzkonforme elektronische Übermittlung der Briefe und der damit verbundenen Dienstleistung des Druckens, Kuvertierens und Frankierens. Allerdings muss die Verteilung der internen Hauspost zwischen den Geschäftsstellen sowie der Abholung und Auslieferung nicht elektronisch zu übermittelnder Poststücke gewährleistet sein.
Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz schreibt nicht nur den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen aus, sondern auch eine sichere, datenschutzkonforme elektronische Übermittlung der Briefe und der damit verbundenen Dienstleistung des Druckens, Kuvertierens und Frankierens. Allerdings muss die Verteilung der internen Hauspost zwischen den Geschäftsstellen sowie der Abholung und Auslieferung nicht elektronisch zu übermittelnder Poststücke gewährleistet sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mayen-Koblenz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-07 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 108-305297
ABl. S-Ausgabe: 108
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Jobcenter Mayen-Koblenz ist ein Eigenbetrieb der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Für den Auftragnehmer ist die schriftliche Briefkommunikation und deren Beförderung und Zustellung an den Leistungsberechtigten von hoher Bedeutung. Zudem schreitet die Digitalisierung und digitale Kommunikation immer weiter voran. Hinzu kommt, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt das Kuvertieren sowie Frankieren durch das Jobcenter erledigt worden ist und die fertigen Briefe in den Geschäftsstellen eingesammelt worden sind. Hier wollen wir einen Schritt weitergehen und einen Anbieter finden, der diese Dienstleistung sowie das Zustellen der Post aus einer Hand datenschutzkonform erfüllt.
Das Jobcenter Mayen-Koblenz ist ein Eigenbetrieb der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Für den Auftragnehmer ist die schriftliche Briefkommunikation und deren Beförderung und Zustellung an den Leistungsberechtigten von hoher Bedeutung. Zudem schreitet die Digitalisierung und digitale Kommunikation immer weiter voran. Hinzu kommt, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt das Kuvertieren sowie Frankieren durch das Jobcenter erledigt worden ist und die fertigen Briefe in den Geschäftsstellen eingesammelt worden sind. Hier wollen wir einen Schritt weitergehen und einen Anbieter finden, der diese Dienstleistung sowie das Zustellen der Post aus einer Hand datenschutzkonform erfüllt.
Deshalb schreibt das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz nicht nur den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen aus, sondern auch eine sichere, datenschutzkonforme elektronische Übermittlung der Briefe und der damit verbundenen Dienstleistung des Druckens, Kuvertierens und Frankierens. Allerdings muss die Verteilung der internen Hauspost zwischen den Geschäftsstellen sowie der Abholung und Auslieferung nicht elektronisch zu übermittelnder Poststücke gewährleistet sein.
Deshalb schreibt das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz nicht nur den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen aus, sondern auch eine sichere, datenschutzkonforme elektronische Übermittlung der Briefe und der damit verbundenen Dienstleistung des Druckens, Kuvertierens und Frankierens. Allerdings muss die Verteilung der internen Hauspost zwischen den Geschäftsstellen sowie der Abholung und Auslieferung nicht elektronisch zu übermittelnder Poststücke gewährleistet sein.
Der Auftraggeber schreibt hiermit den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand von Paketen und Expresssendungen sowie bei elektronischer Übermittlung das Drucken, Kuvertieren und Frankieren aus.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Versand von • Briefsendungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 PostG, die elektronisch und datenschutzkonform übermittelt wurden und anschließend versandfertig verarbeitet werden (drucken, kuvertieren und ggfls. frankieren),
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Versand von • Briefsendungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 PostG, die elektronisch und datenschutzkonform übermittelt wurden und anschließend versandfertig verarbeitet werden (drucken, kuvertieren und ggfls. frankieren),
• Briefsendungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 PostG, die nicht in elektronischer Form übermittelt werden können, u. a. Individualbriefe der täglichen Sachbearbeitung, Pakete und Expresssendungen.
