Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bewerber hat die geforderten Nachweise zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Bewerbergemeinschaftsmitglieder zu benennen und die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen. Im Fall des geplanten Einsatzes von Nachunternehmern für wesentliche Leistungsanteile (Planung, Bau, Betrieb) sind die
vorgesehenen Nachunternehmer gemäß den Anforderungen im Bewerbungsbogen zu benennen und die verlangten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sinngemäß (soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung) auch von den
Nachunternehmern einzureichen.
Geforderte Eignungsnachweise (auf Grundlage von § 6aEU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerbungsbogen zusammengefasst. Dieser ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen
Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben und schriftlich einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann kostenfrei unter
https://vergabe.hessen.de heruntergeladen werden.
- Angabe der Handelsregisternummer bzw. Vorlage einer der Eintragung in das Handelsregister vergleichbaren Angabe des Sitzstaates. Der Auftraggeber behält sich vor, als Nachweis ein begründendes Dokument (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe) vom Bewerber anzufordern.
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage in dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt durchführen; bzw. für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine
vergleichbare Angabe, sofern diese von den Behörden des
Sitzstaates ausgestellt wird.
- Angabe für die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des
Unternehmens oder Wohnsitz des Bewerbers bzw. für
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben; bzw. für Bieter, die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, eine vergleichbare Angabe,
sofern diese von den Behörden des Sitzstaates ausgestellt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, als Nachweis ein
begründendes Dokument vom Bewerber anzufordern.
Des Weiteren sind vorzulegen Bescheinigungen der
zuständigen Stellen bzw. Erklärungen der Bewerber darüber,
dass
- sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen
haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
- über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet
oder Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist;
- sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation
befindet;
- sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen sind;
sowie eine Erklärung, dass sie im Vergabeverfahren nicht
vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben
haben.