Project Lion - Erbringung von Beratungsleistungen für die betriebswirtschaftliche Due Diligence betreffend den Erwerb eines Wohnungsportfolios durch die Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG
Erbringung von Beratungsleistungen für die betriebswirtschaftliche Due Diligence betreffend den Erwerb eines Wohnungsportfolios durch die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG. Hintergrund der Vergabe ist eine Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Dresden und Vonovia SE zur langfristigen Zusammenarbeit bei der Wohnstandortentwicklung in Dresden. Gegenstand der Vereinbarung ist dabei insbesondere die Prüfung des Erwerbs von bis zu 3.000 Wohnungen aus Beständen der Vonovia durch den Auftraggeber, wobei der Zielwert von 3.000 Wohnungen ggf. über oder unterschritten werden kann. Die hier ausgeschriebene Leistung ist zentraler Bestandteil dieser Prüfung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Hochbau
Referenznummer: STESAD-04-2022
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Beratungsleistungen für die betriebswirtschaftliche Due Diligence betreffend den Erwerb eines Wohnungsportfolios durch die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG. Hintergrund der Vergabe ist eine Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Dresden und Vonovia SE zur langfristigen Zusammenarbeit bei der Wohnstandortentwicklung in Dresden. Gegenstand der Vereinbarung ist dabei insbesondere die Prüfung des Erwerbs von bis zu 3.000 Wohnungen aus Beständen der Vonovia durch den Auftraggeber, wobei der Zielwert von 3.000 Wohnungen ggf. über oder unterschritten werden kann. Die hier ausgeschriebene Leistung ist zentraler Bestandteil dieser Prüfung.
Erbringung von Beratungsleistungen für die betriebswirtschaftliche Due Diligence betreffend den Erwerb eines Wohnungsportfolios durch die WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG. Hintergrund der Vergabe ist eine Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Dresden und Vonovia SE zur langfristigen Zusammenarbeit bei der Wohnstandortentwicklung in Dresden. Gegenstand der Vereinbarung ist dabei insbesondere die Prüfung des Erwerbs von bis zu 3.000 Wohnungen aus Beständen der Vonovia durch den Auftraggeber, wobei der Zielwert von 3.000 Wohnungen ggf. über oder unterschritten werden kann. Die hier ausgeschriebene Leistung ist zentraler Bestandteil dieser Prüfung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-20 📅
Datum des Beginns: 2023-03-15 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 245-709607
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Den Vergabeunterlagen liegt ein Dokument "Überblick zum Verfahren und Aufgabenstellung" mit allen Informationen zu den Angebotsbedingungen, Angaben zur Wertung der Angebote, Projektbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung bei. Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen ein Vertragsformular inklusive Anlagen zur Verfügung. Die Bestimmungen dieses Vertragsformulars sind bindend. Im Auftragsfall gelten das Angebot zum Vertrag inkl. Anlagen als alleinverbindliche Unterlagen für das Vertragsverhältnis zwischen AG und AN. Auszüge aus den Vergabeunterlagen gelten nur dann als Vertragsbestandteil oder Vertragsgrundlage, wenn in oben genannten Dokumenten ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Das Vertragsformular ist vom Bieter vollständig auszufüllen und in Textform gezeichnet (§ 126 b BGB) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Allein das vom Bieter ausgefüllte Vertragsformular inkl. Anlagen stellt sein Vertragsangebot dar. Die vom Bieter neben dem Vertragsformular auszufüllenden und einzureichenden Formulare "Leistungsverzeichnis" sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebots des Bieters und werden nicht Vertragsbestandteil; diese Formulare werden lediglich für die elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens benötigt.
Ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot elektronisch einzureichen. Im Leistungsverzeichnis sind das zustehende Honorar für Grundleistungen und Nebenkosten einzutragen. Des Weiteren sind unter der Überschrift "Wertungsschema" die Punkte 1.1 bis 3.4 des Leistungsverzeichnisses gemäß den Zuschlagskriterien einzutragen. Hierfür verweisen die Bieter je Kriterium auf die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen.
Es ist den Bietern nicht gestattet, Änderungen am Vertragsformular vorzunehmen. Vorgenommene Änderungen können nach erfolgter Prüfung zum Ausschluss führen.
