Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5) Angaben zu wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner), bezogen auf das Projektteam. Die Mitglieder des Projektteams sind zu benennen.
6) Benennung des Projektleiters mit dessen Qualifikation (mindestens akademischer Abschluss ist nachzuweisen) und dessen Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren.
Die folgenden Kriterien 7 bis 12 beziehen sich auf Referenzen des Unternehmens in den letzten 5 Jahren der Geschäftstätigkeit:
7) Erfahrungen in der Konzeption und der Umsetzung einer vergleichbaren PR-Kampagne in Kommunen nach Möglichkeit mit mehr als 350.000 Einwohnern; z. B. durch Vorlage von Belegexemplaren (z. B. Pressespiegel, Printprodukte wie z. B. Beilagen in Zeitungen und Zeitschriften, Einschaltquoten bei TV/ Radio).
8) Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit auflagenstarken deutschlandweit und international agierenden (Fach-)Medien (z. B. Angabe von Medium, Projekt und Ergebnis).
9) Erfahrungen mit einem Erfolgskontrollsystem für PR-Maßnahmen.
10) Erfahrungen in der Kommunikation in den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft (z. B. Angabe von PR-Projekten für einzelne wissenschaftliche Institutionen).
11) Erfahrungen in crossmedialer PR (Kommunikationsmix von klassischer Kommunikation und Social Media PR respektive LinkedIn).
12) Beschreibung der eigenen Top-Referenz, die den Anbieter dazu befähigt, die Aufgabe am besten zu erfüllen, mit Begründung.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben,
• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Abgabe des Teilnahmeantrages neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.