Das 45. Element des Konjunkturprogramms (KoPa Nr. 45) der deutschen Bundesregierung zur Adressierung der Folgen der Corona-Pandemie fokussiert auf die Förderung zukünftiger Kommunikationstechnologien (5G/6G). Das BSI sieht zur Umsetzung ein Gesamtkonzept mit einem Förderprogramm sowie Vergaben vor. Mit dem Förderprogramm werden von 2022-2024 Vorhaben rund um IT- und Cybersicherheit im Bereich 5G/6G adressiert. Das Förderprogramm wird mithilfe eines beliehenen Projektträgers durchgeführt. Die weiteren Vergaben aus dem Gesamtkonzept sollen als Konjunkturmaßnahme einen Effekt auf die Wirtschaft zeigen. Mit der zu vergebenden Leistung sollen das Förderprogramm, die Vergaben und das Gesamtkonzept begleitenden und abschließend evaluiert werden. Es ist u.a. die finanzielle Wirksamkeit, die Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Das Gesamtkonzept an sich ist auf Effizienz und Effektivität zu evaluieren, Handlungsempfehlungen sind auszusprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Projekt 553: Konzeption und Umsetzung der Evaluation des BSI-Förderprogramms zu KoPa Nr. 45 (KoPa45-Evaluation)
P553”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Das 45. Element des Konjunkturprogramms (KoPa Nr. 45) der deutschen Bundesregierung zur Adressierung der Folgen der Corona-Pandemie fokussiert auf die...”
Kurze Beschreibung
Das 45. Element des Konjunkturprogramms (KoPa Nr. 45) der deutschen Bundesregierung zur Adressierung der Folgen der Corona-Pandemie fokussiert auf die Förderung zukünftiger Kommunikationstechnologien (5G/6G). Das BSI sieht zur Umsetzung ein Gesamtkonzept mit einem Förderprogramm sowie Vergaben vor. Mit dem Förderprogramm werden von 2022-2024 Vorhaben rund um IT- und Cybersicherheit im Bereich 5G/6G adressiert. Das Förderprogramm wird mithilfe eines beliehenen Projektträgers durchgeführt. Die weiteren Vergaben aus dem Gesamtkonzept sollen als Konjunkturmaßnahme einen Effekt auf die Wirtschaft zeigen. Mit der zu vergebenden Leistung sollen das Förderprogramm, die Vergaben und das Gesamtkonzept begleitenden und abschließend evaluiert werden. Es ist u.a. die finanzielle Wirksamkeit, die Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Das Gesamtkonzept an sich ist auf Effizienz und Effektivität zu evaluieren, Handlungsempfehlungen sind auszusprechen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sieht gem. § 7 Abs. 2 vor, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sieht gem. § 7 Abs. 2 vor, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. In § 44 BHO werden die Vorgaben für Zuwendungen konkretisiert. Es ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen. Unter 11a der VV zu § 44 BHO wird außerdem die Erfolgskontrolle geregelt, insofern, dass eine abgestufte Erfolgskontrolle durchzuführen ist. Gem. 11a 1 der VV zu § 44 BHO ist für jede Einzelmaßnahme zu prüfen, ob das mit ihr beabsichtigte Ziel zu erreichen ist oder erreicht wurde. Für übergeordnete Ziele und Programme ist außerdem gem. 11a. 2 der VV zu § 44 BHO die begleitende und abschließende Erfolgskontrolle mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle nach Maßgabe der VV zu § 7 BHO durchzuführen.
Die Ziffer 45 des Konjunkturpakets wird seitens BMI mit einer Zielematrix unterlegt, an deren Maßstäben sowohl die Vergaben des BSI als auch das Förderprogramm sich ausrichten sollen und messen werden. Da im BSI bislang kein in Art und Umfang vergleichbares Zuwendungsvorhaben (Förderprogramm sowie Vergaben) umgesetzt wurde, liegen keine Erfahrungswerte hinsichtlich der Evaluation, insbesondere des Förderprogramms, vor. Es fehlen zudem personelle Kapazitäten für die Konzeption und Umsetzung einer solchen Evaluation. Gerade im Hinblick auf die erstmalige Umsetzung eines Förderprogramms durch das BSI ist es notwendig, den Erfolg und ggf. Handlungs- bzw. strategische Empfehlungen für Steuerungsmaßnahmen im laufenden Förderprogramm sowie für künftige Förderprogramme durch eine externe, dritte Stelle erheben zu lassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 37
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-02
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-02
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 189-534424 (2022-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-03) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sieht gem. § 7 Abs. 2 vor, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sieht gem. § 7 Abs. 2 vor, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. In § 44 BHO werden die Vorgaben für Zuwendungen konkretisiert. Es ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen. Unter 11a der VV zu § 44 BHO wird außerdem die Erfolgskontrolle geregelt, insofern, dass eine abgestufte Erfolgskontrolle durchzuführen ist. Gem. 11a 1 der VV zu § 44 BHO ist für jede Einzelmaßnahme zu prüfen, ob das mit ihr beabsichtigte Ziel zu erreichen ist oder erreicht wurde. Für übergeordnete Ziele und Programme ist außerdem gem. 11a. 2 der VV zu § 44 BHO die begleitende und abschließende Erfolgskontrolle mit den Bestandteilen Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle nach Maßgabe der VV zu § 7 BHO durchzuführen.
Die Ziffer 45 des Konjunkturpakets wird seitens BMI mit einer Zielematrix unterlegt, an deren Maßstäben sowohl die Vergaben des BSI als auch das Förderprogramm sich ...
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 189-534424
Auftragsvergabe
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Titel:
“Projekt 553: Konzeption und Umsetzung der Evaluation des BSI-Förderprogramms zu KoPa Nr. 45 (KoPa45-Evaluation)” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Quelle: OJS 2022/S 215-618302 (2022-11-03)