Sollten die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen über die Nachrichtenfunktion, per Post, per E-Mail oder Fax eingereicht werden bzw. liegen das Vertragsformular sowie die Honorarermittlungen nicht vollständig ausgefüllt vor, so führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Den Vergabeunterlagen liegt ein Dokument "Überblick zum Verfahren und Aufgabenstellung" mit allen Informationen zu den Angebotsbedingungen, Angaben zur Wertung der Angebote, Projektbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung bei. Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen ein Vertragsformular inklusive Anlagen zur Verfügung. Die Bestimmungen dieses Vertragsformulars sind bindend. Im Auftragsfall gelten das Angebot zum Vertrag inkl. Anlagen als alleinverbindliche Unterlagen für das Vertragsverhältnis zwischen AG und AN. Auszüge aus den Vergabeunterlagen gelten nur dann als Vertragsbestandteil oder Vertragsgrundlage, wenn in oben genannten Dokumenten ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Das Vertragsformular ist vom Bieter vollständig auszufüllen und in Textform gezeichnet (§ 126 b BGB) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Allein das vom Bieter ausgefüllte Vertragsformular inkl. Anlagen stellt sein Vertragsangebot dar. Die vom Bieter neben dem Vertragsformular auszufüllenden und einzureichenden Formulare "Leistungsverzeichnis" sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebots des Bieters und werden nicht Vertragsbestandteil; diese Formulare werden lediglich für die elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens benötigt.
Ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot elektronisch einzureichen. Im Leistungsverzeichnis sind das zustehende Honorar für Grundleistungen und Nebenkosten einzutragen. Des Weiteren sind unter der Überschrift "Wertungsschema" die Punkte 1.1 bis 3.4 des Leistungsverzeichnisses gemäß den Zuschlagskriterien einzutragen. Hierfür verweisen die Bieter je Kriterium auf die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen.
Es ist den Bietern nicht gestattet, Änderungen am Vertragsformular vorzunehmen. Vorgenommene Änderungen können nach erfolgter Prüfung zum Ausschluss führen.
Sollten die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen über die Nachrichtenfunktion, per Post, per E-Mail oder Fax eingereicht werden bzw. liegen das Vertragsformular sowie die Honorarermittlungen nicht vollständig ausgefüllt vor, so führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der potenzielle Auftragnehmer führt für die Transaktion auf der Grundlage der ihm aus der jeweils gesondert beauftragten rechtlichen, steuerlichen und technischen Due Diligence sowie vom Auftraggeber und von der Vonovia jeweils zur Verfügung gestellten Unterlagen und Aus-künfte und auf der Grundlage eigener Analysen bezogen auf ein vom Auftraggeber konkretisiertes Portfolio (bestehend aus überwiegend Wohnungs- und einzelnen Gewerbeein-heiten) eine betriebswirtschaftliche Due-Diligence-Prüfung in marktüblichem Umfang, die ein sorgfältiger Kaufmann beim Erwerb einer Immobilie für deren Bewertung zugrunde legt. Die betriebswirtschaftliche Due-Diligence-Prüfung muss im Ergebnis die Basis für die Ankaufsentscheidung des Immobilienportfolios im Rahmen der Transaktion liefern und umfasst insbesondere die Erstellung einer Geschäftsplanung samt Lage- und Planungsanalyse sowie Investitionsplanung, die Bewertung des Ankaufportfolios (Marktwert und Käuferwert) sowie Szenario-Betrachtungen. Ferner sind betriebswirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen Gegenstand der zu beauftragenden Leistung.
Der potenzielle Auftragnehmer führt für die Transaktion auf der Grundlage der ihm aus der jeweils gesondert beauftragten rechtlichen, steuerlichen und technischen Due Diligence sowie vom Auftraggeber und von der Vonovia jeweils zur Verfügung gestellten Unterlagen und Aus-künfte und auf der Grundlage eigener Analysen bezogen auf ein vom Auftraggeber konkretisiertes Portfolio (bestehend aus überwiegend Wohnungs- und einzelnen Gewerbeein-heiten) eine betriebswirtschaftliche Due-Diligence-Prüfung in marktüblichem Umfang, die ein sorgfältiger Kaufmann beim Erwerb einer Immobilie für deren Bewertung zugrunde legt. Die betriebswirtschaftliche Due-Diligence-Prüfung muss im Ergebnis die Basis für die Ankaufsentscheidung des Immobilienportfolios im Rahmen der Transaktion liefern und umfasst insbesondere die Erstellung einer Geschäftsplanung samt Lage- und Planungsanalyse sowie Investitionsplanung, die Bewertung des Ankaufportfolios (Marktwert und Käuferwert) sowie Szenario-Betrachtungen. Ferner sind betriebswirtschaftliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen Gegenstand der zu beauftragenden Leistung.
