Der IT-Grundschutz des BSI wird ständig weiterentwickelt, um dem aktuellen Stand der Technik entsprechen zu können. Um seine Anwendung möglichst einfach und ohne Einbußen in Bezug auf die Informationssicherheit sicherzustellen, sind außerdem regelmäßig Optimierungen der Methodik erforderlich. Ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz erfordert an verschiedenen Stellen die Erhebung und Dokumentation von Informationen, insbesondere in den BSI-Standards 200-x, in den Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums sowie im Rahmen einer Zertifizierung. In diesem Projekt sollen ganzheitlich Art und Tiefe sowie Umfang und Notwendigkeit aller im IT-Grundschutz geforderten Dokumentationsaufwände analysiert und bewertet werden. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen zur Optimierung mit dem Ziel erarbeitet werden, die Dokumentationsaufwände bei der Verwendung eines ISMS auf der Basis von IT-Grundschutz auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P576
Kurze Beschreibung:
Der IT-Grundschutz des BSI wird ständig weiterentwickelt, um dem aktuellen Stand der Technik entsprechen zu können. Um seine Anwendung möglichst einfach und ohne Einbußen in Bezug auf die Informationssicherheit sicherzustellen, sind außerdem regelmäßig Optimierungen der Methodik erforderlich. Ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz erfordert an verschiedenen Stellen die Erhebung und Dokumentation von Informationen, insbesondere in den BSI-Standards 200-x, in den Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums sowie im Rahmen einer Zertifizierung. In diesem Projekt sollen ganzheitlich Art und Tiefe sowie Umfang und Notwendigkeit aller im IT-Grundschutz geforderten Dokumentationsaufwände analysiert und bewertet werden. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen zur Optimierung mit dem Ziel erarbeitet werden, die Dokumentationsaufwände bei der Verwendung eines ISMS auf der Basis von IT-Grundschutz auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Der IT-Grundschutz des BSI wird ständig weiterentwickelt, um dem aktuellen Stand der Technik entsprechen zu können. Um seine Anwendung möglichst einfach und ohne Einbußen in Bezug auf die Informationssicherheit sicherzustellen, sind außerdem regelmäßig Optimierungen der Methodik erforderlich. Ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz erfordert an verschiedenen Stellen die Erhebung und Dokumentation von Informationen, insbesondere in den BSI-Standards 200-x, in den Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums sowie im Rahmen einer Zertifizierung. In diesem Projekt sollen ganzheitlich Art und Tiefe sowie Umfang und Notwendigkeit aller im IT-Grundschutz geforderten Dokumentationsaufwände analysiert und bewertet werden. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen zur Optimierung mit dem Ziel erarbeitet werden, die Dokumentationsaufwände bei der Verwendung eines ISMS auf der Basis von IT-Grundschutz auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Der IT-Grundschutz des BSI wird ständig weiterentwickelt, um dem aktuellen Stand der Technik entsprechen zu können. Um seine Anwendung möglichst einfach und ohne Einbußen in Bezug auf die Informationssicherheit sicherzustellen, sind außerdem regelmäßig Optimierungen der Methodik erforderlich. Nur so kann auch zukünftig die ideale Anwendbarkeit des IT-Grundschutzes bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Niveaus der daraus entstehenden Informationssicherheit sichergestellt werden.
Der IT-Grundschutz des BSI wird ständig weiterentwickelt, um dem aktuellen Stand der Technik entsprechen zu können. Um seine Anwendung möglichst einfach und ohne Einbußen in Bezug auf die Informationssicherheit sicherzustellen, sind außerdem regelmäßig Optimierungen der Methodik erforderlich. Nur so kann auch zukünftig die ideale Anwendbarkeit des IT-Grundschutzes bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Niveaus der daraus entstehenden Informationssicherheit sichergestellt werden.
Ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz erfordert an verschiedenen Stellen die Erhebung und Dokumentation von Informationen (im Folgenden: Dokumentationsaufwände). Dies betrifft vor allem die folgenden Bereiche:
Ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) auf der Basis von IT-Grundschutz erfordert an verschiedenen Stellen die Erhebung und Dokumentation von Informationen (im Folgenden: Dokumentationsaufwände). Dies betrifft vor allem die folgenden Bereiche:
-Dokumentation bei Aufbau, Betrieb, Aufrechterhaltung und kontinuierlicher Verbesserung eines ISMS gemäß BSI-Standards 200-1, 200-2 und 200-3 (z. B. die Leitlinie für Informationssicherheit oder der IT-Grundschutz-Check),
-Dokumentation, die in einzelnen Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums im Rahmen von Anforderungen verlangt wird oder begleitend notwendig ist (wie ORP.4.A3 Dokumentation der Benutzerkennungen und Rechteprofile oder SYS.1.1.A21 Betriebsdokumentation für Server),
-Dokumentation, die in einzelnen Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums im Rahmen von Anforderungen verlangt wird oder begleitend notwendig ist (wie ORP.4.A3 Dokumentation der Benutzerkennungen und Rechteprofile oder SYS.1.1.A21 Betriebsdokumentation für Server),
-Dokumentation, die im Rahmen einer ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz erstellt wird (z B. Auditberichte oder die dem BSI zu liefernden Referenzdokumente).
Einzelne Dokumentationen sind teilweise in mehreren dieser Bereiche relevant und auch zu pflegen. Neben der eigentlichen, technisch-organisatorischen Umsetzung des IT-Grundschutzes fordert die dabei anfallende Dokumentation oftmals erhebliche Ressourcenaufwände.
Einzelne Dokumentationen sind teilweise in mehreren dieser Bereiche relevant und auch zu pflegen. Neben der eigentlichen, technisch-organisatorischen Umsetzung des IT-Grundschutzes fordert die dabei anfallende Dokumentation oftmals erhebliche Ressourcenaufwände.
Um die Anwendbarkeit des IT-Grundschutzes weiter zu verbessern, sollen im Rahmen dieses Projektes die Art und Tiefe sowie Umfang und Notwendigkeit der derzeit geforderten Dokumentationsaufwände ganzheitlich analysiert und bewertet werden. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen zur Optimierung mit dem Ziel erarbeitet werden, die Dokumentationsaufwände bei der Etablierung eines ISMS auf der Basis von IT-Grundschutz auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Um die Anwendbarkeit des IT-Grundschutzes weiter zu verbessern, sollen im Rahmen dieses Projektes die Art und Tiefe sowie Umfang und Notwendigkeit der derzeit geforderten Dokumentationsaufwände ganzheitlich analysiert und bewertet werden. Darauf aufbauend sollen Empfehlungen zur Optimierung mit dem Ziel erarbeitet werden, die Dokumentationsaufwände bei der Etablierung eines ISMS auf der Basis von IT-Grundschutz auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Dauer: 8 Monate
Beschreibung der Optionen:
AP 7 ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung des AP 7 ist abhängig vom Ergebnis aus AP 6.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe Leistungsbeschreibung
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Leistungsbeschreibung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 184-520248 (2022-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 161 832 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-13 📅
Name: Deutsche Telekom Security GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 161 832 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2022/S 248-723616 (2022-12-20)