Neben der Beförderung dieser Postsendungen sind folgende Dienstleistungen Bestandteil der Ausschreibung: Sicherstellung der täglichen internen Post- und Paketzustellung (Kurierdienst) innerhalb der Standorte des Jobcenters und der Kreisverwaltung (s. Anlage- Geschäftsstellen).
Neben der Beförderung dieser Postsendungen sind folgende Dienstleistungen Bestandteil der Ausschreibung: Sicherstellung der täglichen internen Post- und Paketzustellung (Kurierdienst) innerhalb der Standorte des Jobcenters und der Kreisverwaltung (s. Anlage- Geschäftsstellen).
Beschreibung der Verlängerungen: Mit der zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachweis einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 PostG für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen. LTTG RLP
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst, Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Soziales Zuschlagskriterium Bevorzugung nach §224 SGB IX Da wir als Jobcenter einer besonderen sozialen Verantwortung unterliegen, findet der § 224 SGB IX i. V. m. § 58 Abs. 2 (Satz 2 Nr. 1) VgV Anwendung. § 224 SGB IX besagt, wonach anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen „nach Maßgabe der Allgemeinen Verwal-tungsvorschriften […] beim Zuschlag und den Zuschlagskriterien bevorzugt werden [können]“. Diese Vorgaben gelten gemäß Abs. 2 der Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe.
Im Oberschwellenvergabebereich können öffentliche Auftraggeber gemäß § 58 Abs. 2 (Satz 2 Nr. 1) VgV „soziale Zuschlagskriterien berücksichtigen“, vorausgesetzt, dass diese Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gemäß § 127 Abs. 5 GWB in der Auftragsbekannt-machung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden (Transparenzgebot).
Als soziales Zuschlagskriterium kommt nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch „die Förderung der sozialen Integration von benachteiligten Personen“ in Betracht (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 112.). Unter benachteiligten Personen fallen neben Personen mit (schwerwiegenden) Behinderungen, u.a. auch Arbeitslose, Angehörigen benachteiligter Minderheiten oder auf andere Weise an den Rand der Gesellschaft gedrängten Personen (siehe Erwägungsgrund 36 der Vergaberichtlinie 2004/18/EG.).
Die Bevorzugung von Betrieben, im Sinne von § 224 SGB IX, erfolgt in Form eines Bonus in Höhe von 15 % auf das Zuschlagskriterium Preis.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist nach, VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz 10.3.3, nur der Anteil zu berücksichtigen, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtung ist in diesem Fall anzugeben.
Soziales Zuschlagskriterium Bevorzugung nach §224 SGB IX Da wir als Jobcenter einer besonderen sozialen Verantwortung unterliegen, findet der § 224 SGB IX i. V. m. § 58 Abs. 2 (Satz 2 Nr. 1) VgV Anwendung. § 224 SGB IX besagt, wonach anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen „nach Maßgabe der Allgemeinen Verwal-tungsvorschriften […] beim Zuschlag und den Zuschlagskriterien bevorzugt werden [können]“. Diese Vorgaben gelten gemäß Abs. 2 der Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe.
Im Oberschwellenvergabebereich können öffentliche Auftraggeber gemäß § 58 Abs. 2 (Satz 2 Nr. 1) VgV „soziale Zuschlagskriterien berücksichtigen“, vorausgesetzt, dass diese Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gemäß § 127 Abs. 5 GWB in der Auftragsbekannt-machung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden (Transparenzgebot).
Als soziales Zuschlagskriterium kommt nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch „die Förderung der sozialen Integration von benachteiligten Personen“ in Betracht (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 112.). Unter benachteiligten Personen fallen neben Personen mit (schwerwiegenden) Behinderungen, u.a. auch Arbeitslose, Angehörigen benachteiligter Minderheiten oder auf andere Weise an den Rand der Gesellschaft gedrängten Personen (siehe Erwägungsgrund 36 der Vergaberichtlinie 2004/18/EG.).