Zusätzliche Informationen:
Den Vergabeunterlagen liegt ein Dokument "Überblick zum Verfahren und Aufgabenstellung" mit allen Informationen zu den Angebotsbedingungen, Angaben zur Wertung der Angebote, Projektbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung bei. Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen ein Vertragsformular inklusive Anlagen zur Verfügung. Die Bestimmungen dieses Vertragsformulars sind bindend. Im Auftragsfall gelten das Angebot zum Vertrag inkl. Anlagen als alleinverbindliche Unterlagen für das Vertragsverhältnis zwischen AG und AN. Auszüge aus den Vergabeunterlagen gelten nur dann als Vertragsbestandteil oder Vertragsgrundlage, wenn in oben genannten Dokumenten ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Das Vertragsformular ist vom Bieter vollständig auszufüllen und in Textform gezeichnet (§ 126 b BGB) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Allein das vom Bieter ausgefüllte Vertragsformular inkl. Anlagen stellt sein Vertragsangebot dar. Die vom Bieter neben dem Vertragsformular auszufüllenden und einzureichenden Formulare "Leistungsverzeichnis" sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebots des Bieters und werden nicht Vertragsbestandteil; diese Formulare werden lediglich für die elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens benötigt.
Den Vergabeunterlagen liegt ein Dokument "Überblick zum Verfahren und Aufgabenstellung" mit allen Informationen zu den Angebotsbedingungen, Angaben zur Wertung der Angebote, Projektbeschreibung sowie die Leistungsbeschreibung bei. Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen ein Vertragsformular inklusive Anlagen zur Verfügung. Die Bestimmungen dieses Vertragsformulars sind bindend. Im Auftragsfall gelten das Angebot zum Vertrag inkl. Anlagen als alleinverbindliche Unterlagen für das Vertragsverhältnis zwischen AG und AN. Auszüge aus den Vergabeunterlagen gelten nur dann als Vertragsbestandteil oder Vertragsgrundlage, wenn in oben genannten Dokumenten ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Das Vertragsformular ist vom Bieter vollständig auszufüllen und in Textform gezeichnet (§ 126 b BGB) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Allein das vom Bieter ausgefüllte Vertragsformular inkl. Anlagen stellt sein Vertragsangebot dar. Die vom Bieter neben dem Vertragsformular auszufüllenden und einzureichenden Formulare "Leistungsverzeichnis" sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebots des Bieters und werden nicht Vertragsbestandteil; diese Formulare werden lediglich für die elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens benötigt.
Ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot elektronisch einzureichen. Im Leistungsverzeichnis sind das zustehende Honorar für Grundleistungen und Nebenkosten einzutragen. Des Weiteren sind unter der Überschrift "Wertungsschema" die Punkte 1.1 bis 3.4 des Leistungsverzeichnisses gemäß den Zuschlagskriterien einzutragen. Hierfür verweisen die Bieter je Kriterium auf die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen.
Ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot elektronisch einzureichen. Im Leistungsverzeichnis sind das zustehende Honorar für Grundleistungen und Nebenkosten einzutragen. Des Weiteren sind unter der Überschrift "Wertungsschema" die Punkte 1.1 bis 3.4 des Leistungsverzeichnisses gemäß den Zuschlagskriterien einzutragen. Hierfür verweisen die Bieter je Kriterium auf die jeweils eingereichten Angebotsunterlagen.
Es ist den Bietern nicht gestattet, Änderungen am Vertragsformular vorzunehmen. Vorgenommene Änderungen können nach erfolgter Prüfung zum Ausschluss führen.
Sollten die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen über die Nachrichtenfunktion, per Post, per E-Mail oder Fax eingereicht werden bzw. liegen das Vertragsformular sowie die Honorarermittlungen nicht vollständig ausgefüllt vor, so führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Sollten die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen über die Nachrichtenfunktion, per Post, per E-Mail oder Fax eingereicht werden bzw. liegen das Vertragsformular sowie die Honorarermittlungen nicht vollständig ausgefüllt vor, so führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungserfüllung muss, abgesehen von den vertraglich vereinbarten Vorort-Terminen und etwaigen für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Besichtigungen, nicht zwingend vor Ort in Dresden erfolgen, eine Absprache über Webkonferenz ist möglich, ebenso eine Bearbeitung außerhalb von Dresden.
