Zum Betreiben der Schachtanlage Asse II und zum dazugehörigen Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV (alte StrlSchV) soll das vorhandene Probenentnahmesystem zur Überwachung von an Schwebstoffen angelagerten radioaktiven Stoffen sowie gasförmigen radioaktiven Stoffen ertüchtigt werden. Mit dem vorhandenen Probeentnahmesystem wird mittels eines Probenahmerechens direkt aus dem Fortluftstrom (s. ) eine Teilluftmenge abgenommen und verschiedenen Sammeleinrichtungen und Messgeräten zugeführt, welche sich in einem Messcontainer in unmittelbarer Nähe des Probenahmeortes befinden. Gegenstand der Lieferung sind die Einrichtungen für die radiologische Emissionsüberwachung mit der Entnahme von Probeluft direkt aus dem Abwettertrum von Schacht Asse 2, gemäß R&I Fließbild /1/. Die Einrichtung wird in den Räumen der bereits neu gebauten Messstation sowie im Abwettertrum der Schachtanlage Asse II zum Einsatz kommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen
Kurze Beschreibung:
Zum Betreiben der Schachtanlage Asse II und zum dazugehörigen Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV (alte StrlSchV) soll das vorhandene Probenentnahmesystem zur Überwachung von an Schwebstoffen angelagerten radioaktiven Stoffen sowie gasförmigen radioaktiven Stoffen ertüchtigt werden.
Mit dem vorhandenen Probeentnahmesystem wird mittels eines Probenahmerechens direkt aus dem Fortluftstrom (s. ) eine Teilluftmenge abgenommen und verschiedenen Sammeleinrichtungen und Messgeräten zugeführt, welche sich in einem Messcontainer in unmittelbarer Nähe des Probenahmeortes befinden.
Gegenstand der Lieferung sind die Einrichtungen für die radiologische Emissionsüberwachung mit der Entnahme von Probeluft direkt aus dem Abwettertrum von Schacht Asse 2, gemäß R&I Fließbild /1/. Die Einrichtung wird in den Räumen der bereits neu gebauten Messstation sowie im Abwettertrum der Schachtanlage Asse II zum Einsatz kommen.
Zum Betreiben der Schachtanlage Asse II und zum dazugehörigen Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV (alte StrlSchV) soll das vorhandene Probenentnahmesystem zur Überwachung von an Schwebstoffen angelagerten radioaktiven Stoffen sowie gasförmigen radioaktiven Stoffen ertüchtigt werden.
Mit dem vorhandenen Probeentnahmesystem wird mittels eines Probenahmerechens direkt aus dem Fortluftstrom (s. ) eine Teilluftmenge abgenommen und verschiedenen Sammeleinrichtungen und Messgeräten zugeführt, welche sich in einem Messcontainer in unmittelbarer Nähe des Probenahmeortes befinden.
Gegenstand der Lieferung sind die Einrichtungen für die radiologische Emissionsüberwachung mit der Entnahme von Probeluft direkt aus dem Abwettertrum von Schacht Asse 2, gemäß R&I Fließbild /1/. Die Einrichtung wird in den Räumen der bereits neu gebauten Messstation sowie im Abwettertrum der Schachtanlage Asse II zum Einsatz kommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Chemische Erzeugnisse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wolfenbüttel
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-03 📅
Datum des Beginns: 2022-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 086-232165
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zum Betreiben der Schachtanlage Asse II und zum dazugehörigen Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV (alte StrlSchV) soll das vorhandene Probenentnahmesystem zur Überwachung von an Schwebstoffen angelagerten radioaktiven Stoffen sowie gasförmigen radioaktiven Stoffen ertüchtigt werden.
Zum Betreiben der Schachtanlage Asse II und zum dazugehörigen Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV (alte StrlSchV) soll das vorhandene Probenentnahmesystem zur Überwachung von an Schwebstoffen angelagerten radioaktiven Stoffen sowie gasförmigen radioaktiven Stoffen ertüchtigt werden.
Mit dem vorhandenen Probeentnahmesystem wird mittels eines Probenahmerechens direkt aus dem Fortluftstrom (s. ) eine Teilluftmenge abgenommen und verschiedenen Sammeleinrichtungen und Messgeräten zugeführt, welche sich in einem Messcontainer in unmittelbarer Nähe des Probenahmeortes befinden.
