Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 236-580279
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-30
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronische Angebotsabgabe www.dtvp.de im Bietertool
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine anwesenden Personen aufgrund elektronischer Angebotsabgabe.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über das Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de) im...”
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über das Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de) im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren.
Bieter sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist im eigenen Interesse verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Fragen im Vergabeportal/im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYWQUHUHJ4
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Quelle: OJS 2022/S 223-642412 (2022-11-14)