Die Leistungserfüllung muss, abgesehen von den vertraglich vereinbarten Vorort-Terminen und etwaigen für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Besichtigungen, nicht zwingend vor Ort in Dresden erfolgen, eine Absprache über Webkonferenz ist möglich, ebenso eine Bearbeitung außerhalb von Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das vollständig ausgefüllte Formular zur Eigenerklärung (EK) ist über die Vergabeplattform in Textform gezeichnet fristgerecht elektronisch einzureichen (Ausschlussgrund). Mitglieder von Bietergemeinschaften (BG) haben grundsätzlich alle Erkl./Nachweise für jedes Mitglied (MG) abzugeben mit Ausnahme der Angaben zum vorgesehenen projektleitenden Berater (Senior-Berater), Angaben zum vorgesehenen 1. Berater (Senior-Berater), Angaben zum vorgesehenen 2. Berater, Angaben zum vorgesehenen 3. Berater
Das vollständig ausgefüllte Formular zur Eigenerklärung (EK) ist über die Vergabeplattform in Textform gezeichnet fristgerecht elektronisch einzureichen (Ausschlussgrund). Mitglieder von Bietergemeinschaften (BG) haben grundsätzlich alle Erkl./Nachweise für jedes Mitglied (MG) abzugeben mit Ausnahme der Angaben zum vorgesehenen projektleitenden Berater (Senior-Berater), Angaben zum vorgesehenen 1. Berater (Senior-Berater), Angaben zum vorgesehenen 2. Berater, Angaben zum vorgesehenen 3. Berater
Teil I - Angaben zum Vergabeverfahren
Teil II - Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (WT):
A: Angaben:
1) zur Identität: Firmenbezeichnung, Anschrift Straße u. PLZ/Ort, Kontaktperson(en), Tel., E-Mail, Internetadresse, Zweigstelle/Niederlassung
2) Allg. Angaben: Kleinstunternehmen, kleines, mittleres o. großes UN-bei BG: Angaben zur Einordnung des UN für jedes MG; Rechtsform gem. § 43 (1) VgV; Angabe WT gem. § 53 (8) VgV (gewerbl. Schutzrechte).
3) Art der Bewerbung: Einzelbieter oder BG (bei BG gem. § 43 (2) VgV Eigenerklärung v. jedem MG separat vorlegen); bei BG: Angabe welche Fkt. welcher Teilnehmer (TN) ausfüllt, welche weiteren TN gemeinsam am Vergabeverf. teilnehmen, Bezeichnung der teilnehm. Gruppe; bei BG: Erklär. ü. gesamtschuldnerische Haftung u. bevollmächtigten Vertreter als Anlage beifügen.
3) Art der Bewerbung: Einzelbieter oder BG (bei BG gem. § 43 (2) VgV Eigenerklärung v. jedem MG separat vorlegen); bei BG: Angabe welche Fkt. welcher Teilnehmer (TN) ausfüllt, welche weiteren TN gemeinsam am Vergabeverf. teilnehmen, Bezeichnung der teilnehm. Gruppe; bei BG: Erklär. ü. gesamtschuldnerische Haftung u. bevollmächtigten Vertreter als Anlage beifügen.
4) Größe des Unternehmens gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 und 8 VgV: Angabe, ob das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft insgesamt über mind. 10 fachliche Berater verfügt
B: Angaben zu Vertretern des WT: Name, Position/ beauftragt als, Anschrift, Tel., E-Mail, ggf. weitere Informationen zur Vertretungsberechtigung
C: Angaben zu Unterauftragnehmern (UAN) gem. § 36 VgV: Unteraufträge an Dritte beabsichtigt, falls ja Namen der vorgeschlagenen UAN einschließlich der vorgesehenen Leistungen u. Verpflichtungserklärung (Verpfl)
D: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer UN (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV. Falls ja, ist für jedes UN jeweils separat die EK mit d. Abschn. A, B des Teils II u. III (Ausschlussgr.) auszufüllen; Falls ja, ist die Verpfl. beizufügen.
Teil III - Ausschlussgründe:
A: im Zusammenhang (Zshg.) mit einer strafrechtl. Verurteilung gem. § 123 (1) GWB. Im Fall einer Verurteilung: Angabe, ob Maßnahmen zur Selbstreinigung getroffen wurden. Falls ja, Beschreibung d. Maßnahmen.
B: im Zshg. mit der Entrichtung von Steuern o. Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 123 (4) GWB. Angabe, ob allen Verpflichtungen im Zshg. mit Entrichtung von Steuern o. Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen wurde. (zwingende Ausschlussgr.)
C: im Zshg. mit Insolvenz, Interessenkonflikten o. berufl. Fehlverhalten gem. § 124 (1) GWB. (fakultative Ausschlussgr.). Liegen Ausschlussgründe vor? Falls ja, Ausführung, welche Gründe vorliegen. Wurden selbstreinigende Maßnahmen getroffen? Falls ja, welche?
C: im Zshg. mit Insolvenz, Interessenkonflikten o. berufl. Fehlverhalten gem. § 124 (1) GWB. (fakultative Ausschlussgr.). Liegen Ausschlussgründe vor? Falls ja, Ausführung, welche Gründe vorliegen. Wurden selbstreinigende Maßnahmen getroffen? Falls ja, welche?
D: im Zshg. mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öff. Aufträge. Erklärung, kein Bezug zu Russland nach Artikel 5 k); Erklärung, keine UAN, Lieferanten oder Eignungsverleiher beauftragt werden, die in Buchst. a) bis c) genannten Unternehmen gehören
D: im Zshg. mit Sanktionen gegen Russland im Bereich der Vergabe öff. Aufträge. Erklärung, kein Bezug zu Russland nach Artikel 5 k); Erklärung, keine UAN, Lieferanten oder Eignungsverleiher beauftragt werden, die in Buchst. a) bis c) genannten Unternehmen gehören
Teil IV - Eignungskriterien:
A: Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV: Name Bieter/ verantw. Führungskraft; Eintrag ins Handelsregister/ Partnerschaftsregister, Eintrag Handelsregister, falls nein: Begründung; falls ja: Kopie des Handels-/Partnerschaftsregisterauszuges (Registerauszüge nicht älter als 12 Monate zum Ende der Angebotsfrist)
A: Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV: Name Bieter/ verantw. Führungskraft; Eintrag ins Handelsregister/ Partnerschaftsregister, Eintrag Handelsregister, falls nein: Begründung; falls ja: Kopie des Handels-/Partnerschaftsregisterauszuges (Registerauszüge nicht älter als 12 Monate zum Ende der Angebotsfrist)
Mindeststandards:
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Vermögensschaden; belegt durch Kopie als Anlage.
2) Wird die geforderte Deckungssumme in Höhe von mind. 10,0 Mio. EUR für Vermögensschäden nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
2) Wird die geforderte Deckungssumme in Höhe von mind. 10,0 Mio. EUR für Vermögensschäden nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters verlangen, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters verlangen, sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen (Ref.) gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
Angaben für Mindestreferenzprojekte des Bieters: Objektbezeichnung u. -beschreibung; AG: Bezeichnung, Ansprechpartner, Tel.; öff. AG ja/nein, Leistungszeitraum der erbrachten Beratungsleistungen; Größe der Transaktion; Leistungsumfang des Referenzprojektes
Angaben für Mindestreferenzprojekte des Bieters: Objektbezeichnung u. -beschreibung; AG: Bezeichnung, Ansprechpartner, Tel.; öff. AG ja/nein, Leistungszeitraum der erbrachten Beratungsleistungen; Größe der Transaktion; Leistungsumfang des Referenzprojektes
Mindeststandards:
Mindestens 4 Referenzen (Ref.) gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
Hinweis: Eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte ist unzulässig und führt zum Ausschluss. Sowohl für öffentliche als auch private Auftraggeber gelten nachfolgende Eintragungen als Eigenerklärung.
Büro-Mindestreferenzprojekt 1-4: Referenz über Beratungsleistungen für eine betriebswirtschaftliche Due Diligence/Geschäftsplanung/Marktwertermittlung des Portfolios für den Ankauf von Wohnimmobilien im Bestand: Das Büro-Mindestreferenzprojekt 1 beinhaltet folgende Mindestkriterien: a) Leistungszeitraum: Beratungsleistungen wurden abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist b) Größe der Transaktion (mind. 350 Wohneinheiten) c) Leistungsumfang beinhaltet mindestens (i) die Erstellung und/oder Bewertung einer Geschäftsplanung einschließlich Lage- und Planungsanalyse (ii) die Marktwertermittlung für das Ankauf-/Verkaufsportfolio und (iii) die Erstellung eines Due-Diligence-Berichts.