Mit dem vorhandenen Probeentnahmesystem wird mittels eines Probenahmerechens direkt aus dem Fortluftstrom (s. ) eine Teilluftmenge abgenommen und verschiedenen Sammeleinrichtungen und Messgeräten zugeführt, welche sich in einem Messcontainer in unmittelbarer Nähe des Probenahmeortes befinden.
Gegenstand der Lieferung sind die Einrichtungen für die radiologische Emissionsüberwachung mit der Entnahme von Probeluft direkt aus dem Abwettertrum von Schacht Asse 2, gemäß R&I Fließbild /1/. Die Einrichtung wird in den Räumen der bereits neu gebauten Messstation sowie im Abwettertrum der Schachtanlage Asse II zum Einsatz kommen.
Gegenstand der Lieferung sind die Einrichtungen für die radiologische Emissionsüberwachung mit der Entnahme von Probeluft direkt aus dem Abwettertrum von Schacht Asse 2, gemäß R&I Fließbild /1/. Die Einrichtung wird in den Räumen der bereits neu gebauten Messstation sowie im Abwettertrum der Schachtanlage Asse II zum Einsatz kommen.
Das Probenentnahmesystem ist durch den Generalunternehmer (GU) mit allen erforderlichen Aggregaten und Messeinrichtungen funktionsfähig zu beschaffen, zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Dazu gehören die verschiedenen Pakete der Leistungsbeschreibungen:
Das Probenentnahmesystem ist durch den Generalunternehmer (GU) mit allen erforderlichen Aggregaten und Messeinrichtungen funktionsfähig zu beschaffen, zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Dazu gehören die verschiedenen Pakete der Leistungsbeschreibungen:
• Probenentnahmesystem (Hüllrohrsonde mit allen dazugehörigen Komponenten),
• Ersatz-Aerosolsammler,
• Alpha-Aerosol-Monitor, wie zum Beispiel Canberra iCam oder gleichwertig,
• Alpha-Beta-Aerosol-Monitor, wie zum Beispiel Berthold LB150 oder gleichwertig,
• Radonmonitor , (AlphaGuard, Fa. Saphymo),
• Steuerschrank mit Siemens PCS7 Technik,
• Datenerfassungssystem.
Vom aktuellen Bestand auf der Schachtanlage Asse II sind folgende Anlagen zu übernehmen:
• H-3/C-14-Sammelsystem (Fabrikat Bonnenberg und Drescher) • Kondensatsammler für H-3.
• Probeentnahmesystem für die Untersuchung von Luftproben auf Kr-85 Als Lieferanten für die aufgeführten Leistungsbeschreibungen sollen, wie oben als Beispiel genannt, vorzugsweise in der Kerntechnik betriebsbewährte und am Standort Asse bereits eingeführte Systeme gewählt werden. Der Einrichtungsplan /2/ ist ein Entwurf und dient orientierend als Grundlage für die Einrichtung der Messstation. Der GU erstellt einen endgültigen Einrichtungsplan zur Unterbringung aller Einrichtungen aus den einzelnen Leistungsbeschreibungen. Die aus dem aktuellen Bestand zu übernehmenden Anlagen (s. o.) sind in diesem Einrichtungsplan ebenfalls zu berücksichtigen.
• Probeentnahmesystem für die Untersuchung von Luftproben auf Kr-85 Als Lieferanten für die aufgeführten Leistungsbeschreibungen sollen, wie oben als Beispiel genannt, vorzugsweise in der Kerntechnik betriebsbewährte und am Standort Asse bereits eingeführte Systeme gewählt werden. Der Einrichtungsplan /2/ ist ein Entwurf und dient orientierend als Grundlage für die Einrichtung der Messstation. Der GU erstellt einen endgültigen Einrichtungsplan zur Unterbringung aller Einrichtungen aus den einzelnen Leistungsbeschreibungen. Die aus dem aktuellen Bestand zu übernehmenden Anlagen (s. o.) sind in diesem Einrichtungsplan ebenfalls zu berücksichtigen.
Beschreibung der Verlängerungen: keine
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schachtanlage Asse II, Am Walde 2, 38319 Remlingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Ausschreibungsunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es ist eine Pönalisierung des Auftrags vorgesehen. Die maximale Vertragsstrafe beträgt höchstens 5% des Gesamtauftrages.
Pönalisiert wird nur der Termin der Lieferung auf die Schachtanlage.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Anzahl der Referenzen über die Planung von vergleichbaren Einrichtungen zur Emissionsüberwachung aus den letzten 5 Jahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-06-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Internetadresse: www.bge.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E83142216🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228999163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 086-232165 (2022-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 178 368 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge