Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt drei (u.U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Sind mehr als drei Bewerber geeignet, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros.
Die Referenzen werden bewertet anhand der nachstehenden Kriterien:
Ein Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die hier angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können hier maximal 25 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen.
HINWEIS: Werden die in Ziffer 3.2.2 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Die Punkteverteilung (max. 5 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
Abbruch:
5 Punkte: größer/gleich 25.000 m³ umbauter Raum;
4 Punkte: größer/gleich 20.000 m³ umbauter Raum;
3 Punkte: größer/gleich 15.000 m³ umbauter Raum;
2 Punkte: größer/gleich 10.000 m³ umbauter Raum;
1 Punkt: größer/gleich 5.000 m³ umbauter Raum;
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand der Projekterfahrung für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können hier maximal 20 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung sowie die Planungsleitung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden.
Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“:
Berufserfahrung der Projektleitung:
über 13 Jahre = 10 Punkte,
13 Jahre = 9 Punkte,
12 Jahre = 8 Punkte,
11 Jahre = 7 Punkte,
10 Jahre = 6 Punkte,
9 Jahre = 5 Punkte,
8 Jahre = 4 Punkte,
7 Jahre = 3 Punkte,
6 Jahre = 2 Punkte,
5 Jahre = 1 Punkt,
unter 5 Jahren = Ausschluss.
Berufserfahrung des verantwortlichen Projektmitarbeiters (Planungsleitung):
über 11 Jahre = 10 Punkte,
11 Jahre = 9 Punkte,
10 Jahre = 8 Punkte,
9 Jahre = 7 Punkte,
8 Jahre = 6 Punkte,
7 Jahre = 5 Punkte,
6 Jahre = 4 Punkte,
5 Jahre = 3 Punkte,
4 Jahre = 2 Punkte,
3 Jahre = 1 Punkt,
unter 3 Jahren = Ausschluss.
Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit somit ingesamt 45 Punkte erreicht werden.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.