Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tat-sächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
a) Referenzen:
• Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
Name des Empfängers (Dritten)
Erbringungszeitpunkt
Wert der erbrachten Leistung
inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
Vorlage von mind. 2 geeigneten Referenzen bezogen auf die Beratung bzw. Schulung von KMU des Einzelhandels in den Bereichen Digitalisierung oder E-Commerce oder Kundenbindung oder neue Geschäftsmodelle oder Prozessoptimierung/ Effizienzsteigerung (u. a. Warenwirtschaftssystem). Berücksichtigt werden Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
Die Referenzen müssen noch nicht zwingend abgeschlossen sein.
b) Neutralität:
Der ausgeschriebene Auftrag dient der gesamten Wirtschaft und hat daher neutral zu erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist daher, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.