Die Bevorzugung von Betrieben, im Sinne von § 224 SGB IX, erfolgt in Form eines Bonus in Höhe von 15 % auf das Zuschlagskriterium Preis.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist nach, VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz 10.3.3, nur der Anteil zu berücksichtigen, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtung ist in diesem Fall anzugeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-30 📅
Name: Integrationsbetrieb Post- und Scanservice gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Augsbergweg 10
Postort: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland 🇩🇪 Mayen-Koblenz
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Soziales Zuschlagskriterium Bevorzugung nach §224 SGB IX Da wir als Jobcenter einer besonderen sozialen Verantwortung unterliegen, findet der § 224 SGB IX i. V. m. § 58 Abs. 2 (Satz 2 Nr. 1) VgV Anwendung. § 224 SGB IX besagt, wonach anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen „nach Maßgabe der Allgemeinen Verwal-tungsvorschriften […] beim Zuschlag und den Zuschlagskriterien bevorzugt werden [können]“. Diese Vorgaben gelten gemäß Abs. 2 der Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe.
Soziales Zuschlagskriterium Bevorzugung nach §224 SGB IX Da wir als Jobcenter einer besonderen sozialen Verantwortung unterliegen, findet der § 224 SGB IX i. V. m. § 58 Abs. 2 (Satz 2 Nr. 1) VgV Anwendung. § 224 SGB IX besagt, wonach anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen „nach Maßgabe der Allgemeinen Verwal-tungsvorschriften […] beim Zuschlag und den Zuschlagskriterien bevorzugt werden [können]“. Diese Vorgaben gelten gemäß Abs. 2 der Vorschrift auch für Inklusionsbetriebe.
Im Oberschwellenvergabebereich können öffentliche Auftraggeber gemäß § 58 Abs. 2 (Satz 2 Nr. 1) VgV „soziale Zuschlagskriterien berücksichtigen“, vorausgesetzt, dass diese Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gemäß § 127 Abs. 5 GWB in der Auftragsbekannt-machung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden (Transparenzgebot).
Im Oberschwellenvergabebereich können öffentliche Auftraggeber gemäß § 58 Abs. 2 (Satz 2 Nr. 1) VgV „soziale Zuschlagskriterien berücksichtigen“, vorausgesetzt, dass diese Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gemäß § 127 Abs. 5 GWB in der Auftragsbekannt-machung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden (Transparenzgebot).
Als soziales Zuschlagskriterium kommt nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch „die Förderung der sozialen Integration von benachteiligten Personen“ in Betracht (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 112.). Unter benachteiligten Personen fallen neben Personen mit (schwerwiegenden) Behinderungen, u.a. auch Arbeitslose, Angehörigen benachteiligter Minderheiten oder auf andere Weise an den Rand der Gesellschaft gedrängten Personen (siehe Erwägungsgrund 36 der Vergaberichtlinie 2004/18/EG.).
Als soziales Zuschlagskriterium kommt nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch „die Förderung der sozialen Integration von benachteiligten Personen“ in Betracht (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 18/6281, S. 112.). Unter benachteiligten Personen fallen neben Personen mit (schwerwiegenden) Behinderungen, u.a. auch Arbeitslose, Angehörigen benachteiligter Minderheiten oder auf andere Weise an den Rand der Gesellschaft gedrängten Personen (siehe Erwägungsgrund 36 der Vergaberichtlinie 2004/18/EG.).
Die Bevorzugung von Betrieben, im Sinne von § 224 SGB IX, erfolgt in Form eines Bonus in Höhe von 15 % auf das Zuschlagskriterium Preis.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist nach, VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz 10.3.3, nur der Anteil zu berücksichtigen, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtung ist in diesem Fall anzugeben.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist nach, VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz 10.3.3, nur der Anteil zu berücksichtigen, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtung ist in diesem Fall anzugeben.