Büro-Mindestreferenzprojekt 1-4: Referenz über Beratungsleistungen für eine betriebswirtschaftliche Due Diligence/Geschäftsplanung/Marktwertermittlung des Portfolios für den Ankauf von Wohnimmobilien im Bestand: Das Büro-Mindestreferenzprojekt 1 beinhaltet folgende Mindestkriterien: a) Leistungszeitraum: Beratungsleistungen wurden abgeschlossen im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Angebotsfrist b) Größe der Transaktion (mind. 350 Wohneinheiten) c) Leistungsumfang beinhaltet mindestens (i) die Erstellung und/oder Bewertung einer Geschäftsplanung einschließlich Lage- und Planungsanalyse (ii) die Marktwertermittlung für das Ankauf-/Verkaufsportfolio und (iii) die Erstellung eines Due-Diligence-Berichts.
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektteams gemäß § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV 2016:
Vorgaben bzgl. des projektleitenden Beraters (Senior-Berater): Berufliche Qualifikation: Nachweis Studienabschluss mind. Diplom oder Master oder vergleichbar, Berufserfahrung mind. 4 Jahre in projektleitender Tätigkeit
Vorgaben bzgl. des 1. Beraters (Senior-Berater): Berufliche Qualifikation: Nachweis Studienabschluss mind. Diplom oder Master oder vergleichbar, Berufserfahrung mind. 4 Jahre in beratender Tätigkeit
Vorgaben bzgl. des 2. und 3. Beraters: Berufliche Qualifikation: Nachweis Studienabschluss mind. Diplom, Master oder Bachelor oder vergleichbar
Referenzblätter:
Beschreibung und Vorstellung des Projektes auf max. 3 Blatt DIN A4 (gilt auch für Formatierung der digitalen Unterlagen). Die Darstellung muss so gestaltet sein, dass der AG in die Lage versetzt ist, anhand der bekanntgegebenen Kriterien bewerten zu können.
Beschreibung und Vorstellung des Projektes auf max. 3 Blatt DIN A4 (gilt auch für Formatierung der digitalen Unterlagen). Die Darstellung muss so gestaltet sein, dass der AG in die Lage versetzt ist, anhand der bekanntgegebenen Kriterien bewerten zu können.
Bewertet wird ausschließlich die jeweils geforderte Referenz. Falls mehr als eine Referenz der jeweils geforderten Referenz eingereicht wird, die die Mindestanforderungen erfüllen, ist anzugeben, welche Referenz der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der AG die erste eingereichte Referenz seiner Auswahl zu Grunde legen.
Bewertet wird ausschließlich die jeweils geforderte Referenz. Falls mehr als eine Referenz der jeweils geforderten Referenz eingereicht wird, die die Mindestanforderungen erfüllen, ist anzugeben, welche Referenz der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der AG die erste eingereichte Referenz seiner Auswahl zu Grunde legen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 (2) und (3) VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform von Bietergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das dem Formular z. Eigenerklärung als Anlage beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebots zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern o. ein Einzelbieter das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Rechtsform von Bietergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das dem Formular z. Eigenerklärung als Anlage beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebots zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern o. ein Einzelbieter das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Sämtliche Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe. Sollte der Bieter die Unterlagen anonym herunterladen, so muss er sich regelmäßig selbstständig über mögliche Änderungen bzw. Anpassungen informieren.
Sämtliche Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe. Sollte der Bieter die Unterlagen anonym herunterladen, so muss er sich regelmäßig selbstständig über mögliche Änderungen bzw. Anpassungen informieren.
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Die Einreichung der Angebote über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpits, per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Elektronische Angebotsabgabe ist nur in Textform zugelassen.
Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Die Bieter erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bieter erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung, das um die in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung, das um die in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Nicht fristgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gemäß den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gemäß den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, oder ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, oder ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind sämtliche einzureichende Dokumente (Formulare sowie Anlagen) als separate Dateien einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: STESAD GmbH
Postanschrift: Königsbrücker Straße 17
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35149473-870📞
E-Mail: florian.lawrenz@stesad.de📧
Internetadresse: https://www.stesad.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 245-709607 (2022-12-15)
Ergänzende Angaben (2023-01-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge