Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer in Formblatt E - Angaben zur Eignung anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) - Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.