Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen sowie die Dokumentation der zugestellten Briefsendungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gem. § 11 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Bieter/Bietergemeinschaft können sämtliche Teilleistungen auch vollumfänglich selbst erbringen oder durch Unterauftragnehmer erbringen lassen. Nimmt die Bieter/die Bietergemeinschaft Teilleistungen der Deutschen Post AG in Anspruch, finden insoweit die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Im Falle eines Vertragsschlusses hat der Auftragnehmer die Teilleistungsverträge vorzulegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-19.
Auftragsbekanntmachung (2022-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: 045220419PDL
Kurze Beschreibung:
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen sowie die Dokumentation der zugestellten Briefsendungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gem. § 11 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Bieter/Bietergemeinschaft können sämtliche Teilleistungen auch vollumfänglich selbst erbringen oder durch Unterauftragnehmer erbringen lassen. Nimmt die Bieter/die Bietergemeinschaft Teilleistungen der Deutschen Post AG in Anspruch, finden insoweit die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Im Falle eines Vertragsschlusses hat der Auftragnehmer die Teilleistungsverträge vorzulegen.
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen sowie die Dokumentation der zugestellten Briefsendungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bieter/Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gem. § 11 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Bieter/Bietergemeinschaft können sämtliche Teilleistungen auch vollumfänglich selbst erbringen oder durch Unterauftragnehmer erbringen lassen. Nimmt die Bieter/die Bietergemeinschaft Teilleistungen der Deutschen Post AG in Anspruch, finden insoweit die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Im Falle eines Vertragsschlusses hat der Auftragnehmer die Teilleistungsverträge vorzulegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Briefpostdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️ Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die geschätzte Höchstmenge bei einer maximal möglichen 48 monatigen Vertragslaufzeit (im Falle der zweimaligen Ausübung der Verlängerungsoption) beträgt 1.171.792 Briefsendungen. Ein Aufschlag ist nicht enthalten. Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Die geschätzte Höchstmenge bei einer maximal möglichen 48 monatigen Vertragslaufzeit (im Falle der zweimaligen Ausübung der Verlängerungsoption) beträgt 1.171.792 Briefsendungen. Ein Aufschlag ist nicht enthalten. Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 579496.96 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Standard-, Kompakt- & Großbriefe für alle Postleitzahlengebiete die mit 4xxxx beginnen (Briefsendungen regional)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung von Briefsendungen (Standard-, Kompakt- und Großbriefe) und deren Zustellung im Zustellgebiet, das alle Postleitzahlen abdeckt, die mit 4xxxx beginnen (Briefsendungen regional).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 579496.96 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die jeweilige Option ausüben. Er muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit erklären, ob die Option ausgeübt und der Vertrag hierdurch verlängert wird. Erklärt sich der Auftraggeber nicht fristgemäß, endet der Vertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit.
Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die jeweilige Option ausüben. Er muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit erklären, ob die Option ausgeübt und der Vertrag hierdurch verlängert wird. Erklärt sich der Auftraggeber nicht fristgemäß, endet der Vertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit.
Beschreibung der Optionen:
Siehe zuvor: Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die jeweilige Option ausüben. Er muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit erklären, ob die Option ausgeübt und der Vertrag hierdurch verlängert wird. Erklärt sich der Auftraggeber nicht fristgemäß, endet der Vertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit.
Siehe zuvor: Dem Auftraggeber steht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die jeweilige Option ausüben. Er muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit erklären, ob die Option ausgeübt und der Vertrag hierdurch verlängert wird. Erklärt sich der Auftraggeber nicht fristgemäß, endet der Vertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit.
Zusätzliche Informationen:
Die geschätzte Höchstmenge bei einer maximal möglichen 48 monatigen Vertragslaufzeit (im Falle der zweimaligen Ausübung der Verlängerungsoption) beträgt 1.171.792 Briefsendungen. Ein Aufschlag ist nicht enthalten. Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Die geschätzte Höchstmenge bei einer maximal möglichen 48 monatigen Vertragslaufzeit (im Falle der zweimaligen Ausübung der Verlängerungsoption) beträgt 1.171.792 Briefsendungen. Ein Aufschlag ist nicht enthalten. Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Bezeichnung des Loses: Postdienstleistungen Standard-, Kompakt- & Großbriefe für alle Postleitzahlengebiete im Inland, die nicht in Los 1 enthalten sind (Briefsendungen national)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung von Briefsendungen (Standard-, Kompakt- und
Großbriefe) und deren Zustellung in allen Postleitzahlengebieten im Inland, die nicht in Los 1 enthalten sind (Briefsendungen national).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 570934.96 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die geschätzte Höchstmenge bei einer maximal möglichen 48 monatigen Vertragslaufzeit (im Falle der zweimaligen Ausübung der Verlängerungsoption) beträgt 1.154.480 Briefsendungen. Ein Aufschlag ist nicht enthalten. Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Die geschätzte Höchstmenge bei einer maximal möglichen 48 monatigen Vertragslaufzeit (im Falle der zweimaligen Ausübung der Verlängerungsoption) beträgt 1.154.480 Briefsendungen. Ein Aufschlag ist nicht enthalten. Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zum Abruf bestimmter Mengen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Region NRW
national/deutschlandweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Hierauf besteht bieterseits jedoch kein Anspruch. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Hierauf besteht bieterseits jedoch kein Anspruch. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
2. Aktueller Nachweis (Fotokopie) über die für die Leistung erforderliche Lizenz gem. § 5 Abs. 1, § 6 PostG.
3. Eigenerklärung gemäß § 123 GWB
4. Eigenerklärung gemäß § 124 GWB
5. Eigenerklärung gemäß § 19 MiLoG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied
einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Umsatz
Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens EUR 800.000 (Los 1) bzw. EUR 800.000 (Los 2) je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens EUR 800.000 (Los 1) bzw. EUR 800.000 (Los 2) je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung
Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von EUR 2 Mio. für Personenschäden, EUR 2 Mio. für Sachschäden und EUR 1 Mio. für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von EUR 2 Mio. für Personenschäden, EUR 2 Mio. für Sachschäden und EUR 1 Mio. für Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind erforderlich:
Darstellung von mindestens drei aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten (Postdienstleistungen) mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens EUR 140.000 (Los 1) bzw. EUR 140.000 (Los 2), die der Bieter als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem Auftraggeber innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen hat (Mindestanforderung).
Darstellung von mindestens drei aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten (Postdienstleistungen) mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens EUR 140.000 (Los 1) bzw. EUR 140.000 (Los 2), die der Bieter als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem Auftraggeber innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen hat (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird verwiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Gelsenkirchen
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere juristische Personen des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: GELSENWASSER AG, Herr Michael Rother, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDKD46M/documents🌏
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen
des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von
rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.
§135 Abs. 1 GWB:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 079-212855 (2022-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen sowie die Dokumentation der zugestellten Briefsendungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bieter/ Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gem. § 11 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Bieter/Bietergemeinschaft können sämtliche Teilleistungen auch vollumfänglich selbst erbringen oder durch Unterauftragnehmer erbringen lassen. Nimmt die Bieter/die Bietergemeinschaft Teilleistungen der Deutschen Post AG in Anspruch, finden insoweit die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Im Falle eines Vertragsschlusses hat der Auftragnehmer die Teilleistungsverträge vorzulegen.
Vorsortierung, Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen sowie die Dokumentation der zugestellten Briefsendungen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Bieter/ Bietergemeinschaften im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gem. § 11 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 PostG bedienen. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Bieter/Bietergemeinschaft können sämtliche Teilleistungen auch vollumfänglich selbst erbringen oder durch Unterauftragnehmer erbringen lassen. Nimmt die Bieter/die Bietergemeinschaft Teilleistungen der Deutschen Post AG in Anspruch, finden insoweit die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Im Falle eines Vertragsschlusses hat der Auftragnehmer die Teilleistungsverträge vorzulegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Post- und Kurierdienste📦
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren zu Los 1 gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die ausgeschriebene Vorsortierleistung, so nicht anbieten kann bzw. will. Im Übrigen wird auf Abschnitt VI ("Weitere Angaben") verwiesen.
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren zu Los 1 gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die ausgeschriebene Vorsortierleistung, so nicht anbieten kann bzw. will. Im Übrigen wird auf Abschnitt VI ("Weitere Angaben") verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren zu Los…
… 1 gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die ausgeschriebene Vorsortierleistung, so nicht anbieten kann bzw. will. Im Übrigen wird auf Abschnitt VI ("Weitere Angaben") verwiesen.
… 2 gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die ausgeschriebene Vorsortierleistung, so nicht anbieten kann bzw. will. Im Übrigen wird auf Abschnitt VI ("Weitere Angaben") verwiesen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DEA32
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere juristische Person des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Herr Michael Rother, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen
Referenz Zusätzliche Informationen
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren (Los 1 und Los 2) gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die in beiden Losen ausgeschriebenen Vorsortierleistungen, so nicht anbieten kann bzw. will. Eine solche Vorsortierung durch den Auftragnehmer ist ausweislich der Rückmeldungen weder aus zeitlichen noch aus technischen Gründen möglich. Der öffentliche Auftraggeber ist in der Folge gezwungen, die Vorsortierleistungen selbst zu erbringen und aus den Vergabeunterlagen zu streichen. Denn eine Vergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen ist objektiv sinnlos geworden. Mildere Mittel standen angesichts der erheblichen Wettbewerbsrelevanz der Änderung nicht zur Verfügung. Der öffentliche Auftraggeber wird daher zeitnah die Vergabeunterlagen grundlegend anpassen und das Verfahren erneut einleiten. Alle interessierten Unternehmen sind aufgerufen sich an dem neuen Vergabeverfahren zu beteiligen. Der öffentliche Auftraggeber wird zeitnahe eine EU-Bekanntmachung zum neuen Vergabeverfahren veröffentlichen.
Der öffentliche Auftraggeber teilt mit, dass er das Vergabeverfahren (Los 1 und Los 2) gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufhebt, da sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben. Erst nach Veröffentlichung zeigte sich, dass der Markt die in beiden Losen ausgeschriebenen Vorsortierleistungen, so nicht anbieten kann bzw. will. Eine solche Vorsortierung durch den Auftragnehmer ist ausweislich der Rückmeldungen weder aus zeitlichen noch aus technischen Gründen möglich. Der öffentliche Auftraggeber ist in der Folge gezwungen, die Vorsortierleistungen selbst zu erbringen und aus den Vergabeunterlagen zu streichen. Denn eine Vergabe auf der Grundlage der bisherigen Vergabeunterlagen ist objektiv sinnlos geworden. Mildere Mittel standen angesichts der erheblichen Wettbewerbsrelevanz der Änderung nicht zur Verfügung. Der öffentliche Auftraggeber wird daher zeitnah die Vergabeunterlagen grundlegend anpassen und das Verfahren erneut einleiten. Alle interessierten Unternehmen sind aufgerufen sich an dem neuen Vergabeverfahren zu beteiligen. Der öffentliche Auftraggeber wird zeitnahe eine EU-Bekanntmachung zum neuen Vergabeverfahren veröffentlichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postort: Münster
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,